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# taz.de -- Gegen Zweckentfremdung: Ferien hier? Ja. Wohnung? Nein
> Am Donnerstag entscheidet das Abgeordnetenhaus über das Verbot von
> Ferienwohnungen. Die entscheidende Verordnung dazu soll es aber erst im
> Frühherbst geben.
Bild: Ferienwohnungen? Nö! Protest gegen Zweckentfremdung in Berlin.
Der Rollkoffer gehört ins Hostel und nicht in die Ferienwohnung: Das soll
am heutigen Donnerstag das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der
Koalitionsfraktionen SPD und CDU beschließen. Zur Abstimmung steht ein
Gesetzentwurf des Senats über „das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum“. Damit will der Senat aus den schätzungsweise 12.000
Ferienwohnungen in Berlin wieder normale Mietwohnungen machen.
„Neben der Schaffung von neuem Wohnraum ist das Gesetz ein weiterer
Baustein zur Sicherung bezahlbaren Wohnens in Berlin“, hatte
Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) bei der Vorlage des
Gesetzentwurfs Anfang Mai erklärt. Vorausgegangen war allerdings ein langer
Streit innerhalb der Koalition über Details. Der Kompromiss: Vermieter von
Ferienwohnungen müssen ihr Gewerbe bei den zuständigen Bezirksämtern
anmelden. Anschließend haben sie einen Bestandsschutz von zwei Jahren.
Die Grünen kritisieren, dass man den Vermietern so weit entgegenkommen
will. Bereits im Januar legten sie einen eigenen Gesetzentwurf vor, in dem
es keine Übergangsfristen gibt. „Der Senat hat mit dem Bestandsschutz für
die sogenannten Altfälle die Vermieter faktisch dazu aufgefordert, noch
schnell Tatsachen zu schaffen“, moniert die grüne Bauexpertin Katrin
Schmidberger. Schmidberger plädiert zudem dafür, dass das Gesetz für ganz
Berlin und nicht nur für einzelne Bezirke gilt.
Dennoch begrüßen Mieterverbände und auch die Opposition das Gesetz als
Schritt in die richtige Richtung. Das Verbot der Zweckentfremdung betrifft
nicht nur Ferienwohnungen, sondern auch spekulativen Leerstand oder den
Abriss von Wohnraum. Nicht verboten sind soziale Einrichtungen oder
Arbeitsräume von Freiberuflern, sofern diese die Hälfte der Wohnungsgröße
nicht überschreiten.
Mit der Zweckentfremdung hat sich auch der Rat der zwölf
Bezirksbürgermeister beschäftigt. Auf ihrer Sitzung am 23. Mai stimmten sie
der Vorlage des Senats zu – allerdings nur unter der Voraussetzung, „dass
die organisatorischen Voraussetzungen und personalwirtschaftlichen
Auswirkungen geklärt werden“. Die Vorstellung des Senats, dass eine solche
Aufgabe ohne zusätzliches Personal erfüllbar sei, hieß es aus den Bezirken,
sei absurd. Allerdings gehen einzelne Bezirke wie Friedrichshain-Kreuzberg
oder Pankow bereits ohne berlinweite Regelung gegen Ferienwohnungen vor.
Dies betrifft vor allem die Kieze, in denen es noch
Milieuschutzverordnungen gibt.
Wenn das Parlament der Vorlage am Donnerstag zustimmt, wird ein wichtiger
Punkt noch nicht geklärt sein – die Frage, ob das Zweckentfremdungsverbot
nur für einzelne Bezirke oder ganz Berlin gilt. „Das wird erst mit einer
Verordnung bestimmt, die dem Gesetz folgt“, erklärt Müllers Sprecherin
Petra Rohland. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses müsse der Entwurf
noch in den Ausschüssen diskutiert werden. Erst danach könne eine
Verordnung erlassen werden. „Wir rechnen aber damit, dass wir beides im
Frühherbst haben“, so Rohland.
12 Jun 2013
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
East Side Gallery
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