| # taz.de -- Wohnen: Mietwucher kann teuer werden | |
| > Bei Neuvermietungen sind der preislichen Phantasie der Berliner Vermieter | |
| > bislang kaum Grenzen gesetzt. Nun regt der Senat an, in solchen Fällen | |
| > das Wirtschaftsstrafgesetz anzuwenden. | |
| Bild: In Berlin kann man derzeit so ziemlich alles vermieten. | |
| Der Senat hat ein neues Mittel gegen überhöhte Mieten ausgemacht. | |
| Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) weist die Bezirke in einem | |
| Rundschreiben darauf hin, dass Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes | |
| (WiSTG) gegen „Mietpreisüberhöhungen“ in Berlin wieder angewendet werden | |
| könne. Es gebe damit eine Möglichkeit, gegen hohe Preise bei | |
| Neuvermietungen anzugehen. Bisher sind Mieter nur gegen Mieterhöhungen in | |
| einem bestehenden Mietverhältnis geschützt – der Mietpreis darf hier nicht | |
| höher steigen als der Mietspiegel. Bei einem Umzug gilt dieser Schutz | |
| bisher nicht – der Vermieter darf verlangen, was er will. | |
| Im bundesweit geltenden Wirtschaftsstrafgesetz heißt es, dass Mieten | |
| unangemessen hoch sind, sobald sie 20 Prozent höher sind als für | |
| vergleichbare Wohnungen und der Vermieter diesen Preis „infolge der | |
| Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ verlangt. Dass | |
| Wohnraum in ganz Berlin knapp ist, hatte der Senat bereits im April im | |
| Rahmen einer anderen Verordnung zum Mietrecht festgestellt. Nach Ansicht | |
| von Müller lässt sich diese Feststellung nun auf das Wirtschaftsstrafgesetz | |
| übertragen. | |
| Dazu muss allerdings auch die Ausnutzung des knappen Angebots durch den | |
| Vermieter kommen. Urteilen des Bundesgerichtshofs zufolge ist das nur der | |
| Fall, wenn es keine günstigere Wohnung gab – und zwar in der gesamten | |
| Stadt. Der Mieter muss belegen, dass er vergeblich nach preiswerteren | |
| Angeboten gesucht hat. | |
| Zuständig für die Kontrolle sind die Wohnungsämter der Bezirke. Die sind | |
| auf Hinweise von Mietern angewiesen und können theoretisch Bußgelder von | |
| bis zu 50.000 Euro gegen Vermieter verhängen. Unabhängig von diesem | |
| Ordnungswidigkeitenverfahren können die Mieter auch den Vermieter vor dem | |
| Zivilgericht verklagen, um eine Senkung der Miete durchzusetzen. | |
| In Berlin wurde Paragraf 5 WiSTG bereits bis 2002 angewandt. Dann | |
| widersprach der Bundesgerichtshof – angesichts eines hohen Leerstands von | |
| damals mehr als 100.000 Wohnungen. Jetzt ist der Markt wieder knapp genug, | |
| so der Senat. | |
| „Das ist ein Baustein von vielen, um die Mietpreisentwicklung abzudämpfen“, | |
| so Müllers Sprecherin Daniela Augenstein. Zwar seien die vom Bundesrecht | |
| vorgegebenen Hürden hoch, so dass die Regelung nicht bei jeder überteuerten | |
| Neuvermietung greifen wird. Aber zumindest sei „die Tür geöffnet“. | |
| Der Geschäftsführer des Mietervereins zeigte sich erfreut: „Wenn die | |
| Bezirksämter jetzt aktiv werden, kann dies eine wertvolle Unterstützung für | |
| Mieter werden“, so Reiner Wild. Mehr Mitarbeiter bekommen die Ämter für | |
| diese Aufgabe allerdings nicht. Müllers Sprecherin Augenstein vermutet, die | |
| Bezirke würden nun „Fälle herauspicken, die Mustercharakter haben“. | |
| Nach Ansicht des Grünen-Abgeordneten Andreas Otto ist das Instrument „eine | |
| eher umständliche Hilfslösung für Einzelfälle“. Zur Dämpfung des | |
| Mietenanstieges werde es wenig beitragen. | |
| Der Vermieterverband BBU warnte seine Mitglieder am Donnerstag: Sie sollten | |
| jetzt das Wirtschaftsstrafgesetz „im Auge behalten“, heißt es im internen | |
| Mitgliederbereich der Webseite. | |
| 19 Jul 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Heiser | |
| ## TAGS | |
| Familie | |
| Mieten | |
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