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# taz.de -- Mietenpolitik: Längerer Schutz für verkaufte Mieter
> SPD-Senator Michael Müller kündigt an: Wer eine Wohnung kauft, muss in
> Zukunft zehn Jahre warten, bis er den Mietern kündigen darf.
Bild: Egal ob die Wohnlage einfach (gelb), mittel (orange) oder gut (rot) ist: …
Der Senat will den Schutz für Mieter verbessern, deren Wohnung verkauft
wird: Die neuen Eigentümer sollen zehn Jahre lang die Mieter nicht wegen
Eigenbedarf rauswerfen dürfen. „Die gestiegene Anzahl an Umwandlungen von
Miet- in Eigentumswohnungen bestärkt den Senat darin, dass sich der
Berliner Wohnungsmarkt in einer angespannten Lage befindet und dass auch
mit wohnungspolitischen Steuerungsinstrumenten eingegriffen werden muss“,
erklärte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) gegenüber der
Berliner Zeitung.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haben die Mieter nach dem Verkauf ihrer
Wohnung bundesweit mindestens drei Jahre Schutz vor
Eigenbedarfskündigungen. Der Zeitraum kann auf bis zu zehn Jahre verlängert
werden, „wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen
zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer
Gemeinde besonders gefährdet ist“. Bisher hatte der Senat die Frist nur in
den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte,
Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg erhöht. Auch dort
hatte er aber die zehn Jahre nicht voll ausgeschöpft, sondern den Schutz
auf sieben Jahre begrenzt.
Die Regelung sei richtig, meint Mieterverein-Geschäftsführer Reiner Wild,
auch wenn sie nur begrenzt wirke. Das Problem sei, dass nach einem
Wohnungsverkauf der neue Eigentümer „häufig umfassend modernisiert und dann
auch kräftig die Miete erhöht“, sagte Wild der taz. Laut Untersuchungen
steige danach die Miete im Schnitt um 20 bis 30 Prozent.
Den Mietern hilft dann faktisch auch der Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
nichts – sie müssen umziehen, weil sie sich ihre Wohnung nicht mehr leisten
können. Trotzdem ist das Instrument auch nicht völlig wirkungslos und es
ist immerhin eines der wenigen Mittel, mit denen das Land Einfluss auf das
Mietrecht nehmen kann – die Kompetenz dafür liegt hauptsächlich beim Bund.
Die Linksfraktion hatte bereits vor einem Jahr einen Antrag ins Parlament
eingebracht, mit dem der Senat aufgefordert werden sollte, den
Kündigungsschutz in ganz Berlin auf zehn Jahre zu verlängern. Damals
stimmten Linke, Grüne und Piraten für den Antrag – mit SPD und CDU stimmte
jedoch eine Mehrheit dagegen. „Eine generelle Verlängerung ist aus meiner
Sicht nicht erforderlich“, hatte Manuel Heide gesagt, CDU-Abgeordneter und
Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.
Auf eine Mehrheit im Parlament kommt es aber nicht an. Die Dauer des
Kündigungsschutzes wird vom Land Berlin nicht in einem Gesetz festgelegt,
sondern in einer Verordnung. Dafür ist allein der Senat zuständig, die
Fraktionen von SPD und CDU können es im Parlament nicht nochmal blockieren.
Die Verordnung gehe „in die richtige Richtung, aber nicht weit genug“,
heißt es in einer Erklärung der Grünen-Abgeordneten Andreas Otto und Katrin
Schmidberger. Sie forderten zusätzlich, dass Milieuschutzgebiete
ausgeweitet werden, weil „die auch Luxusmodernisierungen unterbinden und
ein kommunales Vorkaufsrecht garantieren können, um gemischte
Bevölkerungsstrukturen zu schützen“. Bisher existieren solche Gebiete nur
in Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg.
9 Aug 2013
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## TAGS
Mieten
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