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# taz.de -- Samaritern droht Billiglohn: Retter in Not
> Sanitäter des Rettungsdienstes des Arbeiter-Samariter-Bundes streiken für
> einen Tarifvertrag. Sie fürchten, in Zukunft weniger Geld zu verdienen.
Bild: Wegen Warnstreiks nicht im Dienst: Rettungswagen des Arbeiter-Samariter-B…
HAMBURG taz | Die Vision: In St. Georg grinsen von Wahlplakaten die
Konterfeis von SPD-Lokalmatador Johannes Kahrs und
SPD-Bundeskanzler-Kandidat Peer Steinbrück: „Mit uns nix unter 8,50 Euro
Mindestlohn!“ Die Realität: Nur eine Bahnstation weiter in Hammerbrook
demonstrieren NotfallhelferInnen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) dafür,
dass sie sich nicht mit einem Stundenlohn von 8,47 Euro bei einer
45-Stunden-Woche abspeisen lassen wollen. Die Gewerkschaft Ver.di hat am
Dienstag die rund 130 Beschäftigten der ASB-Rettungsdienst GmbH zu einem
mehrstündigen Warnstreik aufgerufen, zu dem rund 60 Sanitäter und
Rettungsassistentinnen und ebenso viele Ehrenamtliche mit ihren
Rettungswagen vor der ASB-Zentrale erschienen sind.
Hintergrund sind die festgefahrenen Haustarifverhandlungen. Seit der ASB
den Rettungsdienst vor drei Jahren als GmbH in eine eigene Firma
outgesourct hat und aus dem Unternehmerverband „Arbeitsrechtliche
Vereinigung Hamburg“ (AVH) ausgetreten ist, fürchten die Sanitäter, dass
sie in Zukunft weniger verdienen. Die ehemaligen Stundenlöhne nach dem
AVH-Vertrag von 9,45 Euro für Notfallsanitäter und 10,47 Euro für staatlich
geprüfte Rettungsassistenten können bei künftigen Tariferhöhungen gedeckelt
werden. „Wir mussten uns überlegen, ob wir noch im Rettungsdienst tätig
bleiben wollten“, begründet ASB-Geschäftsführer Michael Sander die
Ausgliederung.
Denn im Gegensatz zu Niedersachsen und Schleswig-Holstein sei in der
Hansestadt die Finanzierungsfrage prekär. „Wir sind an Ver.di
herangetreten, um gemeinsam Wege zu finden, wie man aus der Misere kommt.“
Deshalb zeigt sich Sander über den Warnstreik auch wenig erfreut, obwohl er
vielleicht, so Sander, „das Problem ins öffentliche Bewusstsein gerückt
hat“. Die Feuerwehr in Hamburg hat quasi das Monopol für den Rettungsdienst
und bekommt für einen Rettungswagen-Einsatz eine Pauschale von 341 Euro.
Das allerdings auch dann, wenn ein Notarztwagen (NEF) oder spezielles
Equipment eingesetzt werden muss. Die Hilfsorganisationen wie der ASB
müssen ihre Kosten jedoch über die Kosten-Ersatzverhandlungen mit den
Krankenkassen aushandeln. Selbst dann, wenn sie im Auftrag der Feuerwehr
fahren.
Denn über das Rettungsdienstgesetz sind die Hilfsorganisationen sehr wohl
in das Rettungssystem integriert. „Wir haben gerade am Stadtrand
Kooperationen mit den Hilfsorganisationen“, sagt Feuerwehr-Disponent Stefan
Trümpler. „Bei Bedarf sind die ASB-Einsatzfahrzeuge zwar im hoheitlichen
Auftrag unterwegs, rechnen die erbrachten Leistungen aber selber ab. Es
gibt eine eigene Finanzverantwortung“, sagt Trümpler. „Die Krankenkassen
werden nicht mehr zahlen, weil wir einen Tarifvertrag einführen“, begründet
ASB-Geschäftsführer Sander seine starre Haltung. Das sieht
Ver.di-Verhandlungsführer Norbert Proske anders. Es gebe im Norden durchaus
Erfahrungen, dass die Krankenkassen bei Vorlage eines Tarifvertrages die
soziale Komponente bei der Kostenerstattung nicht ignorieren könnten.
Im Bereich der Pflege gebe es zwischen Ver.di und dem ASB bereits einen
Tarifvertrag. „Diese Ungleichbehandlung der ASB-Beschäftigung ist nicht
gerechtfertigt und entspricht auch nicht der Qualifikation der
Beschäftigten im Rettungsdienst“, sagt Norbert Proske. Ver.di erwarte vom
ASB die Anerkennung und Bezahlung von Tariflöhnen auch im Rettungsdienst,
so Proske, „die dem sozialpolitischen Anspruch des ASB und der
anspruchsvollen und qualifizierten Arbeit im Rettungsdienst gerecht wird.“.
10 Sep 2013
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Mindestlohn
Feuerwehr
Patientenrechte
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