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# taz.de -- Prozess gegen Pussy-Riot-Unterstützer: Kirchenfeindliches im Köln…
> AktivistInnen entrollten auf dem Altar des Kölner Doms ein Transparent.
> Das Urteil gegen einen Pussy-Riot- Unterstützer ist milde: 30 Tagessätze
> à fünf Euro.
Bild: Wurde in seinem Frieden gestört: Der Dom zu Köln.
KÖLN taz | Richter Rolf Krebber übt sich in unendlicher Geduld. Nur kurz
unterbricht er den Angeklagten, der sich selbst verteidigt: „Sie
versprechen mir aber, dass wir irgendwann wieder beim Kölner Dom landen.“
Patrick H. lässt sich nicht aus dem Konzept bringen. Eine weitere halbe
Stunde trägt er seinen „Beweisantrag“ vor, der eher ein Referat über den
wenig segensreichen Einfluss der katholischen Kirche ist.
Als der 36-Jährige seine Ausführungen beendet, brandet Beifall unter seinen
SympathisantInnen im Zuschauerraum auf. „Den Applaus haben Sie sich
verdient“, lobt Richter Krebber. Nur leider sei dieser „beeindruckende
historische Diskurs“ nicht prozessrelevant. Antrag abgelehnt – wie viele
andere an diesem Montag im Saal 2 des Amtsgerichts Köln.
Prozessrelevant ist für das Gericht nur, was am 19. August 2012 während
eines Gottesdienstes im Kölner Dom geschehen ist: Aus Solidarität mit den
kurz zuvor in Russland verurteilten Mitgliedern der Punkband Pussy Riot
sprangen mehrere vermummte AktivistInnen auf den Altar, entrollten ein
Transparent und riefen laut Anklage „kirchenfeindliche Parolen und
lautstarke Protestbekundungen“. Bis sie von den Domschweizern, einer Art
Kirchen-Security, nach draußen befördert und der Polizei übergeben wurden.
Einer der DemonstrantInnen war Patrick H., was ihm eine Strafanzeige
einbrachte. Da er einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 30 Euro auf
Bewährung abgelehnt hatte, kam es nun zum Prozess. Ein erster
Verhandlungstag musste im Mai nach einem Sit-in von UnterstützerInnen
abgebrochen werden. Dank diverser Beweis- und Befangenheitsanträge von
Patrick H. hatte der Prozess auch diesmal mitunter den Charakter eines
Spektakels.
Erst nach drei Stunden schaffte es Richter Krebber, in die Beweisaufnahme
einzutreten. Nach der Betrachtung eines Videos von der Aktion sowie der
Vernehmung von zwei Domschweizern und drei Polizisten ließ die
Staatsanwaltschaft die Vorwürfe wegen versuchter Nötigung und
Körperverletzung fallen. Womit von der Anklage nur noch der Paragraf 167
übrig blieb: Wegen Störung der Religionsausübung wurde Patrick H. zu 30
Tagessätzen à fünf Euro verurteilt.
16 Sep 2013
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Pussy Riot
Religion
Kölner Dom
Russland
Pussy Riot
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