# taz.de -- Prozess gegen Pussy-Riot-Unterstützer: Kirchenfeindliches im Köln… | |
> AktivistInnen entrollten auf dem Altar des Kölner Doms ein Transparent. | |
> Das Urteil gegen einen Pussy-Riot- Unterstützer ist milde: 30 Tagessätze | |
> à fünf Euro. | |
Bild: Wurde in seinem Frieden gestört: Der Dom zu Köln. | |
KÖLN taz | Richter Rolf Krebber übt sich in unendlicher Geduld. Nur kurz | |
unterbricht er den Angeklagten, der sich selbst verteidigt: „Sie | |
versprechen mir aber, dass wir irgendwann wieder beim Kölner Dom landen.“ | |
Patrick H. lässt sich nicht aus dem Konzept bringen. Eine weitere halbe | |
Stunde trägt er seinen „Beweisantrag“ vor, der eher ein Referat über den | |
wenig segensreichen Einfluss der katholischen Kirche ist. | |
Als der 36-Jährige seine Ausführungen beendet, brandet Beifall unter seinen | |
SympathisantInnen im Zuschauerraum auf. „Den Applaus haben Sie sich | |
verdient“, lobt Richter Krebber. Nur leider sei dieser „beeindruckende | |
historische Diskurs“ nicht prozessrelevant. Antrag abgelehnt – wie viele | |
andere an diesem Montag im Saal 2 des Amtsgerichts Köln. | |
Prozessrelevant ist für das Gericht nur, was am 19. August 2012 während | |
eines Gottesdienstes im Kölner Dom geschehen ist: Aus Solidarität mit den | |
kurz zuvor in Russland verurteilten Mitgliedern der Punkband Pussy Riot | |
sprangen mehrere vermummte AktivistInnen auf den Altar, entrollten ein | |
Transparent und riefen laut Anklage „kirchenfeindliche Parolen und | |
lautstarke Protestbekundungen“. Bis sie von den Domschweizern, einer Art | |
Kirchen-Security, nach draußen befördert und der Polizei übergeben wurden. | |
Einer der DemonstrantInnen war Patrick H., was ihm eine Strafanzeige | |
einbrachte. Da er einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 30 Euro auf | |
Bewährung abgelehnt hatte, kam es nun zum Prozess. Ein erster | |
Verhandlungstag musste im Mai nach einem Sit-in von UnterstützerInnen | |
abgebrochen werden. Dank diverser Beweis- und Befangenheitsanträge von | |
Patrick H. hatte der Prozess auch diesmal mitunter den Charakter eines | |
Spektakels. | |
Erst nach drei Stunden schaffte es Richter Krebber, in die Beweisaufnahme | |
einzutreten. Nach der Betrachtung eines Videos von der Aktion sowie der | |
Vernehmung von zwei Domschweizern und drei Polizisten ließ die | |
Staatsanwaltschaft die Vorwürfe wegen versuchter Nötigung und | |
Körperverletzung fallen. Womit von der Anklage nur noch der Paragraf 167 | |
übrig blieb: Wegen Störung der Religionsausübung wurde Patrick H. zu 30 | |
Tagessätzen à fünf Euro verurteilt. | |
16 Sep 2013 | |
## AUTOREN | |
Pascal Beucker | |
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