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# taz.de -- Großbritanniens Strafgefangene: Kein Wahlrecht im Knast
> Das oberste Gericht weist die Klage zweier Häftlinge ab. Für Premier
> David Cameron ist das ein Sieg der Vernunft, Menschenrechtler sehen das
> anders.
Bild: Urnengang in der Haftanstalt? Im Vereinigten Königreich ist Tee trinken …
LONDON taz | Das höchste britische Gericht, der Supreme Court, hat am
Mittwoch die Klage von zwei wegen Mordes verurteilten Gefängnisinsassen,
Peter Chester und George McGeoch, abgewiesen, bei Lokal-, nationalen
Parlaments- sowie Europawahlen abstimmen zu können.
Großbritannien streitet seit Langem mit dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR), der ein generelles Wahlverbot für alle
Strafgefangenen eines Mitgliedstaates für unzulässig erklärt hat. Laut EGMR
darf ein Mitgliedstaat höchstens bestimmten Kategorien von Inhaftierten das
Wahlrecht absprechen, beispielsweise nur solchen, die wegen besonders
schwerer Verbrechen einsitzen.
Die derzeitige britische Regierung hat wegen des Drucks aus Straßburg im
vergangenen Jahr eine Kommission gebildet, die entscheiden soll, welchen
Häftlingen das Wahlrecht wieder zugesprochen werden kann. Denn nach wie vor
gilt ein generelles Wahlverbot von Strafgefangenen in Großbritannien.
Diese Position ist trotz der entgegengesetzten EGMR-Auffassung legal, da
sich Westminster aufgrund der Kommission mit einer künftigen Rechtsänderung
einverstanden erklärt hat. Es wird aber damit gerechnet, dass sich die
Regierung mit einer endgültigen Entscheidung Zeit lassen wird.
2012 erklärte David Cameron vor dem Unterhaus, dass „während seiner
Regierungszeit“ ein Wahlrecht für Strafgefangene nicht eingeführt würde.
Auf Twitter begrüßte er am Mittwoch die Entscheidung des Supreme Courts als
„Sieg der Vernunft.“
Juliet Lyon, die Direktorin der Organisation Prison Reform Trust, die die
Rechte von Strafgefangenen in Großbritannien verteidigt, äußerte sich
verärgert über Camerons Bemerkung. Sie fragte, ob es denn vernünftig sei,
„dass diese Regierung Menschenrechte missachte, dafür hohe Geldstrafen in
Kauf nehme, den Rat des eigenen Generalstaatsanwalts und anderer missachte
sowie die Zeit des Unterhauses und Steuergelder verschwende, nur um
Strafgefangene davon abzuhalten, sich an demokratischen Wahlen zu
beteiligen“.
Lyon verurteilte den Entzug des Wahlrechts zudem „als antiquierte
Strafmethode des 19. Jahrhunderts, die nicht mit den modernen Methoden der
Rehabilitation und Prävention vereinbar sei.
17 Oct 2013
## AUTOREN
Daniel Zylbersztajn
## TAGS
Großbritannien
Wahlrecht
Gefängnis
David Cameron
Großbritannien
Großbritannien
Schwerpunkt Rassismus
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