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# taz.de -- Urteil zum Urheberrecht: Kein Verstoß bei Karl Valentin
> Laut dem Oberlandesgericht München muss ein Online-Versandhändler nicht
> für Inhalte von E-Books haften. Der Fall landet aber wohl vor dem BGH in
> Karlsruhe.
Bild: Keine Unterlassung wert: das E-Book bei Amazon.
MÜNCHEN dpa | Internet-Versandhändler haften laut einem Urteil des
Oberlandesgerichts München nicht für die Inhalte der von ihnen vertriebenen
E-Books.
Der Senat verglich den Online-Vertrieb in seiner Entscheidung am Donnerstag
mit dem Buchhandel, der auch nicht den Inhalt seines Sortiments auf etwaige
Urheberrechtsverstöße abklopfen könne. „Keiner, der seine Urheberrechte
verletzt sieht, wird gegen den einzelnen Buchhändler vorgehen“, sagte der
Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein.
Im konkreten Fall ging es um einen Sketch des bayerischen Komikers Karl
Valentin. Dessen Enkelin Anneliese Kühn hält die Urheberrechte an seinen
Werken. Im November 2011 entdeckte sie im „Kindle-Shop“ auf amazon.de das
E-Book „Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige“ – und darin einen
Auszug aus dem Sketch ihres Großvaters über den „Buchbinder Wanninger“.
Kühn sah darin eine Urheberrechtsverletzung und mahnte Amazon ab. Der
E-Book-Titel wurde daraufhin aus dem Angebot entfernt, die geforderte
Unterlassungserklärung gab Amazon aber nicht ab.
## Richter leisten Pionierarbeit
Kühn klagte gegen die Amazon Media. Sie wollte so feststellen lassen, dass
der Internet-Versandhandel für die von ihm vertriebenen elektronischen
Bücher haftbar ist. Dies wurde nun vom Oberlandesgericht abgewiesen (Az.:
29 U 885/13). Schon vor dem Landgericht München hatte Valentins Enkelin im
Januar eine Niederlage erlitten.
„Wir leisten hier ein bisschen Pionierarbeit“, sagte Richter Zwirlein. Für
einen Unterlassungsanspruch gebe es mehrere mögliche Grundlagen, von denen
hier aber keine greife. „Solange er's nicht weiß, haftet er nicht“, sagte
Zwirlein über den Online-Versandhandel und mögliche
Urheberrechtsverletzungen. Schuldhaft hätte der Händler nur gehandelt, wenn
er auf die Abmahnung nicht reagiert hätte.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Problemstellung hat das OLG die
Revision gegen seine Entscheidung zugelassen. Anwalt Peter Reinke kündigte
auch sogleich an, vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu ziehen.
Auch der „Buchbinder Wanninger“ – eine der berühmtesten Figuren von Karl
Valentin – wird im Sketch mehrfach weitergereicht. Er will von der Baufirma
Meisel & Compagnie telefonisch Auskunft, wohin er seine Rechnung schicken
soll, und stolpert von einem Ansprechpartner zum nächsten. Als er endlich
am Ziel scheint, ist es zu spät: „Wir haben jetzt Büroschluss, rufen Sie
doch morgen bitte wieder an.“
24 Oct 2013
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Schwerpunkt Urheberrecht
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Bundesgerichtshof
Verlagswesen
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