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# taz.de -- EGMR verurteilt Schweden: Gesetz zu spät geändert
> Der schwedische Staat wurde wegen heimlicher Nacktaufnahmen verurteilt.
> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entdeckte eine
> Gesetzeslücke.
Bild: Heimlich die Privatspähre Anderer filmen? In Schweden nicht mehr.
STRASSBURG dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
Schweden wegen einer Gesetzeslücke über heimliche Nacktaufnahmen
verurteilt. Der Klägerin, einer heute 26-jährigen Schwedin,
[1][[%22003-4563687-5513461%22]}:sprach der EGMR in seinem Urteil] am
Dienstag eine Entschädigung von 10.000 Euro zu.
Ihr Stiefvater hatte 2002 mit einer Videokamera im Bad heimlich
Nacktaufnahmen von der damals 14-Jährigen gemacht. Der Mann war geständig
und wurde wegen sexueller Belästigung verurteilt, in der Berufung jedoch
freigesprochen. Das Berufungsgericht gab damals an, es sei in Schweden
nicht verboten, Personen ohne ihre Einwilligung zu filmen. Dieses Gesetz
wurde 2005 geändert.
[2][[%22001-128043%22]}:Der EGMR befand,] dass das damalige Gesetz die
Klägerin nicht ausreichend vor einer Verletzung ihres Privatlebens
geschützt habe. Erschwerend sei hinzugekommen, dass sie minderjährig
gewesen war, die Tat in ihrem Elternhaus begangen wurde und ihr Stiefvater
zu dem Kreis vertrauenswürdiger Personen gehörte.
Niemand sah die Aufzeichnungen, da die Mutter den Film sofort vernichtete.
Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. In Deutschland stehen
heimliche Bildaufnahmen unter Strafe, die den höchstpersönlichen
Lebensbereich verletzen.
13 Nov 2013
## LINKS
[1] http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4563687-5…
[2] http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-128043#%7B%22it…
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Privatsphäre
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