# taz.de -- EGMR verurteilt Schweden: Gesetz zu spät geändert | |
> Der schwedische Staat wurde wegen heimlicher Nacktaufnahmen verurteilt. | |
> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entdeckte eine | |
> Gesetzeslücke. | |
Bild: Heimlich die Privatspähre Anderer filmen? In Schweden nicht mehr. | |
STRASSBURG dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat | |
Schweden wegen einer Gesetzeslücke über heimliche Nacktaufnahmen | |
verurteilt. Der Klägerin, einer heute 26-jährigen Schwedin, | |
[1][[%22003-4563687-5513461%22]}:sprach der EGMR in seinem Urteil] am | |
Dienstag eine Entschädigung von 10.000 Euro zu. | |
Ihr Stiefvater hatte 2002 mit einer Videokamera im Bad heimlich | |
Nacktaufnahmen von der damals 14-Jährigen gemacht. Der Mann war geständig | |
und wurde wegen sexueller Belästigung verurteilt, in der Berufung jedoch | |
freigesprochen. Das Berufungsgericht gab damals an, es sei in Schweden | |
nicht verboten, Personen ohne ihre Einwilligung zu filmen. Dieses Gesetz | |
wurde 2005 geändert. | |
[2][[%22001-128043%22]}:Der EGMR befand,] dass das damalige Gesetz die | |
Klägerin nicht ausreichend vor einer Verletzung ihres Privatlebens | |
geschützt habe. Erschwerend sei hinzugekommen, dass sie minderjährig | |
gewesen war, die Tat in ihrem Elternhaus begangen wurde und ihr Stiefvater | |
zu dem Kreis vertrauenswürdiger Personen gehörte. | |
Niemand sah die Aufzeichnungen, da die Mutter den Film sofort vernichtete. | |
Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. In Deutschland stehen | |
heimliche Bildaufnahmen unter Strafe, die den höchstpersönlichen | |
Lebensbereich verletzen. | |
13 Nov 2013 | |
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[1] http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4563687-5… | |
[2] http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-128043#%7B%22it… | |
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