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# taz.de -- Konservative in Athen verzögern Gesetz: Bischof spricht von „Ano…
> In Griechenland streiten die Parteien wegen der Diskriminierung
> homosexueller Paare. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
> das Land gerügt.
Bild: Rüpelbischof bei der Messe: Anthimos (v.l.).
ATHEN dpa | Die griechischen Regierungsparteien streiten über die
Anerkennung des Rechts auf eine eingetragene Partnerschaft auch bei
homosexuellen Paaren. Zahlreiche Abgeordnete des größeren
Koalitionspartners, der konservativen Nea Dimokratia (ND), weigern sich,
ein entsprechendes Gesetz zu billigen.
Aus diesem Grund musste es vorerst zurückgenommen werden. Die Vorlage soll
„zu einem späteren Zeitpunkt dem Parlament vorgelegt werden“, sagte ein
Mitarbeiter des Justizministeriums am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.
Die Sozialisten hingegen drängen auf eine schnelle Klärung der
Angelegenheit.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Griechenland
Anfang November [1][//Europäische:wegen der Diskriminierung homosexueller
Paare gerügt.] Der Grund: Die eingetragene Partnerschaft, die die Regierung
in Athen 2008 beschlossen hatte, gilt nur für Mann und Frau.
Es gebe keinen Grund, die eingetragene Partnerschaft auf eine Verbindung
zwischen Mann und Frau zu beschränken, hatte der EGMR befunden. Den sechs
erfolgreichen griechischen Klägern, von denen zwei seit Jahren als Paar
zusammenleben, sprachen die Richter insgesamt 30.000 Euro Schmerzensgeld
zu.
Viele konservative Abgeordnete befürchten, dass sie die Unterstützung der
orthodoxen Kirche verlieren, falls sie für die eingetragene Partnerschaft
für homosexuelle Paare stimmen. Der in konservativen Kreisen einflussreiche
Bischof der nordgriechischen Hafenstadt Thessaloniki, Anthimos, empörte
sich am Freitag im griechischen Fernsehen. Die Gesellschaft könne seinen
Worten nach diese „Anomalie“ nicht dulden. Sollte es solche Partnerschaften
geben, würde dies „langfristig die Gesellschaft zersetzen“, hieß es.
Juristen in Athen gingen am Freitag davon aus, dass das Land früher oder
später handeln werden müsse. Gegen das Urteil des EGMR ist nämlich keine
Berufung möglich. Von 19 Staaten, in denen eine eingetragene Partnerschaft
möglich ist, wird diese nur noch in Litauen und Griechenland auf Mann und
Frau beschränkt.
29 Nov 2013
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