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# taz.de -- Umstrittener Frei.Wild-Song: Index kann sein
> Die Band Frei.Wild landet erstmal nicht auf der Liste jugendgefährdender
> Schriften. Es ging um den Text eines Songs aus dem Jahr 2002.
Bild: „Eines Tages“ ... wird es auch Frei.Wild nicht mehr geben.
BERLIN taz | Die Südtiroler Band Frei.Wild entgeht vorerst dem Index. Am
Dienstag teilte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM)
mit, dass das Verfahren zu einem Songtext der Südtiroler Deutschrock-Band
zunächst ausgesetzt werde. Thüringens Sozialministerin Heike Taubert (SPD)
hatte zuvor die Überprüfung des Frei.Wild-Textes „Rache muss sein“
beantragt.
Die Begründung der Bonner Prüfstelle ist, dass die vom Sozialministerium
genannten Websites und URLs nicht mehr abrufbar seien – Frei.Wild hatten in
der Zwischenzeit den Songtext von der bandeigenen Seite entfernt. Auf der
Homepage des Labels Rookies and Kings hingegen [1][findet sich der Text
noch.] Im Netz ist der Song, den die Band im Jahr 2002 auf dem Album „Eines
Tages“ veröffentlichte, derzeit via Youtube nicht mehr erreichbar – lange
Zeit war das anders.
In dem Songtext zu „Rache muss sein“ wird das Niedertreten eines Gegners
bei einer Prügelei glorifiziert. („Das Blut auf meinen Fäusten / Ich find
das steht mir gut / (...) Ich fang an zu lachen, (jahaha) Seh dein
entstelltes Gesicht“). Nicht nur auf der Labelseite, auch auf diversen
Songlyrics-Seiten sind die Zeilen noch zu finden.
Die Band Frei.Wild ist für hymnischen, rechtsoffenen Deutschrock mit
völkischen bis patriotischen Inhalten bekannt. Die öffentliche Kritik
sorgte dafür, dass ihre Nominierung für den Echo-Preis im Frühjahr dieses
Jahres zurückgenommen wurde. Die Band um Sänger Philipp Burger hat sich
inzwischen vom Song „Rache muss sein“ distanziert, indem sie ihn von der
Homepage nahm. Eine solche mediale Distanzierungsstrategie hat man im Fall
Frei.Wild jedoch schon oft erlebt.
„Wenn ein neuer Antrag gestellt wird und wir Hinweise bekommen, dass der
Songtext weiterhin zu finden ist, werden wir selbstverständlich wieder
tätig“, sagte BPjM-Vorsitzende Elke Monssen-Engberding am Dienstag
gegenüber der taz. „Wir dürfen ohne Antrag nicht tätig werden.“
## 100 Prozent arisch?
Das gesamte Album „Eines Tages“, das 2009 neu aufgelegt wurde, [2][ist bei
Amazon] und [3][im Frei.Wild-Shop inklusive des Songs] erhältlich. Bei
iTunes und musicload hingegen gibt es das Album ohne besagten Song zum
Download.
Es scheint also nur eine Frage der Zeit bis zur nächsten Prüfung. Uwe
Büchner, Sprecher von Sozialministerin Taubert, sagte: „Wir müssen nun
gucken, wie wir weiter vorgehen werden. Wir finden nach wie vor, dass der
Song prüfenswert ist. Der Text ist in der Welt, die Sache hat sich ja nicht
erledigt.“
Die Einstellung des Verfahrens wirft auch die Frage nach der zeitgemäßen
Arbeitsweise der Bundesprüfstelle auf: Googeln hätte genügt, um den Text zu
finden. Monssen-Engberding bestätigte derweil, dass es sich bei dem
Prüfantrag ausschließlich um den einen Song gehandelt habe.
Das Video zum Frei.Wild-Song „Halt Deine Schnauze“ – ein Video mit
ähnlichem Impetus – gibt es hingegen weiterhin auf Youtube zu sehen. Auch
dabei tritt ein junger, kahlköpfiger Mann, der in bewährter
Frei.Wild-Manier zum Opfer der Gesellschaft stilisiert wird, auf sein
Gegenüber ein – weil der eben „provoziert“ habe. In dem Video ist auch f…
einen kurzen Augenblick ein 100%-Tattoo auf dem Hinterkopf eines Skinheads
zu sehen – ein Zugeständnis an Nazis, die sie als „100% arisch“-Tätowie…
auslegen können.
Der Antrag des thüringischen Sozialministeriums war durch den Autor Thomas
Kuban zustande gekommen, der für den Film und das Buch „Blut muss fließen“
in der rechtsextremen Szene recherchiert sich dabei intensiv mit Frei.Wild
beschäftigt hat. Er fragte bei zahlreichen Ministerien zwecks Prüfung der
Texte an und hatte in Thüringen Erfolg. Als absurd bezeichnet er nun den
Grund zur Einstellung des Verfahrens.
Von Frei.Wild findet sich bisher kein Song auf der Liste jugendgefährdender
Schriften (Index). Landet ein Song auf dem Index, so darf er laut Gesetz
nicht im Handel vertrieben werden oder „an einem Ort, der Kindern oder
Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann,
ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht
werden“.
Dieser Passus aus dem Bundesgesetz gilt für die haptischen Medien
(„Trägermedien“). Bei den Telemedien, wozu Netzinhalte zählen, fallen die
rechtlichen Konsequenzen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Von
Frei.Wild war vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.
3 Dec 2013
## LINKS
[1] http://www.rookiesandkings.com/index.php/serum-114/F/2-freiwild/3-eines-tag…
[2] http://www.amazon.de/Eines-Tages-Frei-Wild/dp/B002OQYUWM/ref=sr_1_2?ie=UTF8…
[3] http://www.frei-wild-shop.de/Tontraeger/Frei-Wild-Eines-Tages--359.html
## AUTOREN
Jens Uthoff
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