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# taz.de -- Klagen gegen Unternehmen abgewiesen: Geschäfte ohne Buße
> Daimler und Rheinmetall haben dem südafrikanischen Apartheidsregime Waren
> verkauft. Doch für die Gräueltaten sind sie deswegen nicht
> mitverantworlich – sagt ein Gericht.
Bild: So wird das Image geradegerückt.
NEW YORK dpa | Daimler und Rheinmetall können vor einem US-Gericht nicht
für die Gräueltaten von Südafrikas Apartheid-Regime mitverantwortlich
gemacht werden. Die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin wies am
Donnerstag entsprechende Klagen gegen die beiden deutschen Unternehmen ab.
Apartheid-Opfer hatten den Firmen vorgeworfen, durch ihre Geschäfte mit der
damaligen südafrikanischen Regierung Gewalt und Rassentrennung in den
1970er und 1980er Jahren unterstützt zu haben, etwa durch die Lieferung von
Fahrzeugen oder Rüstungsgütern. Die Opfer verlangten eine Entschädigung.
Die Klagen in den USA laufen seit 2002. Sie waren zunächst abgewiesen, 2009
aber mit Einschränkungen doch zugelassen worden. Die Grundlage bildete der
„Alien Tort Statute“ - ein Gesetz von 1789, das US-Gerichten die
Möglichkeit gibt, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen
zu ahnden.
„Wir hoffen, dass diese Entscheidung den seit mehr als zehn Jahren
laufenden Rechtsstreit endgültig beendet“, erklärte ein Daimler-Sprecher.
Gleichzeitig wies er die erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen erneut
zurück. Ähnlich lautende Klagen gegen die US-Konzerne Ford und IBM ließ
Richterin Scheindlin weiterlaufen.
27 Dec 2013
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Daimler
Rheinmetall
Apartheid
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