# taz.de -- Klagen gegen Unternehmen abgewiesen: Geschäfte ohne Buße | |
> Daimler und Rheinmetall haben dem südafrikanischen Apartheidsregime Waren | |
> verkauft. Doch für die Gräueltaten sind sie deswegen nicht | |
> mitverantworlich – sagt ein Gericht. | |
Bild: So wird das Image geradegerückt. | |
NEW YORK dpa | Daimler und Rheinmetall können vor einem US-Gericht nicht | |
für die Gräueltaten von Südafrikas Apartheid-Regime mitverantwortlich | |
gemacht werden. Die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin wies am | |
Donnerstag entsprechende Klagen gegen die beiden deutschen Unternehmen ab. | |
Apartheid-Opfer hatten den Firmen vorgeworfen, durch ihre Geschäfte mit der | |
damaligen südafrikanischen Regierung Gewalt und Rassentrennung in den | |
1970er und 1980er Jahren unterstützt zu haben, etwa durch die Lieferung von | |
Fahrzeugen oder Rüstungsgütern. Die Opfer verlangten eine Entschädigung. | |
Die Klagen in den USA laufen seit 2002. Sie waren zunächst abgewiesen, 2009 | |
aber mit Einschränkungen doch zugelassen worden. Die Grundlage bildete der | |
„Alien Tort Statute“ - ein Gesetz von 1789, das US-Gerichten die | |
Möglichkeit gibt, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen | |
zu ahnden. | |
„Wir hoffen, dass diese Entscheidung den seit mehr als zehn Jahren | |
laufenden Rechtsstreit endgültig beendet“, erklärte ein Daimler-Sprecher. | |
Gleichzeitig wies er die erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen erneut | |
zurück. Ähnlich lautende Klagen gegen die US-Konzerne Ford und IBM ließ | |
Richterin Scheindlin weiterlaufen. | |
27 Dec 2013 | |
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