| # taz.de -- Klagen gegen Unternehmen abgewiesen: Geschäfte ohne Buße | |
| > Daimler und Rheinmetall haben dem südafrikanischen Apartheidsregime Waren | |
| > verkauft. Doch für die Gräueltaten sind sie deswegen nicht | |
| > mitverantworlich – sagt ein Gericht. | |
| Bild: So wird das Image geradegerückt. | |
| NEW YORK dpa | Daimler und Rheinmetall können vor einem US-Gericht nicht | |
| für die Gräueltaten von Südafrikas Apartheid-Regime mitverantwortlich | |
| gemacht werden. Die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin wies am | |
| Donnerstag entsprechende Klagen gegen die beiden deutschen Unternehmen ab. | |
| Apartheid-Opfer hatten den Firmen vorgeworfen, durch ihre Geschäfte mit der | |
| damaligen südafrikanischen Regierung Gewalt und Rassentrennung in den | |
| 1970er und 1980er Jahren unterstützt zu haben, etwa durch die Lieferung von | |
| Fahrzeugen oder Rüstungsgütern. Die Opfer verlangten eine Entschädigung. | |
| Die Klagen in den USA laufen seit 2002. Sie waren zunächst abgewiesen, 2009 | |
| aber mit Einschränkungen doch zugelassen worden. Die Grundlage bildete der | |
| „Alien Tort Statute“ - ein Gesetz von 1789, das US-Gerichten die | |
| Möglichkeit gibt, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen | |
| zu ahnden. | |
| „Wir hoffen, dass diese Entscheidung den seit mehr als zehn Jahren | |
| laufenden Rechtsstreit endgültig beendet“, erklärte ein Daimler-Sprecher. | |
| Gleichzeitig wies er die erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen erneut | |
| zurück. Ähnlich lautende Klagen gegen die US-Konzerne Ford und IBM ließ | |
| Richterin Scheindlin weiterlaufen. | |
| 27 Dec 2013 | |
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