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# taz.de -- Niederlage für Großkonzerne: Apartheidopfer dürfen in USA klagen
> Künftig können Entschädigungsklagen gegen amerikanische und deutsche
> Firmen, die das Apartheidregime in Südafrika gestützt haben, auch in den
> USA eingereicht werden.
Bild: Ein starkes Polizeiaufgebot durchkämmt am 17. Juni 1976, dem zweiten Tag…
BERLIN taz Eine New Yorker Bundesrichterin hat am Mittwoch eine Sammelklage
von Opfern des südafrikanischen Apartheidregimes nach dem so genannten
Alien Tort Claims Act zugelassen. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten
Umständen Klagen von Ausländern vor US-Gerichten. Die vor sieben Jahren
eingereichte Klage richtet sich gegen Unternehmen, die trotz entsprechender
UN-Resolutionen das rassistische Apartheidregime in Südafrika gestützt
hatten. Die Firmen, gegen die jetzt geklagt werden darf, sind IBM, Ford und
General Motors aus den USA sowie die deutschen Konzerne Daimler und
Rheinmetall.
Ursprünglich waren Entschädigungsklagen gegen rund 50 Firmen, darunter auch
Ölkonzerne und Banken, eingereicht worden. Doch nachdem eine untere Instanz
die Klagen zunächst verworfen hatte, konzentrierten sich die Kläger auf
weniger Firmen. Sie werfen diesen vor, dem Apartheid-Regime in den 70er und
80er Jarhen durch die Lieferng von Fahrzeugen und Technik bei der
Unterdrückung seiner Gegner geholfen zu haben.
Im Falle einer Verurteilung drohen den Konzernen Entschädigungszahlungen in
Millionenhöhe. Richterin Shira Scheindlin widersprach der Argumentation der
Firmen, gegen die sie jetzt Klagen zuließ, dass diese nur gewöhnliche
Geschäfte gemacht hätten. IBM hatte argumentiert, man könne Kunden nicht
vorschreiben, wofür sie Computer benutzten. Die Richterin betonte hingegen
die Mitverantwortung der Lieferanten und sagte, die Firmen könnten nicht so
blind gewesen sein, um zu sehen, dass sie mit ihren Produkten das Regime
bei seiner rassistischen Herrschaft stützten. Firmen wie die Schweizer Bank
UBS, denen dagegen nur Geschäfte mit dem Regime ohne eine Verbindung zu
dessen Repression vorgeworfen wurden, kamen jetzt ungeschoren davon. Dabei
benötigte das Apartheid-Regime auch ausländische Banken und Kredite.
Die Regierungen der USA, Südafrikas und Deutschlands hatten sich zuvor
gegen eine Annahme der Klage ausgesprochen. Südafrika argumentiert, etwaige
Klagen sollten dort nach süfafrikanischen Gesetzen verhandelt werden.
Washington sieht in den Klagen eine Gefahr für das bilaterale Verhältnis,
eine Untergrabung der Souveränität Südafrikas und eine Gefährdung seiner
wirtschaftlicher Entwicklung. Südafrikas Erzbischof und
Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu untestützte dagegen die Klage.
Die deutsche Hilfsorganisation medico international, welche die Klage
unterstützt, begrüßte das Urteil und fordert, dass die durch die Apartheid
verursachten Schulden im südlichen Afrika gestrichen und die Opfer der
Apartheid entschädigt werden. Von den beklagten Firmen gab es zunächst
keine Stellungnahme.
9 Apr 2009
## AUTOREN
Sven Hansen
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