# taz.de -- Niederlage für Großkonzerne: Apartheidopfer dürfen in USA klagen | |
> Künftig können Entschädigungsklagen gegen amerikanische und deutsche | |
> Firmen, die das Apartheidregime in Südafrika gestützt haben, auch in den | |
> USA eingereicht werden. | |
Bild: Ein starkes Polizeiaufgebot durchkämmt am 17. Juni 1976, dem zweiten Tag… | |
BERLIN taz Eine New Yorker Bundesrichterin hat am Mittwoch eine Sammelklage | |
von Opfern des südafrikanischen Apartheidregimes nach dem so genannten | |
Alien Tort Claims Act zugelassen. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten | |
Umständen Klagen von Ausländern vor US-Gerichten. Die vor sieben Jahren | |
eingereichte Klage richtet sich gegen Unternehmen, die trotz entsprechender | |
UN-Resolutionen das rassistische Apartheidregime in Südafrika gestützt | |
hatten. Die Firmen, gegen die jetzt geklagt werden darf, sind IBM, Ford und | |
General Motors aus den USA sowie die deutschen Konzerne Daimler und | |
Rheinmetall. | |
Ursprünglich waren Entschädigungsklagen gegen rund 50 Firmen, darunter auch | |
Ölkonzerne und Banken, eingereicht worden. Doch nachdem eine untere Instanz | |
die Klagen zunächst verworfen hatte, konzentrierten sich die Kläger auf | |
weniger Firmen. Sie werfen diesen vor, dem Apartheid-Regime in den 70er und | |
80er Jarhen durch die Lieferng von Fahrzeugen und Technik bei der | |
Unterdrückung seiner Gegner geholfen zu haben. | |
Im Falle einer Verurteilung drohen den Konzernen Entschädigungszahlungen in | |
Millionenhöhe. Richterin Shira Scheindlin widersprach der Argumentation der | |
Firmen, gegen die sie jetzt Klagen zuließ, dass diese nur gewöhnliche | |
Geschäfte gemacht hätten. IBM hatte argumentiert, man könne Kunden nicht | |
vorschreiben, wofür sie Computer benutzten. Die Richterin betonte hingegen | |
die Mitverantwortung der Lieferanten und sagte, die Firmen könnten nicht so | |
blind gewesen sein, um zu sehen, dass sie mit ihren Produkten das Regime | |
bei seiner rassistischen Herrschaft stützten. Firmen wie die Schweizer Bank | |
UBS, denen dagegen nur Geschäfte mit dem Regime ohne eine Verbindung zu | |
dessen Repression vorgeworfen wurden, kamen jetzt ungeschoren davon. Dabei | |
benötigte das Apartheid-Regime auch ausländische Banken und Kredite. | |
Die Regierungen der USA, Südafrikas und Deutschlands hatten sich zuvor | |
gegen eine Annahme der Klage ausgesprochen. Südafrika argumentiert, etwaige | |
Klagen sollten dort nach süfafrikanischen Gesetzen verhandelt werden. | |
Washington sieht in den Klagen eine Gefahr für das bilaterale Verhältnis, | |
eine Untergrabung der Souveränität Südafrikas und eine Gefährdung seiner | |
wirtschaftlicher Entwicklung. Südafrikas Erzbischof und | |
Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu untestützte dagegen die Klage. | |
Die deutsche Hilfsorganisation medico international, welche die Klage | |
unterstützt, begrüßte das Urteil und fordert, dass die durch die Apartheid | |
verursachten Schulden im südlichen Afrika gestrichen und die Opfer der | |
Apartheid entschädigt werden. Von den beklagten Firmen gab es zunächst | |
keine Stellungnahme. | |
9 Apr 2009 | |
## AUTOREN | |
Sven Hansen | |
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