# taz.de -- Vorwürfe gegen deutsche Autoindustrie: Regierung schützt Daimler | |
> Eine Klage läuft gegen den Konzern in den USA wegen Verstößen gegen die | |
> Menschenrechte in Südafrika. Und das zu Zeiten des dortigen | |
> Apartheid-Regimes. | |
Bild: Der Konzern Daimler unterstützt das südafrikanische Regime und die deut… | |
BERLIN taz | Die Bundesregierung versucht, den Daimler-Konzern vor einer | |
Klage in den USA zu schützen. | |
Eine entsprechende Stellungnahme, die der taz vorliegt, hat die Regierung | |
unlängst an das oberste Gericht der USA geschickt. In dem Verfahren geht es | |
um Menschenrechtsverstöße, die südafrikanische Bürgerrechtler dem deutschen | |
Konzern vorwerfen. | |
Zu Zeiten des Apartheid-Regimes in Südafrika soll Daimler speziell | |
ausgerüstete Unimog-Lkw an den dortigen Sicherheitsapparat geliefert haben. | |
Die Fahrzeuge seien eingesetzt worden, um den Widerstand der Schwarzen zu | |
brechen, argumentieren die Bürgerrechtler. Damit sei der deutsche Konzern | |
mitverantwortlich für die Menschenrechtsverstöße der früheren | |
Apartheid-Regierung. | |
Die Klage gegen Daimler wurde 2002 eingereicht auf der Basis eines | |
speziellen US-Gestzes, des Alien Tort Claims Act. Diese Regelung ermöglicht | |
es, Verstöße gegen das Völkergewohnheitsrecht, also auch gegen die | |
Menschenrechte, in den USA vor Gericht zu bringen – auch wenn Täter und | |
Opfer keine amerikanischen Staatsbürger sind. | |
## US-Gesetz müsse enger angelegt werden | |
Das Gesetz ist mehr als 200 Jahre alt. Seit den 1980er Jahren versuchen | |
Menschenrechtsaktivisten mit seiner Hilfe, transnationale Konzerne zu | |
belangen. Der bekannteste Fall, in dem dies gelang, betrifft Shell in | |
Nigeria. Der Erdölkonzern zahlte 15,5 Millionen US-Dollar Entschädigung an | |
die Hinterbliebenen unter anderem des nigerianischen Oppositionspolitikers | |
Ken Saro-Wiwa, den die dortige Regierung hatte hinrichten lassen. | |
In ihrer Stellungnahme argumentiert die Bundesregierung nun, das US-Gesetz | |
müsse enger ausgelegt werden. US-Gerichte seien nicht zuständig, zuerst sei | |
die deutsche Justiz gefragt. In dieser Position erhält Berlin Unterstützung | |
von der niederländischen und britischen Regierung. Die Obama-Administration | |
und die südafrikanische Regierung sind dagegen der Ansicht, dass die | |
US-Justiz entscheiden dürfe. | |
Miriam Saage-Maaß vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und | |
Menschenrechte in Berlin kritisiert die „ablehnende Haltung der | |
Bundesregierung“. Die Forderung der Bundesregierung, die Sache vor | |
deutschen Gerichten zu verhandeln, gehe in die Irre, so Saage-Maaß. „Solche | |
Entschädigungsklagen sind nach deutschem Recht nahezu unmöglich.“ | |
## Shell: Menschenrechtsverletzung in Nigeria | |
In der aktuellen juristischen Auseinandersetzung geht es nicht unmittelbar | |
um den Daimler-Fall. Dieses Verfahren ist einstweilen ausgesetzt. Konkret | |
gestritten wird jetzt in den USA noch einmal über die Verantwortung des | |
Ölkonzerns Shell für Verstöße gegen Menschenrechte in Nigeria. Der Ausgang | |
dieses Falls entscheidet auch, ob das Daimler-Verfahren wieder aufgenommen | |
und möglicherweise im Sinne der Menschenrechtsaktivisten entschieden wird. | |
10 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
Hannes Koch | |
## TAGS | |
Daimler | |
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