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# taz.de -- Vorwürfe gegen deutsche Autoindustrie: Regierung schützt Daimler
> Eine Klage läuft gegen den Konzern in den USA wegen Verstößen gegen die
> Menschenrechte in Südafrika. Und das zu Zeiten des dortigen
> Apartheid-Regimes.
Bild: Der Konzern Daimler unterstützt das südafrikanische Regime und die deut…
BERLIN taz | Die Bundesregierung versucht, den Daimler-Konzern vor einer
Klage in den USA zu schützen.
Eine entsprechende Stellungnahme, die der taz vorliegt, hat die Regierung
unlängst an das oberste Gericht der USA geschickt. In dem Verfahren geht es
um Menschenrechtsverstöße, die südafrikanische Bürgerrechtler dem deutschen
Konzern vorwerfen.
Zu Zeiten des Apartheid-Regimes in Südafrika soll Daimler speziell
ausgerüstete Unimog-Lkw an den dortigen Sicherheitsapparat geliefert haben.
Die Fahrzeuge seien eingesetzt worden, um den Widerstand der Schwarzen zu
brechen, argumentieren die Bürgerrechtler. Damit sei der deutsche Konzern
mitverantwortlich für die Menschenrechtsverstöße der früheren
Apartheid-Regierung.
Die Klage gegen Daimler wurde 2002 eingereicht auf der Basis eines
speziellen US-Gestzes, des Alien Tort Claims Act. Diese Regelung ermöglicht
es, Verstöße gegen das Völkergewohnheitsrecht, also auch gegen die
Menschenrechte, in den USA vor Gericht zu bringen – auch wenn Täter und
Opfer keine amerikanischen Staatsbürger sind.
## US-Gesetz müsse enger angelegt werden
Das Gesetz ist mehr als 200 Jahre alt. Seit den 1980er Jahren versuchen
Menschenrechtsaktivisten mit seiner Hilfe, transnationale Konzerne zu
belangen. Der bekannteste Fall, in dem dies gelang, betrifft Shell in
Nigeria. Der Erdölkonzern zahlte 15,5 Millionen US-Dollar Entschädigung an
die Hinterbliebenen unter anderem des nigerianischen Oppositionspolitikers
Ken Saro-Wiwa, den die dortige Regierung hatte hinrichten lassen.
In ihrer Stellungnahme argumentiert die Bundesregierung nun, das US-Gesetz
müsse enger ausgelegt werden. US-Gerichte seien nicht zuständig, zuerst sei
die deutsche Justiz gefragt. In dieser Position erhält Berlin Unterstützung
von der niederländischen und britischen Regierung. Die Obama-Administration
und die südafrikanische Regierung sind dagegen der Ansicht, dass die
US-Justiz entscheiden dürfe.
Miriam Saage-Maaß vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und
Menschenrechte in Berlin kritisiert die „ablehnende Haltung der
Bundesregierung“. Die Forderung der Bundesregierung, die Sache vor
deutschen Gerichten zu verhandeln, gehe in die Irre, so Saage-Maaß. „Solche
Entschädigungsklagen sind nach deutschem Recht nahezu unmöglich.“
## Shell: Menschenrechtsverletzung in Nigeria
In der aktuellen juristischen Auseinandersetzung geht es nicht unmittelbar
um den Daimler-Fall. Dieses Verfahren ist einstweilen ausgesetzt. Konkret
gestritten wird jetzt in den USA noch einmal über die Verantwortung des
Ölkonzerns Shell für Verstöße gegen Menschenrechte in Nigeria. Der Ausgang
dieses Falls entscheidet auch, ob das Daimler-Verfahren wieder aufgenommen
und möglicherweise im Sinne der Menschenrechtsaktivisten entschieden wird.
10 Apr 2012
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Daimler
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