Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil zum Informationsanspruch: Schufa kann die Auskunft verweigern
> Wie die Daten für die Kreditwürdigkeit zustandekommen, darf geheim
> bleiben. Die Schufa muss nur über bestimmte gespeicherte Daten Auskunft
> geben.
Bild: Darf ihr Geheimnis für sich behalten: die Schufa.
KARLSRUHE taz | Verbraucher haben keinen umfassenden Auskunftsanspruch
gegenüber der Schufa. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte an diesem Dienstag
die Klage einer Frau aus Hessen ab, die nach schlechten Erfahrungen mit der
Schufa dieser genau auf die Finger schauen wollte.
Die Angestellte Sonja Hissenich kaufte sich im Oktober 2011 einen Mini
Cooper für knapp 25 000 Euro. Diesen wollte sie mit einem Kredit
finanzieren. Doch zu ihrer eigenen Überraschung lehnte ihre Bank, eine
Volksbank, den Kredit ab. Als auch andere Banken ablehnten, unter anderem
die BMW-Finance-Bank des Autohändlers, gab dieser ihr einen Tipp: Die
Schufa habe sie schlecht eingestuft.
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine
Wirtschaftsauskunftei, die nach eigenen Angaben Informationen über 66,2
Millionen Personen, darunter drei Viertel aller Deutschen, gesammelt hat.
Insbesondere Informationen über Kredite und Zahlungsschwierigkeiten
interessieren die Schufa. Jahrlich gibt sie 106 Millionen Auskünfte an
Firmenkunden, die wissen wollen, ob man mit einem Kunden sichere Geschäfte
machen kann.
Sonja Hissenich war über die negative Schufa-Auskunft entrüstet. „Ich
fühlte mich richtig abgewertet.“ Zwar stellte sich bald heraus, dass sie
das Opfer einer Namensverwechslung der Schufa gewesen war. Und nachdem das
Malheur aufgeklärt war, bekam sie auch einen Kredit für ihren Mini Cooper.
## Scoring-Wert
Doch nachdem sie die Macht der Schufa am eigenen Leib erfahren hatte,
wollte Hissenich mehr wissen. Sie stellte einen Auskunftsantrag bei der
Schufa, die zunächst mitteilte, dass sie keine Informationen über die
richtige Sonja Hissenich habe, in weiteren Auskünften wurden dann ihre
Kreditanfragen und die Kreditvergabe dokumentiert. So erfuhr sie auch, dass
die Schufa ihr nun einen Scoring-Wert von rund 89,2 Prozent gegenüber
Banken zubilligte. Das soll bedeuten, dass sie mit 89,2-prozentiger
Wahrscheinlichkeit einen Kredit zurückzahlen wird.
Hissenich wollte nun wissen, wie dieser Scoring-Wert zustandekommt, doch
die Schufa berief sich auf ihr Geschäftsgeheimnis. Auch die Gerichte halfen
ihr nicht weiter. Sie scheiterte sowohl beim Amts- als auch beim
Landgericht in Gießen. Doch die Hessin ließ nicht locker und legte Revision
zum BGH ein.
In der Karlsruher Verhandlung bat der Schufa-Anwalt Matthias Siegmann um
Verständnis: „So ein Scoring-Wert ist keine Bewertung Ihrer Person, Frau
Hissenich, sondern nur eine Wahrscheinlichkeitsprognose.“ Der Wert werde
durch das Verhalten von Vergleichsgruppen mit ähnlichem Kreditverhalten
gebildet. Wenn man über eine Person keine Informationen habe, wie über
Sonja Hissenich, dann nehme man das Kreditverhalten derjenigen zum
Vergleich, über die man auch keine Informationen habe.
Nach Ansicht des BGH hat der Bürger gegenüber der Schufa zwar einen
Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 34 Absatz 4). Dieser
beschränke sich aber auf die für ihn errechneten persönlichen Scoring-Werte
sowie die persönlichen Daten, die der Berechnung zugrunde lagen. Die Schufa
müsse aber nicht über die Gewichtung einzelner Daten und die Bildung der
Vergleichgruppen Auskunft geben. Es genüge, wenn der Bürger erkenne, welche
„Lebenssachverhalte“ in die Bewertung eingeflossen sind. Das
Geschäftsgeheimnis der Auskunfteien, insbesondere die Scoreformel, müsse
geschützt werden. Das sei auch die Intention des Gesetzgebers gewesen, so
die BGH-Richter.
Die Schufa-Anwälte versicherten in Karlsruhe, dass der Wohnort nicht in die
Berechnung des Scoring-Werts einfließe – obwohl dies gesetzlich erlaubt
wäre und die Schufa in Merkblättern die gelegentliche Verwendung von
kreditrelevanten Daten „aus der direkten Umgebung der Anschrift“ sogar
einräumt. (Az.: VI ZR 156/13)
28 Jan 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schufa
Urteil
Schufa
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Schufa: Legt den Score offen!
Verbraucher haben keinen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber der
Schufa, meint der BGH. Das ist fast so schlecht wie das Scoring selbst.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.