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# taz.de -- Faschistische Symbole in Spanien: „Keine Konsequenzen“
> Das Zeigen von Faschismus-Symbolen ist in Spanien nicht verboten, sagt
> der Staatsanwalt Miguel Ángel Aguilar. Nur in den Fußballstadien, dafür
> gibt es ein Gesetz.
Bild: Hitler-Gruß während eines Aufmarsches in der Madrider Innenstadt.
taz: Herr Aguilar, wie sieht in Spanien die Rechtsprechung zur Verfolgung
von Hass-Ideologien aus?
Miguel Ángel Aguilar: Unsere Gesetzgebung erlaubt die Verfolgung vom
Ideologien nicht. Ich glaube auch nicht, dass die deutsche oder die einer
anderen europäischen Demokratie das erlaubt. Verfolgt werden Handlungen,
die das Zusammenleben stören und Anstachelungen zu Gewalt darstellen.
Sie haben kritisiert, dass Spanien zu den wenigen Staaten gehörte, die
keine Statistiken zu Hassverbrechen führten. Gibt es die jetzt?
Nein, aber es gibt schon die Datenbanken dafür. Das ist ein sehr wichtiger
Schritt. Viele internationale Stellen wie die EU-Grundrechteagentur, die
OSZE und der Europarat haben den Mangel an Statistiken beklagt. Die
Statistiken sind wichtig, weil mit ihrer Kenntnis eine gute Kriminalpolitik
möglich ist. In Katalonien begannen wir als Erste, Statistiken mit der
Polizei zu machen. Im restlichen Spanien wurden Anfang 2012 die IT-Systeme
der Kriminalitätsstatistik reformiert, so dass jetzt das Register und die
Klassifizierungen der Diskriminierungen klar sind. Jetzt müssen Daten ins
System eingegeben werden. Im IT-System der Justiz fehlen diese nötigen
Veränderungen noch.
Zurzeit wird darüber diskutiert, die rechtsradikale Partei Alianza Nacional
zu verbieten. Sind Sie dafür?
Vor Kurzem hatten wir ein Urteil in Barcelona gegen drei Personen, die zu
einer Organisation aus ihrem Umfeld gehörten. Sie wurden zu Haftstrafen
verurteilt. Wir haben nicht viel Erfahrung mit der Partei. Es muss nun
geklärt werden, ob die Mitglieder wiederholt schwerwiegende rassistische
und fremdenfeindliche Handlungen begehen. Die Staatsanwaltschaft am
Obersten Gerichtshof ermittelt in dieser Angelegenheit. Der Anführer der
Partei hat schon im September im Fernsehen zur erstarkenden
Unabhängigkeitsbewegung in Katalonien gesagt, dass kein Teil Spaniens sich
selbstständig machen könne, ohne dass Blut fließt. Aus diesem Grund führen
wir eine Untersuchung wegen des Aufrufs zu Gewalt und Hass.
Gibt es Regelungen zu Symbolen des Franquismus?
Das Zeigen von Symbolen irgendeines Faschismus – und der Franquismus war
ein Faschismus – ist in Spanien nicht verboten. Da können wir Strafrechtler
nichts tun. Nur wenn das Zeigen von Symbolen einen Aufruf zu Hass, Gewalt
und Diskriminierung beinhaltet, ist es ein Delikt. In den Fußballstadien
sind sie verboten, weil es dafür ein Gesetz gibt. Allerdings gibt es da
keine strafrechtlichen Konsequenzen, sondern nur Geldstrafen und
Hausverbote.
Was ist mir der „blauen Division“, die mit der deutschen Wehrmacht kämpfte,
mit all den Straßen, die noch nach Franco-Funktionären benannt sind?
Auch das fällt nicht unters Strafrecht. Es gibt ein Gesetz, wonach diese
Symbole Schritt für Schritt entfernt werden müssen. Das wird nicht überall
umgesetzt. Aber es gibt keine strafrechtliche Regelung dafür.
Kann ich also nicht einmal Anzeige erstatten?
Doch, aber nur bei der Polizei. Das fällt unters Ordnungsrecht.
29 Jan 2014
## AUTOREN
Ralf Hutter
## TAGS
Spanien
Faschisten
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Baltazar Garzón
Mariano Rajoy
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