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# taz.de -- Polizei parkt falsch: Eine Ermahnung tut’s auch
> In Wismar kassierten falsch parkende Polizisten Strafzettel, die dann
> wieder fallengelassen wurden. Das interessiert die Staatsanwaltschaft –
> aber nur kurz.
Bild: Knöllchen ist nicht gleich Knöllchen: In Wismar handelten sich Polizist…
WISMAR taz | Dass einige Beamte der Polizeiinspektion Wismar kollektiv
falsch geparkt haben, dafür Strafzettel bekamen, die aber wieder
einkassiert wurden: Beinahe wäre daraus ein Korruptionsverfahren geworden.
„Es gab einen Anfangsverdacht“, sagt Thorsten Kopf, Sprecher der
Staatsanwaltschaft Schwerin. Man habe „geprüft“, ob von Amtswegen ein
Strafverfahren wegen Vorteilsnahme und gewährung eingeleitet werden müsste.
Von einem förmlichen Ermittlungsverfahren sehe die Behörde inzwischen ab.
Die Geschichte klingt nach einer Posse: Im März dieses Jahres hatte die
Polizeiinspektion Wismar für eine Dienstversammlung einen Konferenzsaal im
dortigen Zeughaus angemietet.
Mehrere Beamte kamen mit Dienstwagen, die sie gegenüber parkten, auf einem
gebührenpflichtigen Parkplatz – ohne dafür Parkscheine zu lösen. Ein
mutmaßlich ordnungsliebender Bürger alarmierte wegen der Falschparker das
Ordnungsamt, dessen Mitarbeiterinnen den zivilen Polizeiautos Knöllchen
verpassten – insgesamt 22.
Die Polizeiinspektion Wismar wurde daraufhin beim Ordnungsamt vorstellig,
und nach einer Entschuldigung seitens der Polizei wandelte das Amt die
Knöllchen – die auf insgesamt 220 Euro gekommen wären – in eine mündliche
Ermahnung um.
Darin wurzelte der Verdacht der Vorteilsgewährung durch das Ordnungsamt zu
Gunsten der Polizeibeamten, dem die Staatsanwaltschaft nun doch nicht mehr
nachgehen will. Vorteilsnahme ist ein Straftatbestand, die mit Geldstrafe
oder Gefängnis geahndet werden kann.
## Bloß ein Missverständnis
Aus Sicht der Polizeiinspektion Wismar waren die Parkverstöße der Kollegen
bloß Folge eines Missverständnisses: „Irrtümlicherweise wurde seitens der
Polizeiinspektion Wismar davon ausgegangen, dass die Anmietung der
Konferenzräumlichkeiten das kostenfreie Abstellen der Dienstkraftfahrzeuge
auf dem städtischen Parkplatz vor dem Zeughaus beinhaltete“, erklärt
Andreas Nielsen, Sprecher der Hansestadt Wismar.
Die Beamten hätten vermutlich von Vorgesetzten den Hinweis bekommen, die
Nutzung der Parkplätze sei „in der Anmietung des Konferenzsaals
inbegriffen“, sagt auch Andre Falke von der Polizeiinspektion. Und deshalb
seien die Fahrzeuge eben nicht auf einer gebührenfreien Parkfläche in knapp
100 Meter Entfernung abgestellt worden.
Die Schweriner Staatsanwaltschaft ist nun zur Auffassung gelangt, dass
durch den „Kuhhandel“ zwischen Polizei und Amt kein Strafgesetz verletzt
worden sei. Denn eine Vorteilsnahme setze eben auch eine Gegenleistung
voraus.
„Es war nicht ersichtlich, welchen Vorteil die betreffenden Polizeibeamten
den Bediensteten der Stadt Wismar angeboten haben sollen“, sagt Sprecher
Thorsten Kopf. Ebenso habe es keine Anhaltspunkte für denkbare
Straftatbestände wie Rechtsbeugung oder Strafvereitelung im Amt gegeben.
Strafrechtlich ist das Verfahren damit wohl erledigt – politisch aber
möglicherweise noch nicht. Am morgigen Donnerstag werde Wismars
Bürgermeister Thomas Beyer die Bürgerschaft „über den weiteren
Verfahrensweg informieren“, kündigte Stadtsprecher Nielsen gegenüber der
Schweriner Volkszeitung an.
Allerdings wurden die Strafzettel offenbar inzwischen beglichen: „Die
Verwarnungsgelder haben die Kollegen privat bezahlt“, so Polizeisprecher
Andre Falke zur taz. Und Konsequenzen wolle man aus der ganzen Sache
ziehen: „Künftig werden vorab verbindliche Festlegungen getroffen.“
2 Apr 2014
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Polizei
Falschparken
Behörden
Bürokratie
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