# taz.de -- Polizei parkt falsch: Eine Ermahnung tut’s auch | |
> In Wismar kassierten falsch parkende Polizisten Strafzettel, die dann | |
> wieder fallengelassen wurden. Das interessiert die Staatsanwaltschaft – | |
> aber nur kurz. | |
Bild: Knöllchen ist nicht gleich Knöllchen: In Wismar handelten sich Polizist… | |
WISMAR taz | Dass einige Beamte der Polizeiinspektion Wismar kollektiv | |
falsch geparkt haben, dafür Strafzettel bekamen, die aber wieder | |
einkassiert wurden: Beinahe wäre daraus ein Korruptionsverfahren geworden. | |
„Es gab einen Anfangsverdacht“, sagt Thorsten Kopf, Sprecher der | |
Staatsanwaltschaft Schwerin. Man habe „geprüft“, ob von Amtswegen ein | |
Strafverfahren wegen Vorteilsnahme und gewährung eingeleitet werden müsste. | |
Von einem förmlichen Ermittlungsverfahren sehe die Behörde inzwischen ab. | |
Die Geschichte klingt nach einer Posse: Im März dieses Jahres hatte die | |
Polizeiinspektion Wismar für eine Dienstversammlung einen Konferenzsaal im | |
dortigen Zeughaus angemietet. | |
Mehrere Beamte kamen mit Dienstwagen, die sie gegenüber parkten, auf einem | |
gebührenpflichtigen Parkplatz – ohne dafür Parkscheine zu lösen. Ein | |
mutmaßlich ordnungsliebender Bürger alarmierte wegen der Falschparker das | |
Ordnungsamt, dessen Mitarbeiterinnen den zivilen Polizeiautos Knöllchen | |
verpassten – insgesamt 22. | |
Die Polizeiinspektion Wismar wurde daraufhin beim Ordnungsamt vorstellig, | |
und nach einer Entschuldigung seitens der Polizei wandelte das Amt die | |
Knöllchen – die auf insgesamt 220 Euro gekommen wären – in eine mündliche | |
Ermahnung um. | |
Darin wurzelte der Verdacht der Vorteilsgewährung durch das Ordnungsamt zu | |
Gunsten der Polizeibeamten, dem die Staatsanwaltschaft nun doch nicht mehr | |
nachgehen will. Vorteilsnahme ist ein Straftatbestand, die mit Geldstrafe | |
oder Gefängnis geahndet werden kann. | |
## Bloß ein Missverständnis | |
Aus Sicht der Polizeiinspektion Wismar waren die Parkverstöße der Kollegen | |
bloß Folge eines Missverständnisses: „Irrtümlicherweise wurde seitens der | |
Polizeiinspektion Wismar davon ausgegangen, dass die Anmietung der | |
Konferenzräumlichkeiten das kostenfreie Abstellen der Dienstkraftfahrzeuge | |
auf dem städtischen Parkplatz vor dem Zeughaus beinhaltete“, erklärt | |
Andreas Nielsen, Sprecher der Hansestadt Wismar. | |
Die Beamten hätten vermutlich von Vorgesetzten den Hinweis bekommen, die | |
Nutzung der Parkplätze sei „in der Anmietung des Konferenzsaals | |
inbegriffen“, sagt auch Andre Falke von der Polizeiinspektion. Und deshalb | |
seien die Fahrzeuge eben nicht auf einer gebührenfreien Parkfläche in knapp | |
100 Meter Entfernung abgestellt worden. | |
Die Schweriner Staatsanwaltschaft ist nun zur Auffassung gelangt, dass | |
durch den „Kuhhandel“ zwischen Polizei und Amt kein Strafgesetz verletzt | |
worden sei. Denn eine Vorteilsnahme setze eben auch eine Gegenleistung | |
voraus. | |
„Es war nicht ersichtlich, welchen Vorteil die betreffenden Polizeibeamten | |
den Bediensteten der Stadt Wismar angeboten haben sollen“, sagt Sprecher | |
Thorsten Kopf. Ebenso habe es keine Anhaltspunkte für denkbare | |
Straftatbestände wie Rechtsbeugung oder Strafvereitelung im Amt gegeben. | |
Strafrechtlich ist das Verfahren damit wohl erledigt – politisch aber | |
möglicherweise noch nicht. Am morgigen Donnerstag werde Wismars | |
Bürgermeister Thomas Beyer die Bürgerschaft „über den weiteren | |
Verfahrensweg informieren“, kündigte Stadtsprecher Nielsen gegenüber der | |
Schweriner Volkszeitung an. | |
Allerdings wurden die Strafzettel offenbar inzwischen beglichen: „Die | |
Verwarnungsgelder haben die Kollegen privat bezahlt“, so Polizeisprecher | |
Andre Falke zur taz. Und Konsequenzen wolle man aus der ganzen Sache | |
ziehen: „Künftig werden vorab verbindliche Festlegungen getroffen.“ | |
2 Apr 2014 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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