Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Hund Pico vor dem Amtsgericht München: Kläffer nicht im Zeugensta…
> Das Amtsgericht München setzt den Prozess um Pico fort, der den
> Volkstrauertag 2013 gestört haben soll. Der Hund selbst wird nicht
> vernommen.
Bild: Laut und antimilitaristisch: Hund Pico am Donnerstag in München.
MÜNCHEN taz | Die Justiz hat vorgesorgt: Als der Antimilitarist Christian
S. am Donnerstagnachmittag vor dem Amtsgericht München erscheint, sichern
sieben Beamte den Verhandlungsraum. Wenig später erweist sich das
Sicherheitsaufgebot als übertrieben: Tumulte bleiben aus, als Richter
Jürgen Hanselmann den zweiten Prozesstag schon nach einer Minute beendet.
Pico, Terrier-Mischling und mutmaßlicher Bundeswehrgegner, wird nicht in
Augenschein genommen. Es sei „empirisch nicht eindeutig überprüfbar", ob
der Hund auf Kommando bellen kann.
Seit Ende März muss sich der Besitzer des antimilitaristischen Kläffers vor
Gericht verantworten. Der Vorwurf: eine Ordnungswidrigkeit am
Volkstrauertag 2013. Gewerkschaftsmitarbeiter Christian S. hatte seinen
Hund damals in den Münchner Hofgarten geführt. Dort findet traditionell die
Gedenkfeier der Kriegsgräberfürsorge statt: Der bayerische Innenminister
hält eine Rede, eine Polizeikapelle spielt die Nationalhymne und Soldaten
der Bundeswehr legen Kränze nieder. Auch ultrarechte Burschenschaften
standen bis vor wenigen Jahren auf der offiziellen Gästeliste.
Im November 2013 beobachtete Christian S. die Veranstaltung gemeinsam mit
einigen anderen Kriegsgegnern und seinem Hund. Als die Polizeikapelle im
Hofgarten aufmarschierte, begann dieser wie auf Kommando zu bellen. Erst
nach Ende der Veranstaltung gab er wieder Ruhe. Dem Mischling sei die
Marschmusik zu laut gewesen, behauptet der Hundehalter.
Trotzdem schickte ihm das Münchner Kreisverwaltungsreferat im Dezember 2013
einen Bußgeldbescheid über 100 Euro, zuzüglich 28,50 Euro Gebühren. Das
„laute und anhaltende Hundegebell" habe die Teilnehmer der Gedenkfeier
„erheblich belästigt". Der Besitzer hätte seinen Hund deshalb beruhigen
oder wegführen müssen.
Weil sich Christian S. weigerte, das Bußgeld zu bezahlen, steht er nun vor
Gericht. Den dritten Verhandlungstag in der Causa Pico hat Richter
Hanselmann für den 6. Mai angesetzt. Dann voraussichtlich im Zeugenstand:
Der Chef einer Hundeschule, der sich zur Tatzeit in der Nähe befand, sowie
der Einsatzleiter der Polizei. Dessen Aussage könnte den Prozess
entscheiden. Laut Verteidigung forderte die Polizei den Angeklagten zu
keinem Zeitpunkt auf, seinen Hund zum Schweigen zu bringen. Sollte der
Einsatzleiter diese Angabe bestätigen, könnte Hundebesitzer Christian S. am
Ende des dritten Prozesstags freigesprochen werden.
17 Apr 2014
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
Pazifismus
Hund
Hunde
## ARTIKEL ZUM THEMA
Volkstrauertag und Kriegsgräber: „Graadselääd – jetzt erst recht!“
Jedes Jahr um diese Zeit zieht der Bund für Kriegsgräberfürsorge durch die
Straßen und sammelt. Ein Dorf in der Pfalz schert aus.
Tierischer Protest in München: Ein Maulkorb für Pico
Der Halter eines Hundes, der eine Gedenkfeier zum Volkstrauertag in München
störte, muss Strafe zahlen. Der Hund habe vorsätzlich gehandelt, so das
Gericht.
Hund Pico über seinen Gerichtsprozess: „Riot dogs, vereinigt euch!“
Pico steht am Donnerstag vor Gericht, er soll den Volkstrauertag in München
gestört haben. Er fordert das Recht auf freie Meinungsäußerung auch für
Hunde.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.