Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verfassungsreform in Schleswig-Holstein: Gott lässt Wellen hochsch…
> Niedrigere Hürden für Volksabstimmungen, Minderheitenrechte und andere
> Gretchenfragen: Der Landtag debattiert eine neue Verfassung für
> Schleswig-Holstein
Bild: Ob der Glaube nicht doch eine zutiefst private Angelegenheit sei, beschä…
Rendsburg | taz Es geht um höhere Werte: um Bürgerbegehren etwa, die
künftig weniger Stimmen für den Erfolg brauchen. Um die „digitale
Privatsphäre“, um die Rechte von Minderheiten und Menschen mit
Behinderungen. Und es geht darum, ob das alles einen Bezug zu Gott haben
soll. Schleswig-Holstein ändert seine Landesverfassung, fügt dabei Themen
ein, die in den 1950er-Jahren noch keine Rolle spielten.
Ein Jahr lang hat ein Sonderausschuss beraten, dem Mitglieder aller sechs
Landtagsparteien sowie beratende Fachleute angehörten. Jetzt debattierte
erstmals das ganze Parlament. Zu emotionalen Aufwallungen führte die Frage,
ob in die Präambel – neben dem Bekenntnis zu Menschenrechten und Werten wie
Toleranz und Freiheit – eine weitere Formel gehört: „Verantwortung vor
Gott“.
## „Mehr als der Mensch“
„Es muss einen Bezug geben zu etwas, das mehr ist als der Mensch“, warb
Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) für das Gottesbekenntnis.
Entscheidend sei, dass sich die Mehrheit der Menschen im Land „auf etwas
zurückführt, das mehr ist als sie selbst“. Dabei sei es egal, ob sie
Christen, Muslime, Juden oder Mitglieder einer anderen Religion seien.
Verließen sich Menschen hingegen nur auf menschliche Kraft und Intellekt,
„wissen wir, wohin das führt“, sagte Albig mit einem Verweis auf die
deutsche Geschichte.
„Ungehörig“ nannte das Wolfgang Kubicki (FDP): Er sei zwar Christ, werde
aber gegen den Gottesbezug stimmen. Schließlich sei die Verfassung ein
Verwaltungsinstrument und solle keine Werte setzen.
Auch die Grünen-Abgeordneten Eka von Kalben und Anke Erdmann bekannten sich
zu ihrem Glauben, sind aber gegen Gott in der Verfassung: „Dies ist nicht
die Gretchenfrage“, so Erdmann – „das Abstimmungsverhalten sagt nicht, wie
man es persönlich mit der Religion hält.“ Befürworter, etwa Johannes
Callsen (CDU), verweisen dagegen auf eine Besinnung auf grundlegende Werte:
Die Mehrheit der rund 2,8 Millionen Schleswig-Holsteiner gehöre einer
Kirche an. Die Abgeordneten werden im Herbst namentlich über die Frage
abstimmen. Bis dahin ist in den Ausschüssen und Fraktionen noch einiges zu
beraten, schließlich wirkt die Verfassung auf viele nachgeordnete Gesetze.
Der 27-seitige Katalog, den der Ausschuss vorlegt, enthält Grundsätzliches,
darunter ein Bekenntnis zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder
auch zur Nachhaltigkeit. Debattiert wurde auch ein Bekenntnis zur sozialen
Marktwirtschaft, fand aber keine Mehrheit – zum Bedauern von Lars Harms
(SSW): „Es geht darum, menschliche Arbeit als Wert anzuerkennen.“ Weitere
Änderungen betreffen Ordnungsfragen mit teils erheblicher Auswirkung.
## Erleichterte Plebiszite
So soll bei Bürgerbegehren künftig ein Quorum von 15 Prozent der
Wahlberechtigten ausreichen – bislang müssen 25 Prozent dafür sein. Hier
habe die CDU „Bauchschmerzen“, sagte der Abgeordnete Johannes Callsen:
„Auch direkte Demokratie braucht Legitimation.“ Heiner Garg (FDP) hielt das
erleichterte Verfahren dagegen für richtig.
11 Jul 2014
## AUTOREN
Esther Geißlinger
## TAGS
Religion
Verfassungsreform
Schleswig-Holstein
Volksbegehren
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.