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# taz.de -- Posse um Staatsangehörigkeit: Ein deutscher Pass für Raz
> Mehr als ein Jahr lang saß David S. mit seinem Sohn in Wien fest, weil
> die Behörden sich querstellten. Nun lenkt das Auswärtige Amt endlich ein.
Bild: Behördenwillkür macht auch vor einem deutschen Pass nicht Halt.
WIEN taz | Raz S. soll wieder einen deutschen Pass bekommen. Der
zwölfjährige Schüler saß mit seinem Vater mehr als ein Jahr in Wien fest,
weil ihm die deutsche Botschaft den Pass entzogen hatte. Nach kritischen
Medienberichten ([1][angestoßen von der taz]) über die offensichtliche
Behördenwillkür kommt nun Bewegung in den Fall. Gegen Nachreichung von zwei
Dokumenten soll der in Gambia geborene Junge deutsche Papiere bekommen.
Den amtlichen Brief habe er ganz plötzlich und unerwartet bekommen, sagte
der Vater David S. kurz vor dem Termin auf dem Konsulat in Wien. Er finde
es komisch, dass jetzt klappt, was so lange unmöglich schien. Die
Medienberichterstattung habe „wahnsinnig geholfen“.
Der Fall ist alles andere als alltäglich. David S. hatte vor mehr als zehn
Jahren das Kleinkind einer gambischen Mutter legitimiert: durch Eintrag der
Vaterschaft in die Geburtsurkunde. Die überforderte Mutter übertrug dem
neuen Vater anschließend das Sorgerecht. Das ist legal, wird aber von
Behörden nicht gern gesehen, weil die Umgehung einer Adoption vermutet
wird. Der 51-jährige Sozialarbeiter lebte mit der Mutter nie zusammen, er
ist homosexuell und hat einen Partner.
Dennoch konnte er vor etwa sechs Jahren an der Botschaft in London einen
Pass ausstellen lassen. Das Auswärtige Amt sei darüber nicht glücklich
gewesen, vermutet der Vater. Diese Annahme wurde dadurch bestätigt, dass
die Botschaft in Wien, wo der Pass fünf Jahre später verlängert werden
sollte, das Dokument einzog. Es bestehe der Verdacht, dass mit der
Geburtsurkunde nicht alles stimme, wurde David S. beschieden.
Die Korrespondenz zwischen dem Auswärtigen Amt und der deutschen Botschaft
in Dakar war unmissverständlich. Es war die Rede von einer Suppe, die man
auslöffeln müsse, und „wenn wir nicht aufpassen, dann hat sich das Kind die
dt. STA [deutsche Staatsangehörigkeit] sowieso ’ersessen‘.“ Auch die
Einschaltung eines Rechtsanwalts brachte keine Lösung.
Nach den Presseberichten reagierte plötzlich die Ausländerstelle der Stadt
Wien und stellte dem Kind eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre aus.
Kaum zwei Wochen später lenkt jetzt auch das Auswärtige Amt ein. Das
Konsulat wollte das Original einer im vergangenen Mai vom Standesamt Passau
ausgestellten Geburtsurkunde für Raz sehen. Und eine Sprecherin des
Auswärtigen Amtes bestätigte gegenüber der taz, „dass die deutsche
Botschaft in Wien einen deutschen Reisepass erteilt hat“.
Raz verbringt die Schulferien derzeit bei der Oma in Deutschland. Wie es
aussieht, darf er nun doch Deutscher bleiben.
16 Jul 2014
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## AUTOREN
Ralf Leonhard
## TAGS
Staatsangehörigkeit
Österreich
Staatsbürgerschaft
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