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# taz.de -- Der sonntaz-Streit: Sollen Waffenlieferanten haften?
> Malaysia Airlines muss Entschädigungen für die Opfer des
> Flugzeugabsturzes in der Ukraine zahlen. Aber was ist mit denen, die
> Waffen vertreiben?
Bild: Ein Wrackteil bei Grabowo in der Ostukraine.
130.000 Euro für ein Menschenleben: Diesen Betrag sieht das Montrealer
Übereinkommen als Entschädigung vor, wenn Personen durch ein
Flugzeugunglück zu Tode kommen. Es wurde 1999 von den Mitgliedstaaten der
Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) unterzeichnet und regelt
die Haftpflicht im zivilen Luftverkehr. Juristisch interessant ist dabei,
dass die jeweilige Fluggesellschaft diesen Betrag in jedem Fall zu zahlen
hat – egal, ob sie Schuld am Absturz einer Maschine trägt oder nicht.
Keiner der 298 Passagiere von Flug MH17 überlebte den Absturz in der
Ostukraine. 130.000 Euro muss Malaysia Airlines nun den Hinterbliebenen
zahlen. Die Schuldfrage ist dabei aber keineswegs überflüssig: Sollte sich
herausstellen, dass die Fluggesellschaft fahrlässig gehandelt hat – etwa
bei der Wahl der Flugroute –, könnten die Hinterbliebenen weitaus höhere
Schmerzensgeldsummen geltend machen.
Die Boeing stürzte über dem Gebiet prorussischer Separatisten ab und es
gilt mittlerweile als wahrscheinlich, dass sie von einer Boden-Luft-Rakete
getroffen wurde. Eine mögliche Erklärung dafür: Separatisten hielten die
Maschine möglicherweise für ein ukrainisches Militärflugzeug. Wer den
Abschussbefehl erteilt hat, ist dabei nur eine Frage. Nicht weniger
wichtig: Woher hatten die Separatisten ihre Waffen?
Laut Informationen der US-Regierung liefert Russland Panzer und
Raketenwerfer an die Regierungsgegner im Osten der Ukraine. Die USA machen
die russische Regierung deshalb für die Katastrophe mitverantwortlich. Wenn
man das beweisen könnte – sollte Russland dann für den Absturz haften?
Sollte derjenige, der Waffen herstellt, exportiert oder illegal vertreibt,
auch den Schaden übernehmen, den sie anrichten? Und auch für Folgeschäden
aufkommen? Wenn etwa in Bosnien-Herzegowina ein Hochwasser 120.000 Minen an
die Ufer treibt, oder wenn in München ganze Häuserblocks durch die
Sprengung einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg beschädigt werden:
Soll der Lieferant dieser Waffen zur Verantwortung gezogen werden? Das
Unternehmen, das sie herstellt, oder der Staat, der die Waffen exportiert,
hat sie schließlich in die Welt gesetzt.
Weiter ins Utopische gedacht: Gäbe es weniger Krieg in der Welt, wenn
Waffenlieferanten für Kriegsverbrechen haften müssten? Staaten oder
Rüstungshersteller würden womöglich den Handel mit Waffen einstellen, da
sie keine Kontrolle darüber haben, wozu die Abnehmer sie gebrauchen. Und
ihr Missbrauch brächte gravierende ökonomische Folgen für den Lieferanten
mit sich. Versteht man Kriegsverbrechen als kausale Kette, so läge darin
vielleicht tatsächlich die Lösung gewaltsamer Konflikte.
Sollen Waffenlieferanten für Kriegsverbrechen haften? Diskutieren Sie mit!
Die sonntaz wählt unter den interessantesten Kommentaren einen oder zwei
aus und veröffentlicht sie in der taz.am wochenende vom 26./27. Juli 2014.
Ihr Statement sollte etwa 900 Zeichen umfassen und mit dem Namen, Alter,
einem Foto, einer kurzen Info zu Ihrer Person und der E-Mail-Adresse der
Autorin oder des Autors versehen sein. Schicken Sie uns eine Mail an:
[1][[email protected]].
22 Jul 2014
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## AUTOREN
Josef Wirnshofer
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