| # taz.de -- Evangelischer Pastor über Kopftücher: „Es gibt kein generelles … | |
| > Norbert Groß verteidigt kirchliche Einrichtungen, die keine bekennenden | |
| > Muslime beschäftigen möchten. Er kann sich aber Ausnahmen vorstellen. | |
| Bild: „Man sollte nicht auf dem Kopftuch beharren, wenn man den Job behalten … | |
| taz: Herr Groß, das höchste deutsche Arbeitsgericht hat entschieden, dass | |
| kirchliche Arbeitgeber das muslimische Kopftuch im Dienst verbieten dürfen. | |
| Ist das gut so? | |
| Norbert Groß: Mit dem Urteil wurde nur klargestellt, was implizit schon | |
| klar war: Kirchliche Einrichtungen unterliegen kirchlichem Recht. Und | |
| dieses beinhaltet auch bestimmte Loyalitätspflichten. Im Endeffekt wurde | |
| also geltendes Recht bestätigt. Man hätte sich diesen Prozess auch sparen | |
| können. | |
| Wo ist denn das Problem, wenn eine bekennende Muslima in einer kirchlichen | |
| Einrichtung arbeitet? Ist es nicht wichtiger, ob sie ein gutes Verhältnis | |
| zu den Patienten hat? | |
| Das mag sein. Aber hängt das davon ab, ob sie ein Kopftuch trägt oder | |
| nicht? Sie könnte auch darauf verzichten. | |
| Das beantwortet die Frage noch nicht. | |
| Wenn Sie an einem christlichen Krankenhaus arbeiten wollen, müssen Sie sich | |
| dessen Corporate Identity anpassen. Das ist ja in der Privatwirtschaft | |
| genauso: Was nicht zum Image des Unternehmens passt, kann zu Konflikten | |
| führen. Genauso ist es, wenn Sie in einer kirchlichen Einrichtung ein so | |
| eindeutiges religiöses Zeichen wie ein Kopftuch geben wollen. | |
| Sehen Sie darin eine Provokation der Klägerin? | |
| Ich weiß nicht, ob da Grenzen ausgetestet werden sollten. Jedenfalls sollte | |
| man nicht auf seinem Kopftuch beharren, wenn man seinen Job auf alle Fälle | |
| behalten möchte. Ich muss von den Mitarbeitenden schon verlangen können, | |
| dass sie den Kontext ihrer Einrichtung einschätzen können, vor allem, wenn | |
| sie schon so lange dort tätig waren wie die Frau in diesem Fall. | |
| Finden Sie es auch vertretbar, wenn ein evangelisches Krankenhaus einer | |
| katholischen Ordensschwester oder einer orthodoxen Jüdin das Tragen | |
| religiöser Symbole verbietet? | |
| Da muss man in jedem Einzelfall aufs Neue schauen. Wenn in einem | |
| evangelischen Krankenhaus eine katholische Ordensschwester arbeiten würde, | |
| würde das wohl von der Mehrheit als Zeichen der Ökumene gedeutet werden. | |
| Wichtig ist: Es muss einer gemeinsamen Sache zuträglich sein. | |
| Wäre die Tatsache, dass eine bekennende Muslima an einer christlichen | |
| Einrichtung wie der Augusta-Klinik in Bochum arbeitet, denn nicht ein | |
| schönes Zeichen für ein tolerantes Miteinander der verschiedenen | |
| Religionen? | |
| Darüber kann man nachdenken. Es darf aber nicht der Eindruck erweckt | |
| werden, dass eine christliche Einrichtung keinen Wert auf ein erkennbares | |
| christliches Profil legt. Kirchliche Einrichtungen können nicht darauf | |
| verzichten, mit Menschen zu arbeiten, die nicht der Kirche angehören. Diese | |
| tragen dann aber mit dazu bei, einen kirchlichen Auftrag zu erfüllen. | |
| Grundsätzlich halten Sie es aber für möglich, dass eine bekennende Muslima | |
| mit Kopftuch in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet? | |
| Es gibt da kein generelles Verbot. Entscheiden müssen die jeweiligen | |
| Einrichtungen. Diese treffen heute und in Zukunft, abhängig von den | |
| Umständen des Einzelfalls, unterschiedliche Entscheidungen. Fest steht aber | |
| auch: Sie können solche Dinge nicht erzwingen. | |
| 25 Sep 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Gil Shohat | |
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