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# taz.de -- Evangelischer Pastor über Kopftücher: „Es gibt kein generelles …
> Norbert Groß verteidigt kirchliche Einrichtungen, die keine bekennenden
> Muslime beschäftigen möchten. Er kann sich aber Ausnahmen vorstellen.
Bild: „Man sollte nicht auf dem Kopftuch beharren, wenn man den Job behalten …
taz: Herr Groß, das höchste deutsche Arbeitsgericht hat entschieden, dass
kirchliche Arbeitgeber das muslimische Kopftuch im Dienst verbieten dürfen.
Ist das gut so?
Norbert Groß: Mit dem Urteil wurde nur klargestellt, was implizit schon
klar war: Kirchliche Einrichtungen unterliegen kirchlichem Recht. Und
dieses beinhaltet auch bestimmte Loyalitätspflichten. Im Endeffekt wurde
also geltendes Recht bestätigt. Man hätte sich diesen Prozess auch sparen
können.
Wo ist denn das Problem, wenn eine bekennende Muslima in einer kirchlichen
Einrichtung arbeitet? Ist es nicht wichtiger, ob sie ein gutes Verhältnis
zu den Patienten hat?
Das mag sein. Aber hängt das davon ab, ob sie ein Kopftuch trägt oder
nicht? Sie könnte auch darauf verzichten.
Das beantwortet die Frage noch nicht.
Wenn Sie an einem christlichen Krankenhaus arbeiten wollen, müssen Sie sich
dessen Corporate Identity anpassen. Das ist ja in der Privatwirtschaft
genauso: Was nicht zum Image des Unternehmens passt, kann zu Konflikten
führen. Genauso ist es, wenn Sie in einer kirchlichen Einrichtung ein so
eindeutiges religiöses Zeichen wie ein Kopftuch geben wollen.
Sehen Sie darin eine Provokation der Klägerin?
Ich weiß nicht, ob da Grenzen ausgetestet werden sollten. Jedenfalls sollte
man nicht auf seinem Kopftuch beharren, wenn man seinen Job auf alle Fälle
behalten möchte. Ich muss von den Mitarbeitenden schon verlangen können,
dass sie den Kontext ihrer Einrichtung einschätzen können, vor allem, wenn
sie schon so lange dort tätig waren wie die Frau in diesem Fall.
Finden Sie es auch vertretbar, wenn ein evangelisches Krankenhaus einer
katholischen Ordensschwester oder einer orthodoxen Jüdin das Tragen
religiöser Symbole verbietet?
Da muss man in jedem Einzelfall aufs Neue schauen. Wenn in einem
evangelischen Krankenhaus eine katholische Ordensschwester arbeiten würde,
würde das wohl von der Mehrheit als Zeichen der Ökumene gedeutet werden.
Wichtig ist: Es muss einer gemeinsamen Sache zuträglich sein.
Wäre die Tatsache, dass eine bekennende Muslima an einer christlichen
Einrichtung wie der Augusta-Klinik in Bochum arbeitet, denn nicht ein
schönes Zeichen für ein tolerantes Miteinander der verschiedenen
Religionen?
Darüber kann man nachdenken. Es darf aber nicht der Eindruck erweckt
werden, dass eine christliche Einrichtung keinen Wert auf ein erkennbares
christliches Profil legt. Kirchliche Einrichtungen können nicht darauf
verzichten, mit Menschen zu arbeiten, die nicht der Kirche angehören. Diese
tragen dann aber mit dazu bei, einen kirchlichen Auftrag zu erfüllen.
Grundsätzlich halten Sie es aber für möglich, dass eine bekennende Muslima
mit Kopftuch in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet?
Es gibt da kein generelles Verbot. Entscheiden müssen die jeweiligen
Einrichtungen. Diese treffen heute und in Zukunft, abhängig von den
Umständen des Einzelfalls, unterschiedliche Entscheidungen. Fest steht aber
auch: Sie können solche Dinge nicht erzwingen.
25 Sep 2014
## AUTOREN
Gil Shohat
## TAGS
Evangelische Kirche
Kopftuchverbot
Krankenhäuser
USA
Kopftuch
Schwerpunkt Türkei
Islam
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