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# taz.de -- Freiheitsbeschränkung im Pflegeheim: An das Bett gefesselt
> Alte Menschen werden in Heimen oft mit Gurten oder Bettgittern fixiert.
> Aber wo ist die Grenze zwischen Schutz und Freiheitsberaubung?
Bild: Fixierung im Bett: Eine richterliche Erlaubnis muss vorliegen
DÜSSELDORF dpa | In Deutschland werden nach Ansicht des
nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) zu viele
Menschen in Alten- und Pflegeheimen fixiert. In den Jahren 2000 bis 2010
habe sich die Zahl solcher betreuungsgerichtlich erteilter Genehmigungen
bundesweit auf fast 100.000 Fälle verdoppelt, sagte Kutschaty in
Düsseldorf. Er will bei der Herbstkonferenz der Justizminister von Bund und
Ländern am Donnerstag in Berlin für eine Verringerung solcher
freiheitsbeschränkender Maßnahmen werben.
In NRW sei die Zahl der genehmigten Fixierungen deutlich gesunken. Dies sei
durch Schulung und Sensibilisierung der Richter gelungen. Dadurch seien im
vergangenen Jahr rund 40 Prozent weniger Fixierungen in Alten- und
Pflegeheimen genehmigt worden als noch 2010.
Bei der Justizministerkonferenz werde er den anderen Bundesländern
anbieten, ihre Richter an Schulungen in NRW teilnehmen zu lassen, kündigte
der SPD-Politiker an. „Es gibt sehr gute Alternativen zu Bettgittern und
Bauchgurten, wie zum Beispiel herunter fahrbare Betten oder spezielle
Polster, die besonders sturzempfindliche Körperregionen schützen.“
Stationäre Pflegeheime in NRW seien nach einer aktuellen Gesetzesänderung
verpflichtet, Konzepte gegen Fixierungen vorzulegen, teilte
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) mit. Mit der seit
Oktober geltenden Regelung solle das Bewusstsein für die Rechte von
Pflegebedürftigen und deren Bedürfnis nach Freiheit weiter geschärft
werden.
## Oftmals fehlt die richterliche Erlaubnis
Patientenschützer gehen davon aus, dass für 20 Prozent der sogenannten
freiheitsentziehenden Maßnahmen keine notwendige richterliche Erlaubnis
vorliegt. Die Justizminister der Länder müssten den Medizinischen Dienst
der Krankenkassen auffordern, nicht genehmigte Fixierungen anzuzeigen,
forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Die Beschneidung von
Grundrechten sei kein Kavaliersdelikt, sagte der Vorstand der Deutschen
Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.
Statistisch gesehen stürze etwa ein Drittel aller 65-Jährigen mindestens
einmal pro Jahr, berichtete Kutschaty. Bei Pflegebedürftigen in
Einrichtungen oder Krankenhäusern könne sich das Sturzrisiko durch
Krankheit noch erheblich erhöhen.
Freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutz von Personen, die unter Betreuung
stehen, müssen von Amtsgerichten genehmigt werden. Die Zahl der
gesetzlichen Betreuungen ist nach Angaben des NRW-Justizministeriums
zwischen 2000 und 2012 bundesweit um über 400.000 auf rund 1,3 Millionen
gestiegen. Bei sturzgefährdeten Personen in diesem Kreis können
Genehmigungen für Fixierungen mit Leibgurten oder Bettgittern erteilt
werden.
2 Nov 2014
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Alten- und Pflegeheime
Psychiatrie
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