# taz.de -- Chefarzt nach Wiederheirat gekündigt: Katholische Unsitte bleibt e… | |
> Eine katholische Kirche kündigte einem Arzt, weil dieser erneut | |
> geheiratet hatte. Nun urteilte das Verfassungsgericht: Das war in | |
> Ordnung. | |
Bild: Viel kompetenter: Diese Arztfaust war nur einmal verheiratet | |
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht der katholischen | |
Kirche auf Kündigung von Mitarbeitern bestätigt, die sich nicht an die | |
kirchliche Sittenlehre halten. Mit dem am Donnerstag in Karlsruhe | |
veröffentlichten Beschluss wurde ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) | |
für unwirksam erklärt, das die Kündigung eines wiederverheirateten | |
Chefarztes an einer katholisch orientierten Klinik aufgehoben hatte. Der | |
Fall wurde ans BAG zurückverwiesen, weil die Erfurter Richter „die | |
Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts“ verkannt | |
hätten. (AZ. 2 BvR 661/12) | |
Im Streit zwischen den kirchlichen Belangen und dem Kündigungsschutz von | |
Beschäftigten sei dem Selbstverständnis der Kirche „ein besonderes Gewicht | |
beizumessen“, heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. | |
Der Arzt arbeitete in einer katholischen Klinik in Nordrhein-Westfalen. | |
Seine erste Ehefrau ließ sich von ihm scheiden. Zwei Jahre lebte er | |
unverheiratet mit einer neuen Partnerin zusammen, ehe er diese 2008 | |
standesamtlich heiratete. Als die Klinik davon erfuhr, wurde der Mann | |
entlassen. | |
Das BAG hob diese Kündigung Anfang September mit der Begründung auf, die | |
Wiederheirat des Arztes gehöre zu dem grundrechtlich geschützten „innersten | |
Bezirk seines Privatlebens“. Dies wiege in dem Einzelfall schwerer als die | |
Rechte der Kirche. | |
## „Grundordnung der Kirche“ | |
Dabei verkannten die Erfurter Richter dem Karlsruher Beschluss zufolge aber | |
die besondere Bedeutung des Sakraments der Ehe. Für das katholische | |
Glaubensverständnis handele es sich dabei um ein „zentrales Dogma der | |
Unauflöslichkeit des gültig geschlossenen Ehebandes zu Lebzeiten“. Die | |
Kirche wolle deshalb ein „Leben in kirchlich ungültiger Ehe“ sanktionieren. | |
Über dieses kirchliche Selbstverständnis dürfen sich staatliche Gerichte | |
laut Bundesverfassungsgericht nicht hinwegsetzen, solange es nicht in | |
grundlegendem Widerspruch zu Grundrechten der Betroffenen steht. Selbst | |
nach der Europäischen Menschenrechtskonvention seien Kirchen befugt, ihren | |
Arbeitnehmern „ein gewisses Maß an Loyalität“ abzuverlangen. | |
Das BAG kann den Arzt aber gleichwohl noch vor einer endgültigen Kündigung | |
bewahren. Den Weg dahin zeigten die Verfassungshüter auf: In dem | |
Arbeitsvertrag habe das Krankenhaus keine Unterschiede gemacht zwischen | |
einem Verstoß gegen das Sakrament der Ehe und dem Verbot des Lebens in | |
nichtehelicher Gemeinschaft. Damit sei der Arbeitgeber von der Grundordnung | |
der Kirche abgewichen und habe damit womöglich das „Vertrauen“ des Arztes | |
ausgelöst, er könne auch nach der Wiederheirat weiter im Krankenhaus | |
beschäftigt bleiben. | |
20 Nov 2014 | |
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