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# taz.de -- Parlamentarische Kontrolle: Facebook-Diskussion abgewürgt
> Der Sprecher des Senats, Christoph Holstein, weist auf Facebook auf eine
> CDU-Anfrage zu seinen Social-Media-Aktivitäten hin. Unsicher ist, ob er
> das durfte.
Bild: Privatmeinung oder Wahlkampf? Christoph Holstein und seine Facebookseite.
Der CDU-Politiker Robert Heinemann bekam auf Facebook einiges zu hören,
nachdem am vergangenen Montag publik wurde, dass er eine Anfrage zu den
Facebook-Aktivitäten des Bürgermeisters und des Senatssprecher Christoph
Holstein gestellt hatte. Er sei eine „Spaßbremse“, seine Partei
„fortschrittsfeindlich“, solche Anfragen verschwendeten Steuergeld, und der
Opposition falle wohl nichts anderes ein, schrieben die Facebook-Freunde.
Dass darunter viele SPD-Genossen waren, lässt es rückblickend nach
bestelltem Volkszorn wirken.
Ausgelöst wurde dieser Sturm durch Holstein selbst. Er war in die Offensive
gegangen und hatte auf Facebook geschrieben: „Mein Facebook-Freund Robert
Heinemann befragt den Senat in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage
(Drs.20/13810) nach den Facebook-Aktivitäten des Senatssprechers bzw. der
Privatperson C.H.“ Er würde gern wie gewohnt humorvoll antworten „fürchte
aber, das wird mir nicht erlaubt. Na, dann eben nicht“.
[1][„Darf ein Senatssprecher im Internet Bier trinken?“], fragte das
Abendblatt und berichtete vom großen Echo eines Streits im Netz, bei dem
Heinemann „den Kürzeren“ ziehe. Und nachdem Holstein tags drauf vor der
Landespressekonferenz erklärte: „Facebook ist mein Privatvergnügen, das ich
gern mit anderen teile“, fragte ein Journalist auf Facebook sogar, ob
Heinemann seine Anfrage nicht zurückziehe.
„Hier wurde versucht, parlamentarische Kontrollarbeit lächerlich zu
machen“, sagt Heinemann zur taz. „Man hat die Diskussion abgewürgt, bevor
sie begann.“ Es sei bislang nicht üblich gewesen, dass der Senat die
Anfragen der Abgeordneten veröffentlicht. „Die Regel ist, dass der
Abgeordnete es selber tut.“ Holstein aber habe schon am Montagabend
offenbar die Drucksachennummer erfahren „bevor ich selber sie hatte“.
Aus Heinemanns Sicht wäre es zudem sinnvoll gewesen, erst mal die Antwort
abzuwarten. „Ich hatte ein paar Fragen gestellt. Je nach Antwort hätte ich
da vielleicht gar nichts draus gemacht.“ Ihm sei an mehreren Beispielen
aufgefallen, dass Holstein seine Facebookseite einerseits für
Senatskommunikation nutze, andererseits in der Wahlkampfzeit das Handeln
anderer Parteien kommentiere. „Letzteres darf er nur als Privatperson,
nicht aber als Pressesprecher des Senats“, sagt Heinemann.
Diese Trennung zwischen Parteiarbeit und Regierungsarbeit haben die
Verfassungsgerichte mehrfach eingefordert. Zuletzt 2010, als im Saarland
die SPD die CDU verklagte. Die Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung muss
sich stets der offenen oder versteckten Werbung für einzelne Parteien
enthalten.
„In dem Augenblick, wo Herr Holstein erklärt, dass es sich um einen
privaten Account handelt, ist die Sache für mich geklärt“, sagt Heinemann.
Der Privatmann Holstein dürfte dann dort weiter Parteihandeln kommentieren,
„aber keine Senatskommunikation mehr betreiben“. Auch eine Handreichung der
Stadt „Social Media in der Hamburgischen Verwaltung“ empfiehlt den
Mitarbeitern: „Trennen Sie zwischen dienstlicher und privater Nutzung.“
Holstein selbst sagte in der Landespressekonferenz, die Anfrage werde
ordentlich beantwortet, wie es sich gehört und fügte witzig an: „Es besteht
die Gefahr, dass jetzt rauskommt, wer weiß, wie Social Media funktioniert,
und wer das nicht weiß.“
Für Heinemann bleibt ein Problem: Holstein habe von der Anfrage 20/13810
dienstlich erfahren und dies auf seinem nun als privat bezeichneten Account
öffentlich gemacht. Laut Handreichung ist es Mitarbeitern der Stadt
„generell verboten dienstliche Daten zu kommunizieren“.
Die taz fragte Holstein, ob es ihm gestattet ist, dienstlich erhaltene
Dokumente privat zu veröffentlichen. Darauf erklärte Holstein, das sei
falsch. Er habe die Anfrage nicht veröffentlicht. Weder dienstlich noch
privat.
Heinemann hofft, dass der Vorgang nicht Schule macht. Sonst würden
Abgeordnete abgeschreckt, Fragen zu stellen.
7 Dec 2014
## LINKS
[1] http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article134955283/Darf-ein-Senat…
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Bürgerschaftswahl 2015
Schwerpunkt Meta
Social Media
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