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# taz.de -- Mildes Urteil: Angst vor dem Salafisten
> Das Amtsgericht Hannover verurteilt den Islamisten Dennis R. zu milden
> 150 Euro Geldstrafe auf Bewährung - dabei schüchtert der Radikale selbst
> Staatsanwälte ein.
Bild: Unproblematisch: Das Verteilen des Korans - hier im April 2012 - interess…
HANNOVER taz | Für einen Prozess um 900 Euro war der Medienrummel gewaltig.
Schon am Eingang des Amtsgerichts in Hannover warteten am Donnerstag
Kameraleute, Fotografen und Journalisten. Der angeklagte Salafist Dennis
R., Vorsitzender der Islamisten-Truppe „Schlüssel zum Paradies“, sorgte
auch im Gericht für eine erhöhte Sicherheitsstufe – im Treppenhaus, auf den
Gängen und im Gerichtssaal selbst tummelten sich Polizisten und
Justizvollzugsbeamte.
Dabei musste sich der 26-Jährige nur wegen einer Petitesse verantworten:
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen
zu haben. Denn an einem Stand mitten in Hannover, für den der Arbeitslose
verantwortlich zeichnete, lag Ende März 2014 das Pamphlet „Botschaft des
Islam“ aus.
Der Autor Abdul Rahman al-Sheha, den Verfassungsschutzbehörden als
„islamistischen Extremisten“ charakterisieren, skizziert darin vor allem
die Gesetzgebung des orthodoxen Islams, die Scharia. Strafe für Diebstahl
sei „das Abtrennen der Hand“, EhebrecherInnen drohe die Steinigung, so der
Inhalt.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die Broschüre deshalb
auf ihren Index gesetzt – und so dafür gesorgt, dass sich der verschüchtert
wirkende Salafist R. nun vor Gericht wiederfand: Er hätte dafür sorgen
müssen, dass die „Botschaft“ Jugendlichen nicht zugänglich sein dürfe,
hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert – und dem gebürtigen
Salzgitteraner einen Strafbefehl über 900 Euro ins Haus geschickt.
Der aber wollte nicht zahlen: Juristisch vertreten wurde Dennis R. von
Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schulz. Sein Mandant habe gar nicht gewusst,
dass die Broschüre indiziert sei, argumentierte der aus Berlin eingeflogene
Jurist – und hilfsweise: Dennis R. sei gar nicht an dem von ihm
angemeldeten Stand gewesen, sondern „50 Meter entfernt“. Denn dort, auf dem
„Kröpcke“-Platz mitten in Hannovers Fußgängerzone, waren Islamisten rund…
den islamistischen Prediger Pierre Vogel aufgezogen. Und wie andere
Islamisten zog es auch Dennis R. zu seinem Idol.
Thema der Amtsgerichtsverhandlung war der Aufmarsch der Islamisten aber
nicht: Zwar wird die rund 400 Köpfe zählende niedersächsische
Salafistenszene vom Verfassungsschutz beobachtet – für ein Verbot etwa des
Vereins „Schlüssel zum Paradies“ reichte es bisher aber nicht.
Dennis R. habe sich einer „Kriminalität im untersten Bereich“ schuldig
gemacht, fand deshalb auch Amtsrichter Jörn Thyen – und erteilte nur eine
milde „Verwarnung mit Strafvorbehalt“: 150 Euro muss der Angeklagte zahlen,
wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre noch einmal straffällig wird.
Angst verbreitete er trotzdem: Vertreter der Staatsanwaltschaft wollten
gegenüber der Presse nicht einmal ihre Namen nennen – wegen der
„Gefährdungslage“.
22 Jan 2015
## AUTOREN
Andreas Wyputta
## TAGS
Amtsgericht
Urteil
Salafisten
Salafisten
Extremisten
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