# taz.de -- Gesetz ermöglicht Bildung für Papierlose: „Alle Kinder haben Re… | |
> Auch Kinder, deren Eltern nicht offiziell gemeldet sind, sollten zur | |
> Schule gehen können, sagt Erziehungswissenschaftlerin Yasemin | |
> Karakaşoğlu. | |
Bild: Schulen sollen Kindern das Lernen im Klassenzimmer ermöglichen | |
taz: Frau Karakașoğlu, ab wann gilt die Schulpflicht für geflüchtete | |
Kinder? | |
Yasemin Karakașoğlu: Im Grunde ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts haben | |
sie ein Recht auf Schulbesuch. Das geht aus Artikel 28 der | |
UN-Kinderrechtskonvention hervor, die die Bundesrepublik 2010 ratifiziert | |
hat. Je nach Bundesland gibt es nach drei bis sechs Monaten auch eine | |
Schulpflicht für Kinder von sechs bis 16 Jahren, der sich die | |
Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr anschließt. Das heißt, dann | |
müssen sie zur Schule gehen. Dafür müssen Eltern und der Staat sorgen. | |
Dieses Recht auf Schule gilt auch für Kinder, deren Eltern nicht offiziell | |
gemeldet sind? | |
Ja. Auch diese Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Schule und sollten | |
ohne Angst vor Aufdeckung zur Schule gehen können. Die Eltern wollen dann | |
nicht gegenüber den Behörden in Erscheinung treten. Es gilt: in dem Moment, | |
wo jemand nachfragt: „Nehmt ihr das Kind auf?“, sollte die Antwort auf | |
jeden Fall „Ja“ lauten, auch wenn sich die Schule erst mal erkundigen muss, | |
wie sie das konkret machen kann. Leider gibt es hier große Wissenslücken. | |
Sie haben dazu im Sommer 2015 die Studie „Es darf nicht an Papieren | |
scheitern“ gemacht. | |
Wir haben von Mai bis Juli 2015 eine telefonische Umfrage in 100 | |
Grundschulen in allen Bundesländern durchgeführt und gefragt, ob Kinder | |
ohne Meldebestätigung in der Schule angemeldet werden können. In einem | |
Fallbeispiel wurde deutlich gemacht, dass ein Kind ohne Kenntnis der | |
Ausländerbehörde, also „illegal“, im Land lebt. An 62 Schulen wurde kein | |
Weg dafür aufgezeigt. Menschlich gesehen würden sie es gern, aber rechtlich | |
dürfen sie es nicht, hat zum Beispiel eine Schulsekretärin geantwortet. | |
Und wie ist die tatsächliche rechtliche Lage? | |
Schulen dürfen keine Informationen über den aufenthaltsrechtlichen Status | |
von Kindern an die Ausländerbehörde weiterleiten. Dafür wurde 2011 extra | |
der Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes geändert. Es heißt dort, | |
öffentliche Stellen sollen Informationen über irregulären Aufenthalt | |
übermitteln, „mit Ausnahme von Schulen sowie Bildungs- und | |
Erziehungseinrichtungen“. | |
Vielleicht befürchten die Schulen, sie bekämen vom Staat kein Geld und | |
keine Lehrerstunden für diese Kinder? | |
Die Sorge ist unbegründet. Schulen bekommen das Geld für die Kinderzahl, | |
die sie aufnehmen und der Schulbehörde melden. Auch die Schulbehörde darf | |
der Ausländerbehörde keine Auskunft geben. Nur darüber gibt es erhebliche | |
Wissenslücken, nicht nur bei SchulsekretärInnen, auch bei SchulleiterInnen | |
und Behörden. | |
Wie war die Resonanz auf Ihre Studie? | |
Die GEW hat die Ergebnisse der Studie mit unseren praktischen | |
Handlungsempfehlungen sehr breit zum Beispiel über einen Flyer bekannt | |
gemacht. Es gab auch Entrüstung darüber auf Ebene der Ministerien und | |
Verwaltung. Wir würden uns mit einem marginalen Thema aufhalten. | |
Es gibt doch viele Familien, die ausreisen müssen und von Abschiebung | |
bedroht sind? | |
Ich denke auch, es werden mehr Familien vor den Behörden abtauchen. Umso | |
wichtiger, dass die Kinder weiter zur Schule gehen. | |
Wenn ein Kind bis zum Schulabschluss bleibt, ist der dann genauso gültig? | |
Jeder Abschluss, der an einer staatlich anerkannten Schule in Deutschland | |
gemacht wird, ist gültig, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Person. Ein | |
Schulabschluss gilt auch als Indiz für gelungene Integration und wird bei | |
Entscheidungen zum Beispiel in Bremen über einen sicheren Aufenthalt | |
positiv gewertet. | |
Was muss Ihrer Einschätzung nach passieren? | |
Wichtig wäre mehr Information von Kultusministerien an die Schulbehörden | |
und von dort an die Schulen über die rechtliche Lage. Und ein expliziter | |
Zusatz in Landesschulgesetzen, dass alle Kinder unabhängig vom | |
Aufenthaltsstatus einen Anspruch auf Einschulung haben, würde das | |
Schulrecht von papierlosen Kindern unmissverständlich auch für | |
Nicht-Juristen klarstellen. Die Schulen müssen ja nicht bei jedem | |
Sonderfall wissen, wie sich etwas genau regeln lässt. Aber sie müssen bei | |
Anfragen klar signalisieren, dass jedes Kind gefahrlos zur Schule gehen | |
kann. | |
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10 Feb 2017 | |
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## AUTOREN | |
Kaija Kutter | |
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