# taz.de -- Freispruch für Neonazis: Keine Billigung der NSU-Morde | |
> Zwei bayerische Neonazis haben auf einer Demo das Pink-Panther-Lied | |
> abgespielt. Jetzt wurden sie von dem Vorwurf freigesprochen, die | |
> NSU-Morde gebilligt zu haben. | |
Bild: Teilnehmer einer Demonstration Münchner Neonazis in Hof vom 01.05.12. | |
BERLIN taz | Das Amtsgericht München hat am Mittwoch zwei Neonazis vom | |
Vorwurf freigesprochen, die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds | |
(NSU) gebilligt zu haben. | |
Der Prozess drehte sich um einen Vorfall aus dem Januar 2012: Während eines | |
Aufmarsches in der Münchner Innenstadt hatten die Angeklagten das | |
Pink-Panther-Lied abgespielt - die Melodie, die auch im Bekennervideo des | |
NSU zu hören ist. Die Polizei unterbrach den Aufmarsch daraufhin. | |
Einer der Angeklagten, Norman Bordin, zählt zu den führenden bayerischen | |
Neonazis. Er hatte die Demonstration angemeldet. Sein Mitangeklagter | |
bediente die Lautsprecher. Im Prozess stritten die beiden nicht ab, das | |
Lied gespielt zu haben. Für das Gericht war das aber nicht der | |
entscheidende Punkt. | |
Laut Gerichtssprecherin Ingrid Kaps distanzierten sich die Angeklagten nach | |
dem Song von den NSU-Morden. Das Urteil sage nichts darüber aus, ob es | |
unter anderen Umständen strafbar sein könne, das Pink-Panther-Lied | |
abzuspielen. | |
Strafrechtlich bleibt die Aktion der beiden Neonazis also ohne Folgen. | |
Urheberrechtlich sieht es anders aus: Die Gema schickte Bordin schon vor | |
Monaten eine Rechnung über 30,82 Euro. Schließlich habe er ein | |
lizenzpflichtiges Werk öffentlich dargeboten. | |
2 Jan 2013 | |
## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Neonazis | |
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) | |
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