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# taz.de -- Freispruch für Neonazis: Keine Billigung der NSU-Morde
> Zwei bayerische Neonazis haben auf einer Demo das Pink-Panther-Lied
> abgespielt. Jetzt wurden sie von dem Vorwurf freigesprochen, die
> NSU-Morde gebilligt zu haben.
Bild: Teilnehmer einer Demonstration Münchner Neonazis in Hof vom 01.05.12.
BERLIN taz | Das Amtsgericht München hat am Mittwoch zwei Neonazis vom
Vorwurf freigesprochen, die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds
(NSU) gebilligt zu haben.
Der Prozess drehte sich um einen Vorfall aus dem Januar 2012: Während eines
Aufmarsches in der Münchner Innenstadt hatten die Angeklagten das
Pink-Panther-Lied abgespielt - die Melodie, die auch im Bekennervideo des
NSU zu hören ist. Die Polizei unterbrach den Aufmarsch daraufhin.
Einer der Angeklagten, Norman Bordin, zählt zu den führenden bayerischen
Neonazis. Er hatte die Demonstration angemeldet. Sein Mitangeklagter
bediente die Lautsprecher. Im Prozess stritten die beiden nicht ab, das
Lied gespielt zu haben. Für das Gericht war das aber nicht der
entscheidende Punkt.
Laut Gerichtssprecherin Ingrid Kaps distanzierten sich die Angeklagten nach
dem Song von den NSU-Morden. Das Urteil sage nichts darüber aus, ob es
unter anderen Umständen strafbar sein könne, das Pink-Panther-Lied
abzuspielen.
Strafrechtlich bleibt die Aktion der beiden Neonazis also ohne Folgen.
Urheberrechtlich sieht es anders aus: Die Gema schickte Bordin schon vor
Monaten eine Rechnung über 30,82 Euro. Schließlich habe er ein
lizenzpflichtiges Werk öffentlich dargeboten.
2 Jan 2013
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
Schwerpunkt Neonazis
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
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