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# taz.de -- Bundesgerichtshof zu Riesterrente: BGH kippt Klausel zur einseitige…
> Anbieter von Riester-Renten kürzen in Niedrigzinsphasen den Rentenfaktor.
> Das dürften sie zwar, sagt der Bundesgerichtshof, aber nicht so
> einseitig.
Bild: Betroffene sollten ihre Verträge prüfen und rechtliche Beratung einholen
dpa | Rentenkürzung – und kein Weg zurück? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat
eine Regelung in fondsgebundenen [1][Riester-Rentenverträgen] für unwirksam
erklärt, mit der eine Versicherung sich einseitig das Recht zum
nachträglichen Herabsetzen des Rentenfaktors eingeräumt hatte. Das Urteil
könnte auch für Verträge anderer Anbieter Folgen haben.
In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen
die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Die umstrittene Klausel
sah vor, dass die Allianz die Rente kürzen kann, wenn aufgrund von vorher
nicht absehbaren Umständen die Lebenserwartung der Versicherten stark
steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend stark
sinkt.
## Allianz darf sich nicht auf Klausel berufen
Diese Regelung habe Verbraucherinnen und Verbraucher aber unangemessen
benachteiligt, entschied der vierte Zivilsenat in Karlsruhe. Denn: Es fehle
an einer Verpflichtung des Versicherers, den Rentenfaktor später wieder zu
erhöhen, falls die Umstände, die zu der Kürzung führten, wegfallen. Die
Vereinbarung sei daher unwirksam. Die Allianz darf sich nicht auf sie
berufen.
Diese Ansicht hatte Ende Januar auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart
vertreten. Es hatte der Allianz untersagt, sich gegenüber Kunden auf die
Klausel zu berufen sowie inhaltsgleiche Bestimmungen auch sonst in
allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden. Die Allianz legte dagegen
Revision ein – die in Karlsruhe nun aber weitgehend keinen Erfolg hatte.
Nur in Bezug auf die untersagte Verwendung inhaltsgleicher Klauseln hielt
das Urteil aus Stuttgart der Prüfung des BGH nicht stand. Denn die Klage
der Verbraucherzentrale habe ein solches Verwendungsverbot gar nicht
verlangt, erklärte der Senat. Das OLG habe den Klägern mehr zugesprochen,
als sie beantragt hätten. Das könne so keinen Bestand haben. (Az. IV ZR
34/25)
## Urteil betrifft womöglich eine Million Verträge
Die Allianz Lebensversicherung hatte vor der Verhandlung darauf verwiesen,
dass die Senkung des Rentenfaktors von einem unabhängigen Treuhänder
geprüft wurde, der sie als erforderlich und angemessen bestätigt habe. Vor
Gericht argumentierte ihr Anwalt, dass das Ziel der Klausel die
langfristige Erfüllbarkeit der Rentenzahlungen gewesen sei.
Nach Angaben der Versicherung könnten von dem nun rechtskräftigen Urteil
Rentenverträge betroffen sein, die von Juli 2001 bis Juni 2013
abgeschlossen wurden. In danach abgeschlossenen Verträgen sei die
beanstandete Regelung nicht enthalten, sagte ein Sprecher.
Der Bund der Versicherten geht davon aus, dass die Entscheidung auch über
die Verträge der Allianz hinaus von Bedeutung ist. Das Urteil betreffe
viele Riester-, Rürup-, Betriebs- und [2][private Rentenverträge] großer
Anbieter. Laut Vorstand Stephen Rehmke könnten rund eine Million Verträge
betroffen sein, die bis Mitte der 2010er Jahre angeboten und bei denen
Rentenkürzungen aufgrund ähnlicher Klauseln vorgenommen wurden. Betroffene
sollten ihre Verträge prüfen und rechtliche Beratung einholen.
10 Dec 2025
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