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# taz.de -- Cannabis-Modellprojekte: Schwarzmarkt weiterhin geöffnet
> Die Bundesanstalt BLE will weiterhin keine Cannabis-Modellprojekte
> bewilligen – auch nicht in Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow.
Bild: Hanfparade 2025 in Berlin: Es bleibt noch viel zu tun
taz | Es war zu erwarten, aber nun ist es schriftlich: Die Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat auch das von drei Berliner
Bezirksämtern beantragte Forschungsprojekt zum probeweisen Verkauf von
Konsumcannabis in Fachgeschäften abgelehnt. Zuvor hatte die BLE bereits
einen gemeinsamen Forschungsantrag von Frankfurt und Hannover zum
kontrollierten Verkauf von Konsumcannabis negativ beschieden.
[1][Zusammen mit der Humboldt-Universität hatten die Bezirksämter
Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow 2024] ein Modellprojekt zum
kontrollierten Verkauf von Cannabis entworfen, eine Absichtserklärung
unterzeichnet und die Projektskizze eingereicht. Umgesetzt werden soll das
Modellprojekt, ebenso wie das in Frankfurt und Hannover, durch die Berliner
Sanity Group GmbH.
Das Unternehmen betreibt bereits in der Schweiz für ein Forschungsprojekt
Cannabis-Geschäfte. Wie Sanity-Sprecherin Jennifer Plankenbühler am Freitag
zur taz sagte, hat das Unternehmen beim BLE gegen sämtliche
Ablehnungsbescheide Widerspruch eingelegt.
Ziel des Vorhabens ist, eine wissenschaftliche Grundlage für die
Cannabispolitik zu schaffen. Teilnehmen an der Studie können nur Menschen,
die in den beteiligten Bezirken gemeldet und mindestens 18 Jahre alt sind.
Im Gegenzug dafür, dass sie Cannabis legal an ausgewählten Verkaufsstellen
erwerben können, müssen sie aktiv an dem Forschungsprojekt mitwirken – wozu
gehört, regelmäßig Angaben über das eigene Konsumverhalten und Befinden zu
machen. Die Antragsteller hoffen aus den anonymisierten Daten Rückschlüsse
auf Risiken, Nutzen und mögliche Schadensminderungen zu ziehen.
## Angeblich keine Gesetzesgrundlage
Ihre Ablehnung begründet die BLE mehr oder weniger gleichlautend: Regional
und zeitlich begrenzte Modellvorhaben seien nicht vom [2][geltenden
Konsumcannabisgesetz (KCanG)] gedeckt. Für solche Projekte brauche es ein
eigenes Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. [3][Das KCanG in seiner
jetzigen Form – gemeint ist die sogenannte Säule 1] der im Frühjahr 2024
noch von der Ampelregierung beschlossenen Teillegalisierung von Cannabis –
liefere keine gesetzliche Grundlage für die Erteilung einer Erlaubnis. Das
beantragte Vorhaben sei im Kern als Modellprojekt der sogenannten Säule 2
einzuordnen, meint das BLE.
Diese Einschätzung wird von antragstellenden Projektpartnern nicht geteilt.
Finn Hänsel, Geschäftsführer der Sanity Group, verwies am Freitag gegenüber
der taz auf ein von dem Unternehmen in Auftrag gegebenes
[4][Rechtsgutachten]. „Wir haben die rechtlichen Grundlagen unseres Antrags
sehr sorgfältig prüfen lassen und zusätzlich durch ein externes
juristisches Gutachten absichern können.“ Das komme „zu dem klaren
Ergebnis“, dass die Forschungsklausel der Säule 1 des KCanG eine rechtlich
tragfähige Genehmigungsgrundlage für wissenschaftlich konzipierte
Konsumcannabis-Pilotprojekte darstelle. Das Gutachten sei der BLE bereits
im Verlauf des Prüfverfahrens zur Verfügung gestellt worden.
## Selbst CDU-Stadtrat dafür
In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bezirksamt Neukölln
bezeichnete Clara Herrmann, grüne Bezirksbürgermeisterin von
Friedrichshain-Kreuzberg, die Begründung der BLE als „vollkommen absurd.“
Die Ampelregierung hätte Nägel mit Köpfen machen müssen, so Herrmann am
Freitag. Nun ignoriere die CDU-SPD-Bundesregierung die Gesetzeslage und
lehne das Modellprojekt aus fadenscheinigen Gründen ab. Das Modellprojekt
hätte eine wirkungsvolle Maßnahme werden können, um den Schwarzmarkt mit
Cannabis zurückzudrängen und den Gesundheitsschutz zu verbessern, glaubt
Herrmann.
Hannes Rehfeldt, CDU-Stadtrat für Soziales und Gesundheit in Neukölln,
bekräftigte das: Es brauche keine zweite Säule, um Forschung zu
ermöglichen. Die BLE ignoriere dabei die Auswirkungen der weitgehenden
Cannabis-Legalisierung auf den Alltag und verschließe die Augen vor dem
dringenden wissenschaftlichen Bedarf, das Konsumverhalten zu erforschen.
Gegenüber der taz hatte der CDU-Stadtrat die Beteiligung Neuköllns an dem
Modellversuch Anfang des Jahres so begründet: Er erhoffe sich davon Daten,
die anderweitig kaum zu erlangen seien. „Wir raten jedem ab, zu
konsumieren“, so Rehfeldt, „aber wenn er das tut, soll er das möglichst
ungefährlich tun.“ Also in lizenzierten Fachgeschäften einkaufen und nicht
auf „das gepanschte Zeug von der Straße“ angewiesen sein.
Am 26. September von der taz um einen Zwischenstand gebeten, hatte die BLE
mitgeteilt, bei ihr seien 64 Anträge auf Forschungsvorhaben eingangen,
davon seien 36 Modellprojekte. 19 Ablehnungsbescheide zu insgesamt sieben
Forschungsvorhaben seien verschickt worden, Erlaubnisse habe die BLE bisher
nicht erteilt. Eine grundsätzliche Linie „gibt es nicht“. Jeder Antrag
werde formell und materiell geprüft und beschieden.
Bei der Nicht-Linie ist es offensichtlich geblieben.
28 Nov 2025
## LINKS
[1] /Cannabisgesetz/!6064812
[2] /Cannabis-Legalisierung/!5997434
[3] /Schwarzmarkt-nach-Cannabis-Legalisierung/!6127978
[4] https://sanitygroup.com/2025/07/09/rechtsgutachten-bestaetigt-wissenschaftl…
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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