| # taz.de -- K.o.-Tropfen: Hubig fordert höhere Strafen für Vergewaltiger | |
| > Eine Vergewaltigung mit K.o.-Tropfen soll künftig mit einer Mindeststrafe | |
| > von fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf | |
| > vor. | |
| Bild: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbrauchersch… | |
| epd | Eine Vergewaltigung nach Verabreichung von K.o.-Tropfen soll künftig | |
| mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. Das | |
| sieht ein am Montag veröffentlichter Gesetzentwurf von | |
| [1][Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)] vor, der nun innerhalb der | |
| Regierung, mit Experten und anschließend vom Bundestag noch beraten werden | |
| muss. Hubig will im Strafgesetz klarstellen, dass der Einsatz betäubender | |
| Mittel als ebenso gefährlich betrachtet wird wie der Einsatz einer Waffe. | |
| Bislang gelten K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des | |
| Gesetzes, erläuterte das Justizministerium. Ein Sexualdelikt nach der | |
| Betäubung einer Frau werde daher nicht als „schwere Form“ des Übergriffs | |
| gewertet und nur mit einer Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis | |
| geahndet. Die Strafverschärfung soll Hubigs Plänen zufolge künftig auch für | |
| Raubstraftaten gelten. | |
| ## Sexualverbrechen zuletzt gestiegen | |
| Vergewaltigungen unter [2][Einsatz von K.-o.-Tropfen] seien „besonders | |
| perfide und gefährlich“, erklärte die Ministerin. „Die Täter machen ihre | |
| Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus“, ergänzte sie. | |
| Wie aus vor wenigen Tagen vorgestellten Statistiken des Bundeskriminalamts | |
| hervorgeht, ist nicht nur insgesamt die Zahl von Straftaten gegen Frauen im | |
| vergangenen Jahr erneut gestiegen, sondern speziell auch die der | |
| Sexualstraftaten. Rund 19.000 Frauen wurden 2024 in Deutschland Opfer einer | |
| Vergewaltigung, eines sexuellen Übergriffs oder von sexueller Nötigung. | |
| 24 Nov 2025 | |
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