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# taz.de -- Trotz widersprüchlicher Aussagen: Vermieter mit Eigenbedarfsklage …
> Das Gericht gibt dem Vermieter Recht, die Mieterin muss ausziehen –
> obwohl sie keine Wohnung finden kann. Nun hofft sie auf die nächste
> Instanz.
Bild: Vielen Mietern geht es so wie der Beklagten im aktuellen Fall. Hier ein B…
Berlin taz | Wegen des Verkehrslärms, der durch die offenen Fenster des
Amtsgerichts Charlottenburg schallte, war die Richterin Kerstin Preuß nur
schwer zu verstehen. Doch der letzte Satz ihrer [1][Entscheidung in der
Eigenbedarfsklage gegen Monika Smolarek] war gut zu hören: Die
Charlottenburger Mieterin soll ihre Wohnung, in der sie seit fast zehn
Jahren wohnt, bis zum 30. November 2025 räumen. Zudem muss sie die
Gerichtskosten tragen.
Bei der Verkündung am Mittwochvormittag war es totenstill im Gerichtsaal.
In den Gesichtern der vielen Besucher*innen, die sich trotz der frühen
Stunde eingefunden hatten, zeigten sich Trauer und Entsetzen. Sie waren
gekommen, um Smolarek zu unterstützen, die sich seit Monaten nicht zur
juristisch gegen ihre Kündigung wehrt.
Sie lancierte auch [2][eine Petition] mit dem Titel „Unser Zuhause ist in
Gefahr – unsere Familie soll raus, damit andere profitieren“, die in den
vergangenen Wochen von über 13.000 Menschen unterzeichnet wurde.
Auch Erika hat unterzeichnet, die ihren vollständigen Namen nicht in der
Zeitung lesen will. Die Berlinerin hat das Gerichtsverfahren solidarisch
begleitet. „Frau Smolarek hatte den Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen,
und wurde so zum Gesicht des Widerstands gegen Eigenbedarfskündigungen,
sagt sie. Viele von Smolareks Unterstützer*innen sind selber von
Kündigungen betroffen und haben Angst, ihre Wohnung zu verlieren. Deshalb
zeigen sie auch nach Smolareks Niederlage am Mittwoch ihre Solidarität und
bestärken sie in ihrer Entscheidung, Widerspruch einzulegen.
## Angeblich lebt er im Kinderzimmer
Tatsächlich scheint es nicht aussichtslos, dass Smolarek in der zweiten
Instanz gewinnt. Schließlich zeigten sich in den drei Prozesstagen
zahlreiche Widersprüche aufseiten des Klägers, der die Wohnung 2023 kaufte
und der Mieterin umgehend kündigte. Er gab an, dass er mit seiner Partnerin
einziehen wolle, und behauptete bei den Befragungen, dass er noch im
Kinderzimmer seines Elternhauses lebe.
Durch Befragungen der Mieteranwältin Carola Handwerg wurde allerdings
bekannt, dass der Mann laut Grundbucheintrag Miteigentümer eines Eckhauses
in Charlottenburg ist. Dabei hatte er zunächst verneint, dass er überhaupt
Immobilien besitzt. Erst als Handwerg den Grundbucheintrag aus den Akten
holte, räumte er ein, als Teil einer Eigentümer*innengesellschaft
Anteile an der Immobilie zu besitzen – aber darauf habe er keinen Zugriff.
Den habe nur sein Vater. Der Besitzer mehrerer Immobilien in Berlin ist
Rechtsanwalt und verteidigte den Sohn in der Eigenbedarfsklage gegen Frau
Smolarek.
Sie ist auch nach ihrer Niederlage in erster Instanz ungebrochen. „Mir
bleibt gar nichts anders übrig, als in Berufung zu gehen. Ich habe lange
nach einer anderen Wohnung für mich und meine Familie gesucht und nichts
gefunden.“
3 Jun 2025
## LINKS
[1] /Eigenbedarf-vor-Gericht/!6084546
[2] https://www.change.org/p/unser-zuhause-ist-in-gefahr-unsere-familie-soll-ra…
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Eigenbedarf
Mieten
Eigentumswohnung
Berlin-Charlottenburg
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
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