# taz.de -- Trotz widersprüchlicher Aussagen: Vermieter mit Eigenbedarfsklage … | |
> Das Gericht gibt dem Vermieter Recht, die Mieterin muss ausziehen – | |
> obwohl sie keine Wohnung finden kann. Nun hofft sie auf die nächste | |
> Instanz. | |
Bild: Vielen Mietern geht es so wie der Beklagten im aktuellen Fall. Hier ein B… | |
Berlin taz | Wegen des Verkehrslärms, der durch die offenen Fenster des | |
Amtsgerichts Charlottenburg schallte, war die Richterin Kerstin Preuß nur | |
schwer zu verstehen. Doch der letzte Satz ihrer [1][Entscheidung in der | |
Eigenbedarfsklage gegen Monika Smolarek] war gut zu hören: Die | |
Charlottenburger Mieterin soll ihre Wohnung, in der sie seit fast zehn | |
Jahren wohnt, bis zum 30. November 2025 räumen. Zudem muss sie die | |
Gerichtskosten tragen. | |
Bei der Verkündung am Mittwochvormittag war es totenstill im Gerichtsaal. | |
In den Gesichtern der vielen Besucher*innen, die sich trotz der frühen | |
Stunde eingefunden hatten, zeigten sich Trauer und Entsetzen. Sie waren | |
gekommen, um Smolarek zu unterstützen, die sich seit Monaten nicht zur | |
juristisch gegen ihre Kündigung wehrt. | |
Sie lancierte auch [2][eine Petition] mit dem Titel „Unser Zuhause ist in | |
Gefahr – unsere Familie soll raus, damit andere profitieren“, die in den | |
vergangenen Wochen von über 13.000 Menschen unterzeichnet wurde. | |
Auch Erika hat unterzeichnet, die ihren vollständigen Namen nicht in der | |
Zeitung lesen will. Die Berlinerin hat das Gerichtsverfahren solidarisch | |
begleitet. „Frau Smolarek hatte den Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen, | |
und wurde so zum Gesicht des Widerstands gegen Eigenbedarfskündigungen, | |
sagt sie. Viele von Smolareks Unterstützer*innen sind selber von | |
Kündigungen betroffen und haben Angst, ihre Wohnung zu verlieren. Deshalb | |
zeigen sie auch nach Smolareks Niederlage am Mittwoch ihre Solidarität und | |
bestärken sie in ihrer Entscheidung, Widerspruch einzulegen. | |
## Angeblich lebt er im Kinderzimmer | |
Tatsächlich scheint es nicht aussichtslos, dass Smolarek in der zweiten | |
Instanz gewinnt. Schließlich zeigten sich in den drei Prozesstagen | |
zahlreiche Widersprüche aufseiten des Klägers, der die Wohnung 2023 kaufte | |
und der Mieterin umgehend kündigte. Er gab an, dass er mit seiner Partnerin | |
einziehen wolle, und behauptete bei den Befragungen, dass er noch im | |
Kinderzimmer seines Elternhauses lebe. | |
Durch Befragungen der Mieteranwältin Carola Handwerg wurde allerdings | |
bekannt, dass der Mann laut Grundbucheintrag Miteigentümer eines Eckhauses | |
in Charlottenburg ist. Dabei hatte er zunächst verneint, dass er überhaupt | |
Immobilien besitzt. Erst als Handwerg den Grundbucheintrag aus den Akten | |
holte, räumte er ein, als Teil einer Eigentümer*innengesellschaft | |
Anteile an der Immobilie zu besitzen – aber darauf habe er keinen Zugriff. | |
Den habe nur sein Vater. Der Besitzer mehrerer Immobilien in Berlin ist | |
Rechtsanwalt und verteidigte den Sohn in der Eigenbedarfsklage gegen Frau | |
Smolarek. | |
Sie ist auch nach ihrer Niederlage in erster Instanz ungebrochen. „Mir | |
bleibt gar nichts anders übrig, als in Berufung zu gehen. Ich habe lange | |
nach einer anderen Wohnung für mich und meine Familie gesucht und nichts | |
gefunden.“ | |
3 Jun 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Eigenbedarf-vor-Gericht/!6084546 | |
[2] https://www.change.org/p/unser-zuhause-ist-in-gefahr-unsere-familie-soll-ra… | |
## AUTOREN | |
Peter Nowak | |
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