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# taz.de -- Vor Jahrestag von Germanwings-Tragödie: Angehörige erneuern Kriti…
> Montag vor zehn Jahren ließ ein Pilot den Germanwings-Flug 4U9525 in den
> Alpen abstürzen. Angehörige der Opfer fordern weiter Entschädigung.
Bild: Bergungsarbeiten am Wrack in den französischen Alpen im März 2015
Paris afp | Zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den
französischen Alpen werfen Angehörige dem Luftfahrt-Bundesamt weiter
[1][schwere Versäumnisse] vor. „Es hätte auffallen müssen, dass der
Co-Pilot psychologische Probleme hatte“, sagte der Anwalt Julius Reiter mit
Blick auf den Co-Piloten Andreas Lubitz, der das Flugzeug mit 150 Menschen
an Bord laut den Ermittlern absichtlich gegen ein Bergmassiv gesteuert
hatte. „Die Fliegerärzte haben Fehler gemacht und Lubitz durchgewunken“,
ergänzte sein Kollege Elmar Giemulla in einem AFP-Gespräch.
Der Co-Pilot Andreas Lubitz sei während seiner Ausbildung in den USA wegen
einer Depression zusammengebrochen und nach Deutschland zurückgekehrt,
sagte Reiter. Dort habe er später ein Gutachten erhalten, mit dem er seine
Ausbildung beenden konnte. „Bei den regelmäßigen Untersuchungen von Piloten
spielte die psychologische Vorerkrankung offenbar keine Rolle“, sagte der
Anwalt.
Die Hinterbliebenen hatten zunächst [2][gegen Lufthansa] geklagt, waren
aber abgewiesen worden. Zuständig sei das Luftfahrt-Bundesamt, das die
Fliegerärzte kontrolliere, lautete die Begründung. „Eine ungewöhnliche
Rechtsauffassung“, sagte Giemulla. Er schließe nicht aus, dass das Gericht
am Ende Lufthansa für zuständig erkläre. „Das wäre grotesk“, sagte er. …
müsse sich der Bundesgerichtshof damit befassen.
Letztlich trage auch die damalige Bundesregierung einen Teil der
Verantwortung, „weil sie ein europäisches Gesetz unzureichend umgesetzt
hat“, sagte Reiter. „Wenn es schon vor der Katastrophe ordnungsgemäß
umgesetzt worden wäre, hätte bei den medizinischen Untersuchungen auf die
Vorerkrankungen eingegangen werden können.“
## Kritik an Höhe der Entschädigung
Das Luftverkehrsgesetz wurde schließlich 2016, ein Jahr nach dem Absturz,
geändert. Seitdem sind Luftfahrtunternehmen verpflichtet, vor Dienstbeginn
zu prüfen, ob Flugpersonal unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol
oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Zudem wurde beim
Luftfahrt-Bundesamt eine elektronische Datenbank über flugmedizinische
Untersuchungen und Beurteilungen eingerichtet.
Eine Düsseldorfer Kanzlei vertritt etwa 30 Angehörige, die laut Reiter eine
„Feststellung der Verantwortlichkeit“ sowie weitere Schmerzensgeldzahlungen
zur Kompensation und Linderung des durch den Absturz verursachten Leids
erreichen wollen. Die Lufthansa hatte den Angehörigen Entschädigungen
angeboten, die von vielen als zu gering erachtet wurden. Mehrere Angehörige
erreichten später höhere Entschädigungszahlungen, deren Summen nicht
genannt wurden.
„Wir fordern deutlich mehr als das, was angeboten wurde“, sagte Reiter.
„Auch wenn Geld niemals ein verlorenes Menschenleben aufwiegen kann, sehen
wir in der fairen Begleichung bestehender Ansprüche eine wichtige Geste
desjenigen, der für entstandenes Leid und Schmerzen verantwortlich ist“,
erklärt die Kanzlei auf ihrer Website.
Laut Giemulla ist mit einer mündlichen Verhandlung in der ersten
Jahreshälfte zu rechnen. Verhandlungen zwischen der Kanzlei und dem
Verkehrsministerium hätten bisher noch nicht zu einer einvernehmlichen
Lösung geführt.
Beim Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in den französischen
Alpen waren alle 150 Menschen an Bord ums Leben gekommen, unter ihnen 72
Deutsche. Zu ihnen zählten auch 16 Schülerinnen und Schüler und zwei
Lehrerinnen eines Gymnasiums im nordrhein-westfälischen Haltern am See.
Das Flugzeug war in Barcelona gestartet und auf dem Weg nach Düsseldorf.
Lubitz hatte die Kabinentür von innen verriegelt, als er allein im Cockpit
war, und den Sinkflug eingeleitet. Das Flugzeug raste mit 700
Stundenkilometern gegen eine Felswand.
Am Montag findet in Le Vernet in der Nähe des Absturzortes eine Gedenkfeier
statt, zu der etwa 400 Menschen erwartet werden, unter ihnen viele
Angehörige.
23 Mar 2025
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