| # taz.de -- Strengere Wettbewerbskontrolle: Weg frei für Apple-Verbote | |
| > Der Tech-Gigant ist eine Gefahr für den Wettbewerb. Seit Dienstag darf | |
| > das Kartellamt dem Tech-Giganten nun mehr Vorschriften machen. | |
| Bild: Apple ist Kult und eine Gefahr für den Wettbewerb | |
| Berlin taz | Das Bundeskartellamt darf strenger mit dem US-Techkonzern | |
| Apple umgehen als bisher. Dafür hat der Bundesgerichtshof der Behörde am | |
| Dienstag mit dem Beschluss Rückenwind gegeben, dass das Unternehmen „eine | |
| überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ habe. Das | |
| Kartellamt selbst hatte das im April 2023 so beschieden und hat jetzt die | |
| gerichtliche Bestätigung dafür. [1][Es darf damit nun bestimmte Praktiken | |
| von Apple untersagen, die den fairen Wettbewerb auf dem Markt gefährden.] | |
| Schon seit Juni 2022 prüft das Bundeskartellamt beispielsweise die | |
| Tracking-Regelungen von Apple für Apps von Drittanbietern. Bei der | |
| Verwendung solcher Anwendungen müssen die Apple-Nutzer:innen bisher | |
| explizit zustimmen, wenn Informationen über das Verhalten der | |
| Nutzer:innen zu Werbezwecken gesammelt werden. Für die Apps von Apple | |
| selbst gilt das nicht. So hat das Unternehmen einen besseren Zugang zu | |
| Daten. | |
| Weitere Praktiken, die in der Kritik stehen, sind unter anderem die | |
| ausschließliche Vorinstallierung konzerneigener Apps und der Zwang zur | |
| Nutzung des konzerneigenen Betriebssystems auf den Apple-Geräten. [2][Der | |
| Verdacht ist also: Apple bevorzugt eigene Angebote und behindert andere | |
| Unternehmen.] | |
| Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr | |
| 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalkonzerne vorgehen. Das | |
| entsprechende Verfahren hat zwei Stufen. Erst muss festgestellt werden, ob | |
| ein Unternehmen über mehrere Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb | |
| bedeutsam ist. Dafür gibt es verschiedene Kriterien wie die dominante | |
| Stellung auf verschiedenen Märkten, die Finanzkraft, der Zugang zu | |
| wettbewerbsrelevanten Daten sowie der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit | |
| anderer Unternehmen. Erst im zweiten Schritt können Praktiken untersagt | |
| werden, die den Wettbewerb gefährden. | |
| ## Und was bedeutet das für meine Apple-Nutzung? | |
| Apple gehört zu den umsatz- und gewinnstärksten Konzernen der Welt. Apple | |
| beschäftigt rund 150.000 Mitarbeiter:innen und übernahm in den | |
| vergangenen zehn Jahren weit mehr als 50 Unternehmen. [3][Der Konzern | |
| stellt unter anderem Geräte her, entwickelt Betriebssysteme sowie weitere | |
| Software und betreibt einen eigenen App-Store – ist also „in erheblichem | |
| Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig“, wie es bei der Urteilsverkündung am | |
| Dienstag hieß.] | |
| Was ändert sich nun praktisch? Als Apple-Nutzer:in werde man die | |
| Entscheidung des Gerichts nicht direkt bemerken, sagte Rechtsanwältin | |
| Kathrin Westermann, Kartellrechtsexpertin bei der Wirtschaftskanzlei Noerr, | |
| gegenüber der taz. Apple werde in dem laufenden Verfahren über die | |
| Tracking-Regelungen voraussichtlich versuchen, dem Kartellamt zu beweisen, | |
| dass Wettbewerber nicht behindert werden oder das Verhalten von Apple | |
| jedenfalls sachlich gerechtfertigt ist. Konkrete Beschlüsse der Behörde | |
| dürften sich also noch etwas hinziehen. | |
| 18 Mar 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Leo Schurbohm | |
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| – und verteidige es auf unfaire Weise. Der Techgigant will sich wehren. |