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# taz.de -- Strengere Wettbewerbskontrolle: Weg frei für Apple-Verbote
> Der Tech-Gigant ist eine Gefahr für den Wettbewerb. Seit Dienstag darf
> das Kartellamt dem Tech-Giganten nun mehr Vorschriften machen.
Bild: Apple ist Kult und eine Gefahr für den Wettbewerb
Berlin taz | Das Bundeskartellamt darf strenger mit dem US-Techkonzern
Apple umgehen als bisher. Dafür hat der Bundesgerichtshof der Behörde am
Dienstag mit dem Beschluss Rückenwind gegeben, dass das Unternehmen „eine
überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ habe. Das
Kartellamt selbst hatte das im April 2023 so beschieden und hat jetzt die
gerichtliche Bestätigung dafür. [1][Es darf damit nun bestimmte Praktiken
von Apple untersagen, die den fairen Wettbewerb auf dem Markt gefährden.]
Schon seit Juni 2022 prüft das Bundeskartellamt beispielsweise die
Tracking-Regelungen von Apple für Apps von Drittanbietern. Bei der
Verwendung solcher Anwendungen müssen die Apple-Nutzer:innen bisher
explizit zustimmen, wenn Informationen über das Verhalten der
Nutzer:innen zu Werbezwecken gesammelt werden. Für die Apps von Apple
selbst gilt das nicht. So hat das Unternehmen einen besseren Zugang zu
Daten.
Weitere Praktiken, die in der Kritik stehen, sind unter anderem die
ausschließliche Vorinstallierung konzerneigener Apps und der Zwang zur
Nutzung des konzerneigenen Betriebssystems auf den Apple-Geräten. [2][Der
Verdacht ist also: Apple bevorzugt eigene Angebote und behindert andere
Unternehmen.]
Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr
2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalkonzerne vorgehen. Das
entsprechende Verfahren hat zwei Stufen. Erst muss festgestellt werden, ob
ein Unternehmen über mehrere Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb
bedeutsam ist. Dafür gibt es verschiedene Kriterien wie die dominante
Stellung auf verschiedenen Märkten, die Finanzkraft, der Zugang zu
wettbewerbsrelevanten Daten sowie der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit
anderer Unternehmen. Erst im zweiten Schritt können Praktiken untersagt
werden, die den Wettbewerb gefährden.
## Und was bedeutet das für meine Apple-Nutzung?
Apple gehört zu den umsatz- und gewinnstärksten Konzernen der Welt. Apple
beschäftigt rund 150.000 Mitarbeiter:innen und übernahm in den
vergangenen zehn Jahren weit mehr als 50 Unternehmen. [3][Der Konzern
stellt unter anderem Geräte her, entwickelt Betriebssysteme sowie weitere
Software und betreibt einen eigenen App-Store – ist also „in erheblichem
Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig“, wie es bei der Urteilsverkündung am
Dienstag hieß.]
Was ändert sich nun praktisch? Als Apple-Nutzer:in werde man die
Entscheidung des Gerichts nicht direkt bemerken, sagte Rechtsanwältin
Kathrin Westermann, Kartellrechtsexpertin bei der Wirtschaftskanzlei Noerr,
gegenüber der taz. Apple werde in dem laufenden Verfahren über die
Tracking-Regelungen voraussichtlich versuchen, dem Kartellamt zu beweisen,
dass Wettbewerber nicht behindert werden oder das Verhalten von Apple
jedenfalls sachlich gerechtfertigt ist. Konkrete Beschlüsse der Behörde
dürften sich also noch etwas hinziehen.
18 Mar 2025
## LINKS
[1] /Macht-der-Konzerne/!5969396
[2] /Einheitliche-Ladekabel/!5932463
[3] /EU-Kommission-startet-Verfahren/!6016164
## AUTOREN
Paula Schurbohm
## TAGS
Kartellrecht
Apple
Big Tech
Digitalisierung
Schwerpunkt Rassismus
Google
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