# taz.de -- Strengere Wettbewerbskontrolle: Weg frei für Apple-Verbote | |
> Der Tech-Gigant ist eine Gefahr für den Wettbewerb. Seit Dienstag darf | |
> das Kartellamt dem Tech-Giganten nun mehr Vorschriften machen. | |
Bild: Apple ist Kult und eine Gefahr für den Wettbewerb | |
Berlin taz | Das Bundeskartellamt darf strenger mit dem US-Techkonzern | |
Apple umgehen als bisher. Dafür hat der Bundesgerichtshof der Behörde am | |
Dienstag mit dem Beschluss Rückenwind gegeben, dass das Unternehmen „eine | |
überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ habe. Das | |
Kartellamt selbst hatte das im April 2023 so beschieden und hat jetzt die | |
gerichtliche Bestätigung dafür. [1][Es darf damit nun bestimmte Praktiken | |
von Apple untersagen, die den fairen Wettbewerb auf dem Markt gefährden.] | |
Schon seit Juni 2022 prüft das Bundeskartellamt beispielsweise die | |
Tracking-Regelungen von Apple für Apps von Drittanbietern. Bei der | |
Verwendung solcher Anwendungen müssen die Apple-Nutzer:innen bisher | |
explizit zustimmen, wenn Informationen über das Verhalten der | |
Nutzer:innen zu Werbezwecken gesammelt werden. Für die Apps von Apple | |
selbst gilt das nicht. So hat das Unternehmen einen besseren Zugang zu | |
Daten. | |
Weitere Praktiken, die in der Kritik stehen, sind unter anderem die | |
ausschließliche Vorinstallierung konzerneigener Apps und der Zwang zur | |
Nutzung des konzerneigenen Betriebssystems auf den Apple-Geräten. [2][Der | |
Verdacht ist also: Apple bevorzugt eigene Angebote und behindert andere | |
Unternehmen.] | |
Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr | |
2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalkonzerne vorgehen. Das | |
entsprechende Verfahren hat zwei Stufen. Erst muss festgestellt werden, ob | |
ein Unternehmen über mehrere Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb | |
bedeutsam ist. Dafür gibt es verschiedene Kriterien wie die dominante | |
Stellung auf verschiedenen Märkten, die Finanzkraft, der Zugang zu | |
wettbewerbsrelevanten Daten sowie der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit | |
anderer Unternehmen. Erst im zweiten Schritt können Praktiken untersagt | |
werden, die den Wettbewerb gefährden. | |
## Und was bedeutet das für meine Apple-Nutzung? | |
Apple gehört zu den umsatz- und gewinnstärksten Konzernen der Welt. Apple | |
beschäftigt rund 150.000 Mitarbeiter:innen und übernahm in den | |
vergangenen zehn Jahren weit mehr als 50 Unternehmen. [3][Der Konzern | |
stellt unter anderem Geräte her, entwickelt Betriebssysteme sowie weitere | |
Software und betreibt einen eigenen App-Store – ist also „in erheblichem | |
Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig“, wie es bei der Urteilsverkündung am | |
Dienstag hieß.] | |
Was ändert sich nun praktisch? Als Apple-Nutzer:in werde man die | |
Entscheidung des Gerichts nicht direkt bemerken, sagte Rechtsanwältin | |
Kathrin Westermann, Kartellrechtsexpertin bei der Wirtschaftskanzlei Noerr, | |
gegenüber der taz. Apple werde in dem laufenden Verfahren über die | |
Tracking-Regelungen voraussichtlich versuchen, dem Kartellamt zu beweisen, | |
dass Wettbewerber nicht behindert werden oder das Verhalten von Apple | |
jedenfalls sachlich gerechtfertigt ist. Konkrete Beschlüsse der Behörde | |
dürften sich also noch etwas hinziehen. | |
18 Mar 2025 | |
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## AUTOREN | |
Paula Schurbohm | |
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– und verteidige es auf unfaire Weise. Der Techgigant will sich wehren. |