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# taz.de -- Gesetzentwurf von Buschmann und Faeser: Ampel gegen Scheinväter
> Die Bundesregierung will verhindern, dass Männer nur für den
> Aufenthaltstitel zu Vätern werden. Künftig soll das Ausländeramt
> zustimmen müssen.
Bild: Echte Vaterschaft oder Betrug? Justizministerium und Innenministerium wol…
Freiburg taz | Die Bundesregierung will gegen sogenannte Scheinväter
vorgehen, die eine Vaterschaft nur anerkennen, um einer Frau oder sich
selbst [1][aufenthaltsrechtliche Vorteile zu verschaffen.] Innenministerin
Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben einen
gemeinsamen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. In Verdachtsfällen soll künftig
die Zustimmung des Ausländeramts erforderlich sein.
Medienträchtige Fälle wie der des Dortmunders Jonathan A., der 24 Kinder
von verschiedenen Frauen anerkannt haben soll, haben politischen
Handlungsdruck erzeugt. Denn nicht nur die Frauen und Kinder erlangen so
Aufenthaltsrechte, oft können auch Familienangehörige nachgeholt werden.
Allein im Fall von Jonathan A. erhielten so insgesamt 94 Personen ein
Aufenthaltsrecht und leben nun überwiegend von Sozialleistungen.
Künftig soll, so der Gesetzentwurf, bei einem „Aufenthaltsgefälle“ eine
Vaterschaftsanerkennung nur noch mit Zustimmung des Ausländeramts möglich
sein. Ein solches Gefälle besteht zum Beispiel, wenn der Vater Deutscher
ist, die Mutter aber nur geduldet – oder umgekehrt. Die Ministerien gehen
von rund 65.000 Prüffällen pro Jahr aus. Die Hälfte davon betrifft
Deutsche, die im Ausland leben.
Wenn der Mann mit einem Gentest beweist, dass er leiblicher Vater des
Kindes ist, endet die Prüfung sofort wieder. Die Ministerien gehen davon
aus, dass in zwei Dritteln der Prüffälle eine leibliche Vaterschaft
vorliegt. Die Eltern haben dann Mehrkosten von 200 bis 300 Euro für den
Gentest, der auch erst nach der Geburt durchgeführt werden darf. Doch auch
wenn jemand nur „sozialer“ Vater sein will, ist eine
Vaterschaftsanerkennung grundsätzlich möglich.
## Noch mehr Arbeit für überlastete Ämter
Das Gesetz will nur Fälle ausschließen, bei denen es ausschließlich um die
Verschaffung von aufenthaltsrechtlichen Vorteilen geht. Ob dabei Geld
fließt, ist irrelevant. Das Ausländeramt soll laut Gesetzentwurf vermuten,
dass eine soziale Vaterschaft vorliegt, wenn der Mann und die Frau seit
mindestens sechs Monaten eine gemeinsame Meldeadresse haben, wenn der Mann
für das Kind Unterhalt zahlt und/oder regelmäßig mit ihm Umgang hat. Auch
eine Heirat von Mann und Frau würde zur Vermutung sozialer Vaterschaft
führen.
Umgekehrt soll eine Vermutung gegen soziale Vaterschaft sprechen, wenn der
Mann schon Kinder von anderen Frauen anerkannt hat, wenn Mann und Frau sich
gar nicht verständigen können, wenn eine Bezahlung für die Anerkennung klar
nachweisbar ist und/oder wenn Mann und Frau wiederholt nicht zu
Anhörungsterminen erschienen sind.
In allen übrigen Fällen muss das Ausländeramt durch Befragen der
Beteiligten oder auf anderen detektivischen Wegen herausfinden, ob die
behauptete soziale Vaterschaft besteht. Wenn [2][die chronisch überlasteten
Ausländerbehörden] länger als vier Monate brauchen, soll die Zustimmung als
erteilt gelten. Der Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, ist derzeit in der
Länder- und Verbände-Anhörung. Er soll im Juni im Kabinett beschlossen
werden.
Auch bisher sind missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen verboten.
Anträge wurden aber nur näher überprüft, wenn Notar:in oder Standesamt
Verdacht schöpften. Indem nun bei allen Fällen mit „Aufenthaltsgefälle“
zwingend das Ausländeramt einzuschalten ist, soll die Prüfung
wirkungsvoller werden. In den Jahren 2018 bis 2021 wurden bundesweit
insgesamt nur rund 290 missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen
festgestellt.
2014 beanstandete das Bundesverfassungsgericht eine Regelung, bei der
Ausländerbehörden in Verdachtsfällen einen Gentest verlangen konnten und
bei fehlender biologischer Vaterschaft ein Missbrauch angenommen wurde. Es
gebe auch gute Gründe, so Karlsruhe damals, die soziale Vaterschaft für ein
Kind zu übernehmen.
2 May 2024
## LINKS
[1] /Debatte-um-Scheinvaeter/!5415835
[2] /Landesamt-fuer-Einwanderung/!5953063
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Vaterschaft
Aufenthaltsrecht
Eltern
Scheinväter
Scheinväter
Vaterschaft
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