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# taz.de -- Bundesrat billigt Pflegereform: Angehörige werden entlastet
> Die Pflegereform mit höheren Beiträgen zum 1. Juli und Entlastungen für
> Pflegebedürftige kommt. Der Bundesrat billigte das Gesetz am Freitag.
Bild: Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum Jahresw…
Berlin afp | Die Pflegereform [1][kann in Kraft treten]. Der Bundesrat
billigte am Freitag in Berlin das Gesetz, wodurch Pflegebedürftige, die zu
Hause gepflegt werden, zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld
bekommen sollen. Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine
Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli von 3,05 Prozent auf 3,4
Prozent des Bruttolohns steigen. Die Aufschläge für Kinderlose werden
gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.
Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das [2][Pflegegeld] zum
Jahreswechsel um fünf Prozent. Dieses Geld bekommen Pflegebedürftige, die
zu Hause ehrenamtlich versorgt werden – in der Regel von Angehörigen.
Gleichzeitig werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf
Prozent angehoben.
In dem Gesetz ist zudem ein sogenanntes Entlastungsbudget vorgesehen, um
pflegenden Angehörigen Vertretungen zu ermöglichen. Dafür wurde allerdings
die ab 2025 ursprünglich geplante Anhebung der Geld- und Sachleistungen in
der Pflege von fünf Prozent auf 4,5 Prozent verringert.
Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der
Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären
Pflegeeinrichtungen. Der Zuschlag fällt dabei umso höher aus, je länger die
Verweildauer im Heim ist.
## Entlastung kinderreicher Familien
Ausgeweitet werden soll ab 2024 die Unterstützung für Menschen, die wegen
der [3][Pflegebedürftigkeit eines Verwandten] vorübergehend nicht arbeiten
können. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro
Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen.
Die Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung soll Mehreinnahmen von rund
6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Für den Fall, dass dies nicht
ausreicht, enthält das Gesetz auch eine Verordnungsermächtigung für die
Bundesregierung zur weiteren Anpassung des Beitragssatzes.
Wer mehrere Kinder hat, soll ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25
Jahren pro Kind 0,25 Beitragssatzpunkte weniger zahlen. Dies geht auf eine
Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zurück, kinderreiche Familien zu
entlasten.
16 Jun 2023
## LINKS
[1] /Reform-der-Pflegeversicherung/!5937015
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[3] /Einstufung-des-Pflegegrads/!5875247
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