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# taz.de -- Urteil gegen Cum-Ex-Schlüsselfigur: Mehr als acht Jahre Haft
> Steueranwalt Hanno Berger hat in einem zweiten Urteil mehr als acht Jahre
> Haft bekommen. Er hatte die Betrugsmasche Cum-Ex Investoren angeboten.
Bild: Hanno Berger betritt am Donnerstag den Gerichtssaal in Wiesbaden zur Verk…
Wiesbaden rtr/taz | Im zweiten Cum-Ex-Prozess gegen den ehemaligen
Steueranwalt Hanno Berger hat das Landgericht Wiesbaden eine
Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt. Berger habe sich
der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig gemacht, erklärte die
vorsitzende Richterin Kathleen Mittelsdorf am Dienstag.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren
sowie die Einziehung von Vermögenswerten gefordert. Die Ankläger hatten
Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 mit [1][Cum-Ex-Geschäften] einen
Steuerschaden von rund 113 Millionen Euro verursacht zu haben. Bei den von
Berger vermittelten Geschäften seien zudem über frühere Beschäftigte der
Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt
worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor. Die
Gewinne habe man aufgeteilt.
Der 72-Jährige gilt als einer der geistigen Väter des
Cum-Ex-Betrugssystems, mit dem sich Investoren eine einmal gezahlte
Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten
ließen. Dazu verschoben sie um den Stichtag für die Auszahlung der
Dividende herum untereinander Aktien mit („cum“) und ohne („ex“)
Dividendenanspruch. Experten schätzen den Gesamtschaden durch den
Cum-Ex-Betrug auf einen zweistelligen Milliardenbetrag.
Richterin Mittelsdorf erklärte, Berger sei zwar nicht der Erfinder der
Cum-Ex-Struktur gewesen, die bereits vor ihm hauptsächlich im Eigenhandel
der Banken erfolgreich umgesetzt worden sei. Jedoch habe er für deren
Verbreitung unter vermögenden Privatinvestoren gesorgt und diesen ein
„Rundum-sorglos-Paket“ angeboten.
## „Menschen wie Berger stehen nicht über dem Gesetz“
Berger hatte sich 2012 nach der Durchsuchung seiner Kanzlei in die Schweiz
abgesetzt. Er war im Februar 2022 an die deutsche Justiz ausgeliefert
worden. Die in der Schweiz bereits vollzogene Auslieferungshaft werde auf
die Strafe angerechnet, sagte Richterin Mittelsdorf.
„Die Urteile gegen Hanno Berger senden wichtige Signale: Der Rechtsstaat
ist wehrhaft, auch Menschen wie Hanno Berger stehen nicht über dem Gesetz“,
kommentierte Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende. Klar
sei aber auch: „Wir befinden uns erst am Anfang der juristischen
Aufklärung“, so Schick. Nur sehr wenigen der insgesamt 1.700 Beschuldigten
sei mehr als zehn Jahre nach dem Stopp der unseriösen Geschäfte der Prozess
gemacht worden.
[2][Vom Landgericht Bonn war Berger im Dezember in einem anderen Verfahren]
bereits zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er
hatte angekündigt, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen. Berger hat
stets erklärt, das Vorgehen sei ein legales Steuersparmodell. Doch im Juli
2021 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die
Cum-Ex-Transaktionen als strafbar bewertet. Insgesamt ermitteln deutsche
Staatsanwaltschaften gegen rund 1.500 Beschuldigte wegen
Cum-Ex-Aktiendeals.
Gegen Berger wurden zwei getrennte Prozesse geführt, da sich die
Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Köln, die jeweils die Auslieferung
Bergers angestrengt hatten, nicht auf eine Zusammenführung der beiden
Verfahren einigen konnten. In Bonn hatten die Ankläger Berger vorgeworfen,
einen Steuerschaden von gut 278 Millionen Euro verursacht zu haben.
Razzien bei Banken wegen des Cum-Ex-Komplexes gibt es immer noch, zuletzt
etwa in den Frankfurter Büros der japanischen Investmentbank Nomura sowie
von BNP Parisbas und in Frankreich bei den Großbanken Société Générale, BNP
Paribas und HSBC. Die Deutsche Bank musste im September zusammen mit der
Warburg Bank und The Bank of New York Mellon 60 Millionen Euro wegen der
illegalen Aktiengeschäfte an den Fiskus zurückzahlen.
30 May 2023
## LINKS
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