| # taz.de -- Schlesinger-Skandal beim RBB: Feinheiten der Kündigung | |
| > Der RBB-Verwaltungsrat will Ex-Intendantin Patricia Schlesinger nur | |
| > „vorsorglich“ gekündigt haben. Was heißt das rechtlich? | |
| Bild: „Vorsorglich außerordentlich fristlos“ gekündigt: Ex-RBB-Intendatin… | |
| Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat am Montag den Dienstvertrag von | |
| Patricia Schlesinger, der Ex-Intendantin, „vorsorglich“ fristlos gekündigt. | |
| In der Pressemitteilung des RBB ist das Wort „vorsorglich“ sogar | |
| unterstrichen. Was steckt dahinter? | |
| Am 7. August trat Patricia Schlesinger nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft | |
| von ihrem Posten [1][als Intendantin mit sofortiger Wirkung zurück]. Das | |
| scheint allerdings nur eine Erklärung für die Galerie gewesen zu sein. | |
| Juristisch scheint sich dadurch noch nichts geändert zu haben. | |
| Denn am 15. August berief der RBB[2][-Rundfunkrat] Patricia Schlesinger mit | |
| sofortiger Wirkung von ihrer Position als Intendantin ab. Der Rundfunkrat | |
| stützte sich dabei auf Paragraf 22 des RBB-Staatsvertrags, wo es heißt: | |
| „Der Intendant oder die Intendantin kann vor Ablauf der festgesetzten | |
| Amtszeit vom Rundfunkrat abberufen werden.“ Besondere Voraussetzungen sind | |
| für die Abberufung also nicht erforderlich. Die damalige Vorsitzende des | |
| Rundfunkrates sagte nur, das Vertrauensverhältnis zu Schlesinger sei | |
| nachhaltig zerstört. | |
| Damit war Schlesinger zwar nicht mehr Intendantin, doch der Dienstvertrag | |
| mit dem RBB bestand wohl immer noch. Jedenfalls ging der RBB am 15. August | |
| davon aus, dass der Dienstvertrag nur durch den Verwaltungsrat beendet | |
| werden kann. Dafür sprechen auch die Zuständigkeitsregeln im | |
| RBB-Staatsvertrag. | |
| ## Kein Ruhegeld | |
| Am 22. August kündigte nun der Verwaltungsrat den Dienstvertrag | |
| Schlesingers „vorsorglich außerordentlich fristlos“. Das Gremium berief | |
| sich dabei auf Paragraf 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die | |
| fristlose Kündigung eines Dienstvertrags „aus wichtigem Grund“ erlaubt. | |
| „Vorsorglich“ sei diese Kündigung, „da der Dienstvertrag mit Schlesinger | |
| eigentlich schon mit der Abberufung in der vergangenen Woche als beendet | |
| galt“, teilte der RBB mit. Das ist überraschend, denn eine Woche zuvor | |
| ging man ja noch davon aus, dass der Dienstvertrag erst vom Verwaltungsrat | |
| beendet werden kann. | |
| Möglicherweise hat der RBB Sorge, dass seine fristlose Kündigung zu spät | |
| kommt und daher unwirksam ist. Denn laut BGB muss eine fristlose Kündigung | |
| zwei Wochen ab Kenntnis der Tatsachen erfolgen. Der RBB tut nun also so, | |
| als habe man Schlesingers Dienstvertrag doch schon am 15. 8. beendet und am | |
| 22. 8. nur noch mal zur „Absicherung“ gekündigt. | |
| Jedenfalls hat der Verwaltungsrat am 22. 8. ausdrücklich per Beschluss | |
| entschieden, dass Schlesinger kein Ruhegeld bekommen soll. Laut | |
| Dienstvertrag hätten Schlesinger nach Ende ihrer Amtszeit rund zwei Drittel | |
| ihrer bisherigen Bezüge von jährlich mehr als 300.000 Euro unbefristet als | |
| Ruhegeld zugestanden, so ein RBB-Bericht. | |
| Eine Abfindung ist bei einer außerordentlichen Kündigung sehr unüblich, | |
| rechtlich aber nicht ausgeschlossen. Einen RBB-Beschluss gibt es zu dieser | |
| Frage bisher nicht. | |
| Gegen die Kündigung kann Schlesinger klagen. Da sie vermutlich nicht als | |
| weisungsgebundene Arbeitnehmerin galt, ist wohl nicht das Arbeitsgericht, | |
| sondern das Landgericht Berlin zuständig. Dort würde auch geprüft, ob die | |
| Vorwürfe gegen Schlesinger für eine fristlose Kündigung ausreichen. Eine | |
| mündliche Verhandlung hierzu wäre öffentlich. | |
| 24 Aug 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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