# taz.de -- Mögliches Ende des „Plan Colombia“: Kein Glyphosat gegen Koka | |
> Der Unkrautvernichter darf grundsätzlich nicht gegen illegale Plantagen | |
> eingesetzt werden. Das hat Kolumbiens Verfassungsgericht nun bestätigt. | |
Bild: Alternative zur Vernichtung durch Glyphosat: illegale Kokapflanzen händi… | |
BUENOS AIRES taz | Die kolumbianische Regierung darf [1][illegale | |
Kokastrauchpflanzungen] nicht vernichten, indem sie sie mit [2][Glyphosat | |
besprüht]. Das bestätigte das Verfassungsgericht letzte Woche. Zugleich | |
stärkte es die Rechte der potenziell von Folgen des Einsatzes betroffenen | |
afrostämmigen und indigenen Gemeinschaften und untermauerte deren | |
„Grundrechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, Beteiligung, vorherige | |
Konsultation und Zugang zu Informationen“. | |
Mit dem Einsatz von Glyphosat hatte die Regierung 1999 begonnen. Die | |
Sprühaktionen gehörten zum „Plan Colombia“, mit dem [3][Bogotá und die | |
US-Regierung gemeinsam gegen die Drogenproduktion] – und die damals aktive | |
Guerillaorganisation Farc – vorgehen wollten. | |
Geschätzt wird, dass mehr als anderthalb Jahrzehnte lang rund 1,8 Millionen | |
Hektar Kokasträucher und Cannabispflanzen aus der Luft mit dem | |
Unkrautvernichter besprüht wurden. Die Einsätze richteten zahlreiche | |
Kollateralschäden in den landwirtschaftlichen Betrieben der lokalen | |
Bevölkerung an. | |
Als die Internationale Krebsforschungsagentur der | |
Weltgesundheitsorganisation Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich | |
krebserregend“ bewertete, setzte der damalige Präsident, Juan Manuel | |
Santos, gegen Widerstand aus den eigenen Reihen ein Verbot durch: Die | |
Gesundheit der Bevölkerung gehe vor. | |
## 2019 alles auf Anfang | |
Doch dabei blieb es nicht. Der aktuelle Präsident, Iván Duque, kündigte | |
Anfang 2019 an, noch im selben Jahr Kokasträucher auf einer Fläche von | |
100.000 Hektar zerstören zu wollen – auch mittels Besprühen mit Glyphosat. | |
Duque berief sich auf ein erstes Urteil des Verfassungsgerichts von 2017. | |
Darin bestätigten die Richter*innen zwar auch schon das Einsatzverbot | |
von Glyphosat, sie erklärten aber Ausnahmen unter Auflagen für zulässig. | |
Im April 2019 genehmigte die Nationale Umweltbehörde (Anla) entsprechende | |
Änderungen im „Programm zur Ausrottung illegaler Pflanzen durch Besprühen | |
mit dem Herbizid Glyphosat aus der Luft“. Sie band aber die potenziell | |
betroffenen Gemeinschaften nicht ein | |
„Die Anla konnte keine Entscheidung über eine Änderung treffen, ohne vorher | |
alle ethnischen Gemeinschaften zu konsultieren, die möglicherweise von dem | |
Sprühen betroffen wären“, urteilte jetzt das Verfassungsgericht. Ganz | |
ausgeschlossen ist der Glyphosateinsatz damit zwar nicht, aber die lokalen | |
Gruppen haben gute Chancen, ihn zu verhindern. Dem Gerichtsurteil zufolge | |
muss in spätestens 18 Monaten eine Anhörung durchgeführt und abgeschlossen | |
sein. | |
23 Jan 2022 | |
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## AUTOREN | |
Jürgen Vogt | |
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