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# taz.de -- Berliner Wohnungsunternehmen: Miete steigt in 200.000 Wohnungen
> Mieterverein rät zur Prüfung: Nach dem gekippten Mietendeckel hatten
> kommunale Wohnungsfirmen und Senat vereinbart, Mieten ab 2022 steigen zu
> lassen.
Bild: Ein großer Teil der Berliner Mieter*innen lebt in kommunalen Wohnungsunt…
Berlin taz | Die Preisschraube dreht sich jetzt auch wieder bei den
landeseigenen Wohnungsunternehmen – wenn auch deutlich langsamer als bei
den Privaten. Nach dem gescheiterten Mietendeckel sollten wenigstens die
kommunalen Vermieter, bei denen auch der Senat mitreden kann, die Mieten
noch eine Weile weiter deckeln. Damit ist es nun vorbei: Mieter*innen
von 200.000 Wohnungen der Landeseigenen müssen sich auf ab April wirksame
Erhöhungen einstellen.
David Eberhart, Sprecher des Verbands Berlin-Brandenburgischer
Wohnungsunternehmer BBU, sagte der taz: „Die Mietanpassung ist sehr moderat
und beträgt durchschnittlich 4,81 Euro je Wohnung und Monat.“ Die ersten
Schreiben seien bereits verschickt – die meisten Mieterhöhungen würden ab
April wirksam. Betroffen sind Mieter*innen von Degewo, Gesobau, Gewobag,
Howoge, Stadt und Land sowie WBM, die neben privaten Wohnungsunternehmen im
BBU organisiert sind.
Eberhart sagte, die Mieterhöhungen „sind unverzichtbar, um die
Liquiditätsentwicklung der Unternehmen sicherzustellen“ – insbesondere mit
Blick auf Investitionen wie Neubau und energetische Maßnahmen im Bestand.
Die zusätzliche Liquidität liege durch die Erhöhungen bei 11,3 Millionen
Euro.
Sämtliche Erhöhungen seien im Einklang mit dem [1][Senatsbeschluss vom Juni
2021] nach dem vom Verfassungsgericht gekippten Mietendeckel und
Gesellschafterbeschlüssen aus dem August. Eberhart betonte: „Selbstredend
gelten bei den Mietanpassungen auch die umfangreichen Härtefall-Regelungen,
auf deren Grundlage individuelle Lösungen zur Vermeidung einer
Überforderung der betreffenden Haushalte gefunden werden.“
## Mieterverein rät zu Prüfungen
Reiner Wild vom Berliner Mieterverein hält die Erhöhungen „für sozial
vertretbar“, aber rät betroffenen Mieter*innen dennoch dazu, die
Erhöhungen daraufhin zu überprüfen, ob alle Vereinbarungen aus dem Juni
2021 eingehalten werden: Durch den Mietendeckel abgesenkte Mieten könnten
schrittweise maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden.
Dabei dürfe die Mietanhebung nicht mehr als 2,5 Prozent jährlich betragen.
Übrige Bestandsmieten dürften maximal um 1 Prozent jährlich angehoben
werden – und auch nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Ab dem Jahr
2025 könnten Mieterhöhungen in Höhe der Inflationsrate erfolgen.
Trotz der Erhöhungen sagte Wild: „Im Vergleich zu vielen privaten Anbietern
bieten kommunale Wohnungsunternehmen einen deutlich besseren Schutz.“
Gleichzeitig kritisierte er, dass der Mieterverein auch bei den kommunalen
Wohnungsunternehmen in den letzten Monaten „häufig eine schleppende
Mängelbeseitigung“ festgestellt hätte sowie einen „teilweise unzulänglic…
Mieterservice“.
Martin Pallgen, Sprecher des neuen Senators für Stadtentwicklung und Wohnen
Andreas Geisel (SPD), nannte den Senatsbeschluss aus dem Juni richtig. Das
Vorgehen der Wohnungsbaugesellschaften sei wirtschaftlich sinnvoll. „Es
liegt auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter, dass die kommunalen
Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich leistungsfähig bleiben“, sagte
Pallgen. Es gehe um energetische Sanierungen, Sicherung der Wohnqualität
und darum, Substanzverlust zu verhindern.
Immerhin hätten die Landeseigenen die Mieten zwei Jahre lang nicht erhöht,
man rede lediglich über eine Steigerung von 8 Cent pro Quadratmeter im
Monat. „Diese Steigerung liegt deutlich unter der Inflationsrate“, so
Pallgen. Menschen, die sich das finanziell nicht leisten könnten, rate er
dringend dazu, Härtefall-Regelungen in Anspruch zu nehmen.
7 Jan 2022
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitte…
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Mieten
Wohnungsmarkt
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Ampel-Koalition
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