# taz.de -- Rosenmontagszug Volkmarsen: Lebenslang für Autoattacke | |
> Das Landgericht Kassel hat einen 31-Jährigen verurteilt, weil er 2020 in | |
> den Rosenmontagszug in Volkmarsen fuhr. Das Motiv für die Tat mit 90 | |
> Verletzten bleibt rätselhaft. | |
Bild: Polizei am Unfallort in Volksmarsen am 24.02.2020 | |
KASSEL afp/dpa | Im Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im | |
nordhessischen Volkmarsen ist der Angeklagte unter anderem wegen 89-fachen | |
Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das | |
Landgericht Kassel sprach den heute 31-Jährigen am Donnerstag wegen | |
88-fachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung | |
und in einem Fall wegen versuchten Mordes sowie des gefährlichen Eingriffs | |
in den Straßenverkehr schuldig. | |
Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und | |
ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an. Das | |
Landgericht sah es damit als erwiesen an, dass Maurice P. am 24. Februar | |
2020 sein Auto absichtlich ungebremst in die in auf der Straße versammelte | |
Menge gesteuert hatte. | |
Er erfasste auf einem Straßenabschnitt von 42 Metern die Menschen [1][mit | |
50 bis 60 Stundenkilometern.] Die Anklage warf ihm daher anfangs 91-fachen | |
versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen sowie | |
gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Im November stellte das | |
Gericht das Verfahren in zwei Fällen ein. Eine Vielzahl weiterer Menschen | |
wurde durch die Tat traumatisiert. | |
Die Tat löste großes Entsetzen aus, unter den Opfern befanden sich auch | |
viele Kinder. P.s Motiv [2][blieb bislang unklar.] Er selbst sagte im | |
Prozess nicht aus. Mit seinem Urteil folgte das Landgericht vollumfänglich | |
der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die | |
Verteidiger des Angeklagten stellten keinen konkreten Antrag. | |
Laut einem psychiatrischen Gutachten könnte die Tat im Zusammenhang mit | |
einer schweren Persönlichkeitsstörung stehen. P. leidet demnach an einer | |
gemischten Störung mit narzisstischen, schizophrenen und paranoiden | |
Bestandteilen. Die Gutachterin sah demnach aber keine Voraussetzungen für | |
eine Unterbringung in einer Psychiatrie. | |
16 Dec 2021 | |
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