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# taz.de -- Urteil zu Steuerzinsen: Schlechter Zeitpunkt für Scholz
> Der Staat kassiert zu hohe Zinsen auf fällige Steuern, sagt Karlsruhe.
> Das war erwartbar – gehandelt hatte das Finanzministerium nicht.
Bild: Schlechte Nachricht für den Finanzminister
Verfassungsrecht ist Politik mit anderen Maßstäben. Oft kann eine
Verhältnismäßigkeitsprüfung so oder anders ausgehen. Beim Streit über die
Steuerzinsen gilt das jedoch nicht. Dass eine Zinshöhe von 6 Prozent
unverhältnismäßig ist, wenn das reale Zinsniveau bei null oder sogar
darunter liegt, das kann nun kaum jemanden überraschen. Die [1][aktuelle
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts], die [2][die 6 Prozent als
unverhältnismäßig hoch einstufte], war also sehr erwartbar.
Doch warum hat der für das Steuerrecht verantwortliche Finanzminister Olaf
Scholz nicht rechtzeitig gegengesteuert? Warum wartete er tatenlos auf die
Verurteilung durch die Verfassungsrichter:innen – die zu allem
Überfluss nun auch noch mitten in seinen Wahlkampf als SPD-Kanzlerkandidat
hineinhagelt?
Das staatliche Interesse an den Zinseinnahmen kann es nicht gewesen sein.
Schließlich haben findige Unternehmen und Selbstständige schon lange
erkannt, dass es angesichts von 6 Prozent Zinsen geradezu vorteilhaft ist,
erst mal zu viel Steuern zu zahlen und sie sich später üppig verzinst
erstatten zu lassen.
Manche bezeichneten das Zu-viel-Steuern-Zahlen bereits als Kapitalanlage.
Vielleicht hat Scholz auch gehofft, das Verfassungsgericht sagt der
Politik, welcher Zinssatz nun angemessen ist. Den Gefallen haben ihm die
Richter:innen aber nicht getan. Das Warten auf Karlsruhe hat sich
insofern nicht gelohnt. Der Bundestag muss jetzt selbst entscheiden.
## Künftig variabler Zinssatz?
Es liegt nahe, den neuen Zinssatz an den jeweiligen Basiszinssatz der
Bundesbank zu koppeln. Dann muss der Bundestag nicht bei jeder größeren
Zinsentwicklung nachsteuern. Früher galt ein variabler Zinssatz zwar als
unpraktikabel – deshalb wurde im Gesetz ein fester Zinssatz von 6 Prozent
festgelegt.
Seit über zwanzig Jahren gibt es aber Computer, die auch mit variablen
Zinssätzen binnen Sekundenbruchteilen eine angemessene Zinssumme ausrechnen
können. Dies sollte auch – man wagt es kaum zu sagen – für Computer im
Bereich der öffentlichen Verwaltung gelten. Nur Mut, Bundestag.
18 Aug 2021
## LINKS
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
[2] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5789902
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Steuern
Bundesverfassungsgericht
Steuern
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
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