| # taz.de -- Urteil zu Steuerzinsen: Schlechter Zeitpunkt für Scholz | |
| > Der Staat kassiert zu hohe Zinsen auf fällige Steuern, sagt Karlsruhe. | |
| > Das war erwartbar – gehandelt hatte das Finanzministerium nicht. | |
| Bild: Schlechte Nachricht für den Finanzminister | |
| Verfassungsrecht ist Politik mit anderen Maßstäben. Oft kann eine | |
| Verhältnismäßigkeitsprüfung so oder anders ausgehen. Beim Streit über die | |
| Steuerzinsen gilt das jedoch nicht. Dass eine Zinshöhe von 6 Prozent | |
| unverhältnismäßig ist, wenn das reale Zinsniveau bei null oder sogar | |
| darunter liegt, das kann nun kaum jemanden überraschen. Die [1][aktuelle | |
| Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts], die [2][die 6 Prozent als | |
| unverhältnismäßig hoch einstufte], war also sehr erwartbar. | |
| Doch warum hat der für das Steuerrecht verantwortliche Finanzminister Olaf | |
| Scholz nicht rechtzeitig gegengesteuert? Warum wartete er tatenlos auf die | |
| Verurteilung durch die Verfassungsrichter:innen – die zu allem | |
| Überfluss nun auch noch mitten in seinen Wahlkampf als SPD-Kanzlerkandidat | |
| hineinhagelt? | |
| Das staatliche Interesse an den Zinseinnahmen kann es nicht gewesen sein. | |
| Schließlich haben findige Unternehmen und Selbstständige schon lange | |
| erkannt, dass es angesichts von 6 Prozent Zinsen geradezu vorteilhaft ist, | |
| erst mal zu viel Steuern zu zahlen und sie sich später üppig verzinst | |
| erstatten zu lassen. | |
| Manche bezeichneten das Zu-viel-Steuern-Zahlen bereits als Kapitalanlage. | |
| Vielleicht hat Scholz auch gehofft, das Verfassungsgericht sagt der | |
| Politik, welcher Zinssatz nun angemessen ist. Den Gefallen haben ihm die | |
| Richter:innen aber nicht getan. Das Warten auf Karlsruhe hat sich | |
| insofern nicht gelohnt. Der Bundestag muss jetzt selbst entscheiden. | |
| ## Künftig variabler Zinssatz? | |
| Es liegt nahe, den neuen Zinssatz an den jeweiligen Basiszinssatz der | |
| Bundesbank zu koppeln. Dann muss der Bundestag nicht bei jeder größeren | |
| Zinsentwicklung nachsteuern. Früher galt ein variabler Zinssatz zwar als | |
| unpraktikabel – deshalb wurde im Gesetz ein fester Zinssatz von 6 Prozent | |
| festgelegt. | |
| Seit über zwanzig Jahren gibt es aber Computer, die auch mit variablen | |
| Zinssätzen binnen Sekundenbruchteilen eine angemessene Zinssumme ausrechnen | |
| können. Dies sollte auch – man wagt es kaum zu sagen – für Computer im | |
| Bereich der öffentlichen Verwaltung gelten. Nur Mut, Bundestag. | |
| 18 Aug 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
| [2] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5789902 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Steuern | |
| Bundesverfassungsgericht | |
| Steuern | |
| Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Steuerzinsen sind zu hoch | |
| Das Bundesverfassungsgericht verlangt, Zinsen für Steuernachzahlungen und | |
| Erstattungen zu senken. Bei Niedrigzinsen seien 6 Prozent zu viel. | |
| Homeoffice in der Berliner Verwaltung: Kommando Schlepptop | |
| Viele Senatsverwaltungen hatten im März zu wenig Rechner, um | |
| MitarbeiterInnen ins Homeoffice zu schicken. Nicht überall hat sich die | |
| Lage verbessert. |