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# taz.de -- Urteil zu Datenauswertung: Das Handy bleibt Privatsache
> Handydaten von Geflüchteten dürfen nicht ohne Grund ausgewertet werden,
> urteilt das Berliner Verwaltungsgericht. Geklagt hatte eine Afghanin.
Bild: Chats und Fotoalben sind für das Bundesamt für Migration und Flüchtlin…
Berlin taz | Die Smartphones von Flüchtlingen dürfen nicht anlasslos
ausgewertet werden. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge,
die nach Deutschland kommen, können [1][keine Ausweispapiere vorlegen].
Ihre Identität muss deshalb auf andere Weise festgestellt werden. 2017 hat
der Bundestag dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erlaubt,
die Mobiltelefone der Asylantragsteller:innen auszuwerten.
Konkret wird dabei etwa festgestellt, an welchem Ort Fotos aufgenommen
wurden und welche Sprache in Chats gesprochen wird. Diese Auswertung
erfolgt zwar nicht immer, aber in Tausenden von Fällen pro Jahr müssen
Flüchtlinge bei der Registrierung kurz ihr Handy abgeben.
Dabei hat sich das Bamf um eine [2][datenschutzfreundliche Lösung bemüht].
Nachdem die Daten ausgelesen und mithilfe einer Software ausgewertet
wurden, wird nur der Ergebnisreport gespeichert. Die Rohdaten werden
gelöscht. Der Ergebnisreport kommt in einen Daten-Safe und wird nur bei
Bedarf benutzt, etwa wenn es widersprüchliche Aussagen gibt.
## Keine Wahl als Zustimmung
Gegen diese Handy-Auswertung klagte eine 44-jährige Afghanin, die in Berlin
lebt und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. „Auf meinem
Handy sind private Nachrichten mit meiner Familie. Ich hatte keine andere
Wahl, als der Auswertung zuzustimmen, und wusste gar nicht, was mit meinen
Daten genau passiert“, erklärte die Klägerin bei der mündlichen Verhandlung
am Dienstag. Ihre Klage wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte
(GFF) initiiert und unterstützt.
Die Klage hatte Erfolg. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte nun die
Praxis des Bamf für rechtswidrig. Es sei „nicht erforderlich“, das Handy
eines Flüchtlings auszulesen und den Ergebnisreport zu speichern, solange
„mildere Mittel“ noch gar nicht ausprobiert wurden – etwa eine Nachfrage
bei der Antragsteller:in. „Damit ist klar, dass die routinemäßige
Handy-Auswertung des Bamf in der Regel illegal ist“, betonte Matthias
Lehnert, der Anwalt der Afghanin.
Das Berliner Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine
Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zu. Dieses
Rechtsmittel kann aber nur das Bamf einlegen, weil es den Prozess verloren
hat.
2 Jun 2021
## LINKS
[1] /Protest-gegen-Auslaenderbehoerde/!5765909
[2] /BAMF-und-die-Technik/!5562236
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Handydaten
Schwerpunkt Flucht
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Datenschutz
Libanon
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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