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# taz.de -- Corona-Impfgipfel: Fußpflege und Zoobesuch
> Für Geimpfte und Genesene soll es Ausnahmen bei der bundesweiten
> Corona-Notbremse geben. Darüber berät der Impfgipfel am Montag.
Bild: Berliner Zoo: Eintritt soll nicht nur bei Negativ-Test, sondern auch bei …
Wer vollständig geimpft ist, kann trotz dritter Coronawelle bald wieder
mehr Freiheiten genießen. Das sieht das Eckpunkte-Papier der
Bundesregierung vor, das an diesem Montag auf einem „Impfgipfel“ mit den
Bundesländern diskutiert werden soll. Das Papier liegt der taz vor.
Die Initiative steht im Zusammenhang mit der [1][Bundesnotbremse, die am
Freitag in Kraft getreten ist]. Wenn in einem Landkreis oder einer
kreisfreien Stadt der Inzidenzwert drei Tage lang über 100 liegt, gelten
automatisch eine Vielzahl von Beschränkungen des öffentlichen Lebens: von
der Ausgangssperre ab 22 Uhr bis zur Schließung von Theatern, Sportstätten
und Restaurants. Und das alles gilt bislang auch für Geimpfte und Genesene.
Doch solche Einschränkungen können nicht mehr gerechtfertigt werden, wenn
Geimpfte und Genesene kaum noch infektiös sind. Zu diesem Schluss kam jetzt
die Bundesregierung und folgt damit Stimmen aus der Rechtswissenschaft. Es
gehe hier nicht um Privilegien und Sonderrechte, so die Regierung, sondern
um die Aufhebung nicht mehr haltbarer Eingriffe.
Seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorige Woche kann die
Bundesregierung per Verordnung „Erleichterungen und Ausnahmen“ für Personen
festlegen, „bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus
Sars-CoV-2 auszugehen ist“. Dies sieht der neue Paragraf 28c vor.
## Erleichterung für Pflege- und Altenheime
Allerdings benötigen solche Verordnungen die Zustimmung von Bundestag und
Bundesrat. Deshalb lotet die Regierung schon an diesem Montag aus, ob die
Länder bei diesem Vorstoß mitziehen würden.
Konkret sollen die Geimpften und Genesenen zum Beispiel von allen Ausnahmen
profitieren, die in der Bundesnotbremse (§ 28b) bereits für negativ
Getestete vorgesehen sind. So sollen sie auch den Außenbereich von Zoos und
botanischen Gärten besuchen dürfen. Bis zum Inzidenzwert von 150 sollen sie
noch mit Termin im eigentlich geschlossenen Einzelhandel einkaufen können
(„click and meet“). Geimpfte und Genesene dürften als Übungsleiter
Kindersport (für maximal 5 Kinder) anbieten. Außerdem dürften sie sich die
Haare und die Fußnägel schneiden lassen.
Auch bei der Corona-Einreise-Verordnung sollen Geimpfte und Genesene
künftig Vorteile haben. Bei der Einreise aus Risikogebieten wie Belgien
müssen sie nicht mehr binnen 28 Stunden einen negativen Test vorlegen. Bei
der Einreise aus Hochrisikogebieten wie dem Iran müssen sie keinen
negativen Test mit sich führen.
Ausnahmen soll es auch bei Kontaktbeschränkungen geben, insbesondere in
Alten- und Pflegeheimen. Dort könnten dann die geschlossenen Cafeterien und
Fernsehzimmer für Geimpfte und Genesene geöffnet werden.
## Maskenpflicht bleibt für alle
Die geplante Bundesverordnung soll sich nicht auf die Fälle der Notbremse
(also auf Landkreise und Städte mit einem Inzidenzwert über 100)
beschränken. Auch wenn die Länder in Coronaverordnungen Ausnahmen nur für
Geteteste vorsehen, sollen Geimpfte und Genesene gleichgestellt werden.
Dies ist vor allem für Gebiete mit niedrigen Inzidenzwerten relevant, wo
auch weitergehende Lockerungen ausprobiert werden, etwa in der
Außengastronomie, bei Sport- oder Kulturveranstaltungen.
Doch es gibt auch Einschränkungen, bei denen die Bundesregierung keine
Chance auf Lockerungen für Geimpfte und Genesene sieht. Die Maskenpflicht
und das Abstandsgebot sollen bestehen bleiben. Zum einen weil noch mit
einer gewissen Restinfektiösität gerechnet wird, zum anderen weil im
öffentlichen Raum der Impfstatus auch schlecht zu kontrollieren ist.
Als „Geimpfte“ sollen dabei alle gelten, die mit einem in der EU
zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden. Bei Biontech und
AstraZeneca sind also zwei Impfungen plus eine Wartezeit von 14 Tagen
erforderlich.
Ein „Genesener „müsste nach einem positiven PCR-Test mindestens 28 Tage
warten, bis er diesen Status erhält und dann sechs Monate lang nutzen kann.
Anschließend müsste er/sie sich impfen lassen, wobei hier aber eine Impfung
ausreichen soll, um dann den Status des „Geimpften“ zu bekommen.
## Die Gefahr der indischen Mutante
Die Bundesregierung sieht sich unter Druck, weil bei den
[2][Verfassungsbeschwerden gegen die Coronanotbremse] auch immer wieder die
fehlenden Befreiungen für Geimpfte und Genesene gerügt werden.
Sollte die [3][indische Mutante] den Impfschutz beeinträchtigen, könnten
die geplanten Befreiungen allerdings schwierig werden. Der Impfgipfel wird
sich auch mit der Frage beschäftigen, ab wann [4][die bisher strenge
Impfreihenfolge aufgehoben werden kann].
25 Apr 2021
## LINKS
[1] /Neues-Infektionsschutzgesetz/!5762508
[2] /Ausgangssperre-wegen-Notbremse/!5763249
[3] /Pandemie-eskaliert-in-Indien/!5762473
[4] /Impftempo-in-Deutschland/!5763314
## AUTOREN
Christian Rath
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