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# taz.de -- Urteil im Fall Momo: „Primitives Sprachniveau“
> Landgericht verurteilt Gökhan Ü. im Fall Momo zu einer Freiheitsstrafe
> von zwölf Jahren. Ein rassistisches Motiv wurde nicht nachgewiesen.
Bild: Eine Rose im Tunnel am Monbijourpark erinnert an den tödlichen Messerang…
Berlin taz | In dem Prozess um den 13-jährigen Mohammed aus Syrien hat das
Berliner Landgericht den 44-jährigen Täter, Gökhan Ü., am Donnerstag zu
einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Urteil umschließt
den Totschlag an Mohammed, genannt Momo, und die gefährliche
Körperverletzung des 22-jährigen Ahmed, auf den Gökhan Ü. ebenfalls
eingestochen hat.
Momos Tötung am [1][31. Oktober vergangenen Jahres] hat in Berlin für große
Aufregung gesorgt, weil der Auslöser dafür eine Alltagssituation war, die
banaler nicht sein könnte: Während Momo auf sein Handy schaute, ist er im
Tunnel zwischen James-Simon-Galerie und Monbijoupark in Mitte beinahe in
eine 23-jährige Frau hineingelaufen, die mit Gökhan Ü. unterwegs war.
Darauf drehte der Täter durch, erstach den Jugendlichen und verletzte
Ahmed, der noch heute körperlich eingeschränkt ist.
Zum Prozessauftakt erklärte Gökhan Ü. in einer schriftlichen Stellungnahme,
dass Momo der Streitsuchende gewesen sei, und skizzierte eine
„Drohsituation“, so die Richterin. Aufgrund der weitaus glaubwürdigeren
Aussagen der Zeug*innen, darunter seine weibliche Begleitung, kam das
Gericht zu dem Schluss, dass nicht der Jugendliche, sondern der Angeklagte
der „Angriffslustige“ war, der die Messerstiche gezielt setzte. Gökhan Ü.
wirkte während der Urteilsverkündung stellenweise latent aggressiv. Der
Angeklagte möchte Revision einlegen, so seine Verteidigung. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.
## Weder niedrige Beweggründe noch rassistisches Motiv
Entgegen der Nebenklage, die für niedrige Beweggründe und ein rassistisches
Motiv plädierte, konnte das Gericht dies nicht nachweisen. In der
Urteilsbegründung legte die Richterin dar, dass Momo das Geschehen durch
sein Fastanrempeln in Gang gesetzt habe – wenn auch nicht mit dem Ziel
einer Messerattacke.
Weiter sei die rassistische Formulierung, „der kleine arabische Hurensohn“,
wie Gökhan Ü. Momo nannte, erst nach der Tat gefallen, sodass sich daraus
nicht auf ein Motiv schließen lasse. Laut Richterin seien die Worte auf ein
„primitives Sprachniveau“ zurückzuführen.
Für Momos Eltern ist das kaum Trost: „Die Familie ist enttäuscht“, sagt
Diana Henniges, und meint die Tatsache, dass das Gericht davon ausgeht,
dass Momo etwas zu seinem Tod beigetragen habe. Henniges ist Gründerin des
Vereins Moabit hilft, der Geflüchtete berät und Momos Familie finanziell
bei dem Prozess unterstützt. „Immerhin zwölf Jahre“, sagt sie und wirkt
resigniert.
20 May 2021
## LINKS
[1] /Kind-im-Monbijou-Park-getoetet/!5722402
## AUTOREN
Jacqueline Dinser
## TAGS
Gerichtsurteil
Totschlag
Körperverletzung
Verurteilung
Messerangriff
Schwerpunkt Flucht
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