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# taz.de -- Anhebung der Lohnuntergrenze: Ab Januar mehr Mindestlohn
> 9,50 Euro pro Stunde beträgt der deutsche Mindestlohn ab dem nächsten
> Jahr. Damit bleibt er weit unter den Vorstellungen der EU-Kommission.
Bild: Bekommen auch ab 2021 flächendeckend 9,50 Euro die Stunde: Handwerker, h…
Berlin/Brüssel dpa/afp/epd | Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.
Januar auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf brutto 9,60 Euro pro
Stunde, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
angehoben. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Derzeit
liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro brutto.
Die Regierung setzt mit der Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil
(SPD) die Empfehlung der Mindestlohnkommission von Ende Juni um. In dem
Gremium sitzen drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter, drei
Gewerkschafter, der Vorsitzende sowie zwei nicht stimmberechtigte
Wissenschaftler. Die Kommission berät alle zwei Jahre über eine Anpassung
der Lohnuntergrenze. Sie orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung und
berücksichtigt die wirtschaftliche Lage.
Heil will einen [1][Mindestlohn von 12 Euro] erreichen. „Fünf Jahre nach
der Einführung entspricht der Mindestlohn immer noch 46 Prozent des
Durchschnittseinkommens“, sagte er. „Ich halte 12 Euro dann für ein
erreichbares Etappenziel.“ Damit würde die Schere zu den
Durchschnittslöhnen, die in Deutschland gerade bei 19,76 Euro lägen,
deutlich verkleinert. Er setze darauf, dass 2022 die Pandemie und die
Wirtschaftskrise so weit überwunden seien, dass so ein Schritt dann richtig
sei.
„Dazu werde ich Vorschläge machen, die wir dann auch in der Koalition zu
besprechen haben“, erklärte Heil. Auch künftig solle im Grundsatz aber die
Mindestlohnkommission unter Einbeziehung der Sozialpartner in Deutschland
Vorschläge für den Mindestlohn machen.
EU-Kommission: Mindestlohn für Wohnort angemessen
[2][Heil] begrüßte das Eintreten der EU-Kommission für konkrete
Mindestlohn-Vorgaben. Die Behörde gab am Mittwoch in Brüssel bekannt, dass
Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des
Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten mittleren Lohns im
eigenen Land bekommen sollen. Der mittlere Lohn ist eine Rechengröße: 50
Prozent der Arbeitnehmer*innen verdienen mehr, 50 Prozent weniger. In
Deutschland liegt der Mindestlohn derzeit deutlich unter den genannten
Werten.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte versprochen, dass alle
Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit
denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der
Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener,
die Mehrheit davon Frauen. Laut Statistischem Bundesamt erhielten im April
2019 rund 1,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesetzlichen
Mindestlohn. Das entspricht rund 3,5 Prozent der
Beschäftigungsverhältnisse.
28 Oct 2020
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