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# taz.de -- In Berlin beginnt wieder die Schule: Mit Abstand und ein bisschen M…
> Ab Montag können mehr als 335.000 SchülerInnen wieder (fast) normal in
> die Schule gehen. Welche Vorgaben gibt es? Die taz klärt auf.
Bild: Nicht ohne meine Maske: so wird der Alltag in Berliner Schulen aussehen
Berlin taz | Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres rechnet wegen der
Corona-Krise mit einem schwierigen neuen Schuljahr – das beginnt am 10.
August. In Schulgebäuden gilt eine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer,
allerdings nicht während des Unterrichts. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern
ist nur im Lehrerzimmer einzuhalten. Wie soll das alles gehen? Die taz
klärt auf:
Die Schule beginnt wieder: Hurra!?
Tatsächlich dürfte die Freude über den Schulbeginn diesmal größer ausfallen
als sonst. Schließlich konnten viele SchülerInnen seit Mitte März wegen der
Corona-Auflagen nur sporadisch zur Schule gehen und wurden mehr oder
weniger erfolgreich zum Homeschooling verdonnert. Und dass nun der
Schulalltag fast wieder normal verlaufen soll, hätte Mitte Mai auch keiner
erwartet. Allerdings gibt es auch viele Kinder, die deswegen Angst vor
einer Ansteckung in der Schule haben.
Aber SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat doch eine Maskenpflicht
eingeführt.
Maskenregelung träfe es besser. Eine „Mund-Nase-Bedeckung“ muss in
Begegnungszonen getragen werden, etwa auf Gängen, aber nicht während des
Unterrichts und nicht auf dem Schulhof – anders als etwa in
Nordrhein-Westfalen.
Mit welcher Begründung?
Laut Scheeres „nach Rücksprache mit Virologen“, wie sie am Dienstag vor
Journalisten erklärte. Andere Wissenschaftler halten das für falsch. Etwa
der TU-Forscher Martin Kriegel, der die Ausbreitung von Aerosolen
untersucht, die das Virus verbreiten können. „Ich verstehe die Entscheidung
nicht, auf Masken und Abstand zu verzichten“, hatte er der taz gesagt.
Und die Abstandsregel von 1,5 Meter gilt in Klassenzimmern auch nicht?
Nein, sonst wäre die Rückkehr zum Regelbetrieb ohne geteilte Klassen mit
all ihren Folgen gar nicht möglich. Das ist übrigens bundesweit so. Im
Lehrerzimmer hingegen muss der Abstand eingehalten werden.
Wie soll die Übertragung des Virus verhindert werden?
Jede Schule hat einen eigenen Hygieneplan, der etwa das regelmäßige
Reinigen der Hände vorschreibt. Zudem sieht der landesweite
Musterhygieneplan vor, dass „mindestens einmal in jeder Unterrichtsstunde
sowie in jeder Pause“ gelüftet werden soll. Und zwar grundlegend, mehrere
Minuten, durch vollständig geöffnete Fenster und mittels Durchzug.
Und das reicht?
Das ist umstritten. Laut TU-Forscher Kriegel müsste mindestens 10 bis 15
Minuten gelüftet werden; eine Verkürzung der Unterrichtsstunde und
Verlängerung der Lüftungspausen hat Scheeres aber abgelehnt.
Wenn Eltern Angst haben, ihre Kinder unter diesen Bedingungen zur Schule zu
schicken – dürfen die SchülerInnen dann zu Hause bleiben?
„Grundsätzlich gilt die Schulpflicht“, hat die Senatorin am Dienstag erneut
betont. Wer aber schwere Vorerkrankungen hat wie etwa Asthma oder Krebs und
diese nachweist, muss nicht in die Schule kommen und wird anders
unterrichtet, zum Beispiel einzeln von Lehrkräften, die ebenfalls als
gefährdet gelten – etwa 7 Prozent gehören in diese Kategorie –, und nicht
in Klassen unterrichten.
Was ist mit SchülerInnen, die schlicht keine Mund-Nase-Bedeckung tragen
wollen. Werden die nach Hause geschickt?
Laut Scheeres soll erst mit ihnen, dann notfalls auch mit deren Eltern
gesprochen und an ihr Verantwortungsgefühl für andere appelliert werden.
Dürfen Kinder mit Schnupfen in die Schule?
Ja, solange es sich um eine leichte Erkältung handelt, brauchen sie dafür
auch kein Attest eines Kinderarztes.
Derzeit sieht es ja so aus, als würden sich die Infektionszahlen insgesamt
eher verschlechtern. Wie lange gelten die aktuellen Vorgaben der
Bildungsverwaltung?
Das ist unklar. Scheeres geht davon aus, dass „wir uns vielleicht das ganze
Schuljahr mit der Coronapandemie auseinandersetzen müssen“. Sollten sich
die Zahlen verschlechtern, soll ein Plan B greifen. Der sieht keine
pauschalen Schulschließungen vor, sondern eine Mischung aus
Präsenzunterricht und Homeschooling sowie eine Halbierung der Klassen.
Anders als bisher stellt die Schulverwaltung klare Vorgaben auf, wie viel
unterrichtet werden muss und dass sich Lehrkräfte mindestens zweimal die
Woche bei jede/r SchülerIn melden müssen.
Was ist mit SchülerInnen, die 2021 Abschlussprüfungen machen und viel
Unterrichtsstoff versäumt haben?
Beim Inhalt der Abiturprüfungen kommt ihnen die Bildungsverwaltung
entgegen: In den Grund- und Leistungskursen werde es mindestens eine
Aufgabe mit Bezug auf das erste Kurshalbjahr geben. Beim Mittleren
Schulabschluss nach der 10. Klasse sollen sie mehr Auswahl bei den Aufgaben
haben.
9 Aug 2020
## AUTOREN
Bert Schulz
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Schulstart
Schwerpunkt Coronavirus
Maskenpflicht
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