# taz.de -- Urteil gegen rassistischen Terroristen: Höchststrafe für Moscheea… | |
> Der 22-Jährige hatte 2019 eine Moschee in Bærum nahe Oslo angegriffen. | |
> Dafür wurde er nun zu 21 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. | |
Bild: Einer der Tatorte: die Al-Nuur-Moschee in der Nähe von Oslo im August 20… | |
TÄLLÄNG taz | 21 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung und damit die nach | |
Norwegens Gesetz schwerste Strafe: So lautete am Donnerstag das Urteil des | |
Amtsgerichts in Oslo gegen den rassistischen Terroristen Philipp M. Das | |
Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. | |
Am 10. August 2019 hatte M. erst seine 17-jährige Stiefschwester Johanne | |
[1][ermordet und war anschließend mit mehreren Schusswaffen in die Moschee | |
des al Noor Islamic Centre in Bærum nahe Oslo eingedrungen]. Sein von ihm | |
auch im Prozess zugestandener Plan: so viele Menschen wie möglich zu töten. | |
Doch daraus wurde nichts. Nachdem er die Scheibe eines Seiteneingangs | |
zerschossen und mehrere Schüsse abgefeuert hatte, die aber niemand | |
verletzten, wurde er von zwei Moscheebesuchern, dem 65-jährigen Mohammed | |
Rafiq und dem 75-jährigen Mohammed Iqbal, übermannt und der Polizei | |
übergeben. | |
Seine beabsichtigte Terrortat hatte der 22-Jährige vorab in Internetforen | |
angekündigt und wollte diese auch mit einer Helmkamera dokumentieren. Der | |
Livestream funktionierte zwar nicht, aber die Aufnahmen zeigen ihm auf dem | |
Weg zur Moschee beim Singen eines Lieds der norwegischen Freiwilligen der | |
Waffen-SS: „Zum Schutz für das großnorwegische Reich“. Er kündigt an, | |
„jetzt wartet Walhall“, und bezeichnet den australischen Terroristen, der | |
im März 2019 in Christchurch 51 Menschen tötete, [2][als Vorbild] – ebenso | |
wie den norwegischen Utøya-Massenmörder von 2011. | |
## Der Täter sprach von einem bevorstehenden Rassenkrieg | |
Familienmitglieder und MitschülerInnen berichteten nach der Tat, wie sich | |
der ehemalige Waldorf-Schüler, der zeitweise auch in der lutherischen | |
Erweckungsbewegung der Laestadianer aktiv war, in den beiden | |
vorangegangenen Jahren zunehmend verändert hatte. Er sprach von einem | |
bevorstehenden Rassenkrieg und begründete sein Ablegen des Jägerexamens | |
damit, dass man sich mit legalem Waffenbesitz auf diesen vorbereiten müsse. | |
Die weiße Rasse sei bedroht, es sei eine muslimische Machtübernahme in | |
Gang, der Holocaust sei eine Lüge. | |
Der von der örtlichen Polizei auf M. aufmerksam gemachte Verfassungsschutz | |
PST reagierte trotz der unübersehbaren Radikalisierung und einer offen | |
faschistischen Gedankenwelt nicht: Mit dem Vermerk, man halte ein Gespräch | |
mit ihm oder gar eine Internetüberwachung für unnötig, wurden die Hinweise | |
zu den Akten gelegt. | |
Als straferschwerend bewertete das Gericht in seiner Urteilsbegründung, | |
dass M. Rassenwahn nicht einmal vor seiner Schwester haltgemacht habe. Ihre | |
Ermordung bezeichnet es als regelrechte Hinrichtung, er erschoss sie mit | |
vier Schüssen auf ihrem Bett. Mit der in der chinesischen Provinz Jiangxi | |
geborenen und als Zweijährige vom Vater und seiner Stiefmutter adoptierten | |
Johanne Zhangjia Ihle-Hansen hatte M. als Kind das Zimmer geteilt. | |
In der Gerichtsverhandlung gestand M. seine Taten. Seine Schwester habe er | |
getötet, weil sie keine ethnische Europäerin gewesen sei, und was den | |
Angriff auf die Moschee angehe, schäme er sich, dass ihm der nicht besser | |
gelungen sei. Sobald er die Möglichkeit habe, werde er einen erneuten | |
Anschlag planen. Im strafrechtlichen Sinn sei er aber unschuldig, da er in | |
Notwehr gehandelt habe: Er wollte „das europäische Volk vor einem | |
Völkermord retten“. M.s Verteidigerin hatte Freispruch und Einweisung in | |
eine Klinik wegen Zweifeln an seiner Zurechnungsfähigkeit beantragt. Drei | |
gerichtliche Gutachten hatten dafür aber keine Anhaltspunkte finden können. | |
11 Jun 2020 | |
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## AUTOREN | |
Reinhard Wolff | |
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