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# taz.de -- Urteil gegen rassistischen Terroristen: Höchststrafe für Moscheea…
> Der 22-Jährige hatte 2019 eine Moschee in Bærum nahe Oslo angegriffen.
> Dafür wurde er nun zu 21 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.
Bild: Einer der Tatorte: die Al-Nuur-Moschee in der Nähe von Oslo im August 20…
Tälläng taz | 21 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung und damit die nach
Norwegens Gesetz schwerste Strafe: So lautete am Donnerstag das Urteil des
Amtsgerichts in Oslo gegen den rassistischen Terroristen Philipp M. Das
Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Am 10. August 2019 hatte M. erst seine 17-jährige Stiefschwester Johanne
[1][ermordet und war anschließend mit mehreren Schusswaffen in die Moschee
des al Noor Islamic Centre in Bærum nahe Oslo eingedrungen]. Sein von ihm
auch im Prozess zugestandener Plan: so viele Menschen wie möglich zu töten.
Doch daraus wurde nichts. Nachdem er die Scheibe eines Seiteneingangs
zerschossen und mehrere Schüsse abgefeuert hatte, die aber niemand
verletzten, wurde er von zwei Moscheebesuchern, dem 65-jährigen Mohammed
Rafiq und dem 75-jährigen Mohammed Iqbal, übermannt und der Polizei
übergeben.
Seine beabsichtigte Terrortat hatte der 22-Jährige vorab in Internetforen
angekündigt und wollte diese auch mit einer Helmkamera dokumentieren. Der
Livestream funktionierte zwar nicht, aber die Aufnahmen zeigen ihm auf dem
Weg zur Moschee beim Singen eines Lieds der norwegischen Freiwilligen der
Waffen-SS: „Zum Schutz für das großnorwegische Reich“. Er kündigt an,
„jetzt wartet Walhall“, und bezeichnet den australischen Terroristen, der
im März 2019 in Christchurch 51 Menschen tötete, [2][als Vorbild] – ebenso
wie den norwegischen Utøya-Massenmörder von 2011.
## Der Täter sprach von einem bevorstehenden Rassenkrieg
Familienmitglieder und MitschülerInnen berichteten nach der Tat, wie sich
der ehemalige Waldorf-Schüler, der zeitweise auch in der lutherischen
Erweckungsbewegung der Laestadianer aktiv war, in den beiden
vorangegangenen Jahren zunehmend verändert hatte. Er sprach von einem
bevorstehenden Rassenkrieg und begründete sein Ablegen des Jägerexamens
damit, dass man sich mit legalem Waffenbesitz auf diesen vorbereiten müsse.
Die weiße Rasse sei bedroht, es sei eine muslimische Machtübernahme in
Gang, der Holocaust sei eine Lüge.
Der von der örtlichen Polizei auf M. aufmerksam gemachte Verfassungsschutz
PST reagierte trotz der unübersehbaren Radikalisierung und einer offen
faschistischen Gedankenwelt nicht: Mit dem Vermerk, man halte ein Gespräch
mit ihm oder gar eine Internetüberwachung für unnötig, wurden die Hinweise
zu den Akten gelegt.
Als straferschwerend bewertete das Gericht in seiner Urteilsbegründung,
dass M. Rassenwahn nicht einmal vor seiner Schwester haltgemacht habe. Ihre
Ermordung bezeichnet es als regelrechte Hinrichtung, er erschoss sie mit
vier Schüssen auf ihrem Bett. Mit der in der chinesischen Provinz Jiangxi
geborenen und als Zweijährige vom Vater und seiner Stiefmutter adoptierten
Johanne Zhangjia Ihle-Hansen hatte M. als Kind das Zimmer geteilt.
In der Gerichtsverhandlung gestand M. seine Taten. Seine Schwester habe er
getötet, weil sie keine ethnische Europäerin gewesen sei, und was den
Angriff auf die Moschee angehe, schäme er sich, dass ihm der nicht besser
gelungen sei. Sobald er die Möglichkeit habe, werde er einen erneuten
Anschlag planen. Im strafrechtlichen Sinn sei er aber unschuldig, da er in
Notwehr gehandelt habe: Er wollte „das europäische Volk vor einem
Völkermord retten“. M.s Verteidigerin hatte Freispruch und Einweisung in
eine Klinik wegen Zweifeln an seiner Zurechnungsfähigkeit beantragt. Drei
gerichtliche Gutachten hatten dafür aber keine Anhaltspunkte finden können.
11 Jun 2020
## LINKS
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## AUTOREN
Reinhard Wolff
## TAGS
Rechtsterrorismus
Norwegen
Attentat
Schwerpunkt Rechter Terror
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werden. Die Radikalisierung des Täters wurde von Mitschülern bemerkt.
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