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# taz.de -- Debatte um Schulöffnung trotz Corona: Risikogruppe? Nur mit Attest
> Viele LehrerInnen gehören zur Corona-Risikogruppe. Nun sollen sie ein
> ärztliches Attest bringen, um sich vom Präsenzunterricht freistellen zu
> lassen.
Bild: LehrerInnen mit Vorerkrankungen bringen ein Attest und müssen dann nicht…
Berlin taz | Das gibt Streit: Es zeichnet sich ab, dass in den
Bundesländern Altersgrenzen allein oder ein pauschaler Verweis auf
Vorerkrankungen nicht mehr ausreichen, falls [1][LehrerInnen aus Angst vor
Ansteckung] nicht am Präsenzunterricht an den Schulen teilnehmen wollen,
wenn die [2][Coronabeschränkungen gelockert werden oder wegfallen].
In Berlin beispielsweise heißt es in einer Rundmail der Schulverwaltung,
man werde „auf der Grundlage der veränderten Einschätzung des
Robert-Koch-Institutes“ die Regelungen zum Personaleinsatz „anpassen“.
Beschäftigte in einer Risikogruppe müssten zur individuellen
„arbeitsmedizinischen Begutachtung“.
Nach Einschätzung des [3][RKI] ist eine „generelle Festlegung zur
Einstufung in eine Risikogruppe“ nicht möglich. Das RKI hat zwar Listen
erstellt mit möglichen Vorerkrankungen und Altersgruppen für ein erhöhtes
Risiko, im Falle einer Corona-Infektion schwer zu erkranken. Es legt aber
Wert darauf, dass eine „individuelle Risikofaktoren-Bewertung“ stattfinden
müsse.
„Dies führt dazu, dass ab dem 2. Juni 2020 alle Dienstkräfte der Berliner
Schule, die eine Covid-19-relevante Vorerkrankung durch ein aktuelles
ärztliches Attest nachweisen, auch weiterhin nicht für eine Tätigkeit in
der Schule eingesetzt werden und stattdessen im Homeoffice arbeiten“, heißt
es in dem Schreiben der Berliner Schulverwaltung.
## 20 Prozent freigestellt
In Nordrhein-Westfalen hatte das Schulministerium bereits verfügt, dass
LehrerInnen mit Vorerkrankung künftig ein ärztliches Attest vorweisen
müssen, um sich von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreien zu lassen.
Davor war es in NRW relativ formlos möglich, sich mit einem Schreiben an
die Schulleitung vom Präsenzunterricht entbinden zu lassen und
ausschließlich im Home Office zu unterrichten.
In Baden-Württemberg erklärte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), sie
halte es für „richtig“, dass Lehrkräfte künftig Atteste über
Vorerkrankungen vorlegten, wenn sie vom Präsenzunterricht befreit werden
wollen. Diese Lehrkräfte arbeiteten dann „von zu Hause“ und seien nicht
generell freigestellt, betonte Eisenmann.
In Baden-Württemberg hatten sich einer Abfrage zufolge rund 20 Prozent der
LehrerInnen von der Präsenzpflicht freistellen lassen. Sie sind nach
eigenen Angaben entweder über 60 Jahre alt, schwanger, haben eine relevante
Vorerkrankung oder leben mit Personen aus einer dieser Risikogruppen
zusammen.
Das Kriterium einer pauschalen Altersgrenze oder die Tatsache, dass man mit
einer „Risikoperson“ zusammen lebt, würden bei einer individuellen
Attestpflicht künftig nicht mehr ohne weiteres ausreichen, um als Lehrkraft
vom Präsenzunterricht entbunden zu werden.
## Lange Liste
Die Liste der Vorerkrankungen von „Risikogruppen“, die das RKI
veröffentlicht, beinhaltet unter anderem Erkrankungen des
Herz-Kreislauf-Systems, chronische Lungenerkrankungen wie COPD, Diabetes,
Krebserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems wie beispielsweise Rheuma.
Von der Liste sind Millionen Menschen betroffen: In Deutschland gibt es zum
Beispiel mehr als 7 Millionen Diabetiker.
Ilka Hoffmann, im Vorstand der GEW zuständig für die allgemeinbildenden
Schulen, sagte der taz: „Lehrkräfte, die nach den bisherigen Erkenntnissen
zu den Risikogruppen gehören, also Menschen mit Vorerkrankungen oder einem
Lebensalter ab 60 Jahren, sollen nur auf freiwilliger Basis in den
Präsenzunterricht zurückkehren.“
Hoffmann erklärte, es gebe aber auch Lehrkräfte, die unterrichten wollten,
obwohl sie zur Risikogruppe gehören. Das müsse möglich sein, wenn diese
KollegInnen „besonders geschützt werden“. In vielen Schulen befürchtet man
Probleme bei der Organisation des Unterrichts, wenn ein Teil der Lehrkräfte
von zuhause aus, die Mehrzahl aber vor Ort unterrichtet.
Hoffmann wies daraufhin, dass „die Gefahr der Stigmatisierung“ bestehe,
wenn Lehrkräfte jetzt ein ärztliches Attest erbringen müssten, um vom
Präsenzunterricht freigestellt zu werden. „Es besteht auch die Gefahr, dass
wegen des Lehrkräftemangels sozialer Druck aufgebaut wird, damit die
KollegInnen in den Präsenzunterricht kommen. Die Personalräte müssen dafür
sorgen, dass ein solcher Druck nicht entsteht.“
## Abstand muss bleiben
Auch wenn die Abstandsregeln in den Schulen gelockert werden, müsse es
„immer einen ausreichenden Infektionsschutz für die Lehrkräfte geben, also,
dass zum Beispiel der Abstand zu den Lehrkräften weiterhin eingehalten
werden muss“, sagte Hoffmann.
Jede Schule sollten einen runden Tisch einrichten, „an dem die Lehrkräfte,
Sozialarbeiter, Schulpersonal, Eltern und Schüler, aber auch
Gesundheitsexperten sitzen und an dem man das genaue Vorgehen berät“,
erklärte das GEW-Vorstandsmitglied.
29 May 2020
## LINKS
[1] /Schuloeffnungen-in-NRW/!5685498
[2] /Oeffnungen-von-Schulen/!5685325
[3] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.…
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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