Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Klage gegen Diskriminierung: Leute, wehrt euch!
> Erstmals muss ein Vermieter Entschädigung zahlen, der Wohnungssuchende
> aufgrund ihrer vermeintlich ausländischen Herkunft benachteiligt. Gut so!
Bild: Du kommst hier nicht rein: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Endlich mal wieder eine gute Nachricht: Das Amtsgericht Charlottenburg hat
Berlins größten privaten Vermieter, die Deutsche Wohnen, wegen
Diskriminierung eines Wohnungsuchenden zur Zahlung von 3.000 Euro
Entschädigung verurteilt. Das Urteil vom 14. Januar wurde Mitte dieser
Woche bekannt. Damit wurde erstmals ein Vermieter für etwas bestraft, was
für viele Menschen mit „ausländischem“ Namen, dunklerer Hautfarbe oder
einem islamischen Kopftuch alltägliche Erfahrung ist: dass die Wohnung ganz
zufällig immer schon weg ist, wenn sie anrufen oder dem Vermieter
schreiben. Ähnliches berichten auch Alleinerziehende, Menschen mit
Behinderung, alte Menschen, Arme …
Selbstverständlich diskriminieren nicht nur Vermieter*innen, auch
Arbeitgeber nehmen bisweilen lieber den Arno Schmidt als den Mustafa Özlem
– egal wie gut die Zeugnisse von Letzterem sind. Manche Clubs haben eine
„rassistische Tür“, manche LehrerInnen geben Kindern mit Roma-/Türkei- od…
sonstigem Hintergrund schlechtere Noten, manche Fußballfans machen
Affengeräusche bei bestimmten Spielern. Da hilft es bislang auch wenig,
dass solches Verhalten – zumindest im Bereich Dienstleistung – inzwischen
gesetzlich verboten ist.
Das Problem: Selbst wer 500-mal abgelehnt wurde mit seiner Bewerbung um
Arbeit oder um eine Wohnung kann selten beweisen, dass er/sie*
diskriminiert wurde – und um vor Gericht zu ziehen braucht es mindestens
ein „glaubhaftes Indiz“. Hier hat das Urteil aus Charlottenburg einen
ermutigenden Weg gewiesen, indem es das Testing des Klägers anerkannt hat,
der sich nach der Ablehnung durch den Vermieter erneut mit einem deutschen
Namen um dieselbe Wohnung bewarb – und prompt zur Besichtigung eingeladen
wurde.
Diesen Weg, so ist zu hoffen, werden künftig immer mehr Menschen
beschreiten, zumal die Beratungsstellen inzwischen sogar Anleitungen dazu
geben und Betroffene auf dem Klageweg begleiten. Auch wenn es natürlich ein
Armutszeugnis ist, dass Bürger*innen selbst zu Ermittler*innen werden
müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.
25 Jan 2020
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Diskriminierung
Wohnungsmarkt
Miete
Schwerpunkt Rassismus
Diskriminierung
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Rassismus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Migrationsforscherin über Rassismus: „Eine besorgniserregende Zahl“
Islamfeindliche Einstellungen sind oft mit dem sozialen Aufstieg von
MuslimInnen verknüpft, sagt Migrationsforscherin Yasemin Shooman.
Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Alles Zufall, oder was?
Ein Bewerber mit türkischem Namen wird nicht zur Besichtigung eingeladen,
sein deutscher Alias schon: Vermieter wegen Diskriminierung verurteilt.
Rassismus auf dem Arbeitsmarkt: Araber sprechen kein Chinesisch
Die rassistische Ablehnung eines Bewerbers bringt einem Berliner
Architekturbüro eine Menge Ärger. Die Erklärung der Firma verwundert.
Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Geschlossene Gesellschaften
Diskriminieren Howoge und Gesobau Wohnungssuchende wegen des Namens? Ein
Betroffener hat Tests durchgeführt und zieht mit den Ergebnissen vor
Gericht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.