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# taz.de -- EU-Gericht urteilt zu Hanfblatt im Logo: Symbol regt zum Drogenkauf…
> Ein Hanfblatt im Markenzeichen? Schon die Anspielung auf Marihuana
> verstößt gegen die öffentliche Ordnung, urteilt das Europäische Gericht.
Bild: Als Brille in Ordnung – als Marke nicht
FREIBURG taz | Ein Zeichen, das auf die Droge Marihuana anspielt, darf
nicht als EU-Marke registriert werden. Das hat das Europäische Gericht
(EuG) in Luxemburg an diesem Donnerstag entschieden. Dies gilt auch dann,
wenn mit der Marke gar keine Rauschmittel beworben werden.
Konkret geht es um ein Signet der italienischen Franchise-Kette Cannabis
Store Amsterdam. Diese hat bereits rund 150 Läden, überwiegend in Italien,
aber auch in Spanien und Portugal. In den Läden werden rund 200 Produkte
verkauft, vom Lutscher über Kekse bis zum Bier, zusätzlich auch T-Shirts,
Kissen und Badeanzüge. Dutzende Neueröffnungen sind geplant, bis hin nach
San Francisco.
Die verkauften Lebensmittel enthalten nicht den Wirkstoff THC, der
hauptsächlich für die berauschende Wirkung von Cannabis/Hanf verantwortlich
ist. Vielmehr soll sollen sie vor allem [1][Cannabidiol (CBD)] beinhalten.
CBD gilt als entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und soll gegen
Übelkeit wirken. Cannabidiol gilt nicht als Betäubungsmittel.
Wohl mit Blick auf die Expansion versucht die Franchisekette seit 2017, ein
Signet des Unternehmens als Unionsmarke einzutragen. Die Bildmarke soll
zehn stilisierte Cannabis/Hanf-Blätter zeigen, dazu kommt die Aufschrift
„Cannabis Store Amsterdam“. Eine Unionsmarkte gilt im ganzen EU-Binnenmarkt
und muss nur einmal beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) im
spanischen Alicante eingetragen werden.
EUIPO hat die Registrierung abgelehnt, weil die beantragte Bildmarke gegen
die „öffentliche Ordnung“ verstoße. Eine interne unabhängige
Beschwerdestelle der Behörde bestätigte die Ablehnung. Ebenso wie nun auch
das Europäische Gericht, das die für Einzelfälle zuständige erste Instanz
des Europäischen Gerichtshofs ist.
## Gezieltes Missverständnis
Das EuG räumte ein, dass die italienische Kette keine Produkte mit
berauschender Wirkung verkauft. Allerdings erwecke die Gestaltung der
Bildmarke in den angesprochenen Verkehrskreisen gerade diesen Eindruck. Das
stilisierte Cannabisblatt sei das „mediale Symbol“ der Droge Marihuana,
also getrockneter Cannabis-Blüten.
Auch der Schriftzug deute einen Zusammenhang an: Die Nennung der Stadt
Amsterdam verweise darauf, dass [2][in den Niederlanden der Verkauf weicher
Drogen wie Cannabis weitgehend geduldet] wird. Der Begriff „Store“ stehe
für Laden und erinnere an die niederländischen Verkaufsstellen
(„Coffeeshops“) für geduldete Drogen. Die Verbindung dieser Elemente
erzeuge gezielt das Missverständnis, dass die verkauften Produkte
„Rauschgiftsubstanzen“ enthielten.
Schon die Anspielung auf Marihuana verstoße aber gegen die öffentliche
Ordnung, so das EuG. Cannabis sei in den meisten EU-Staaten immer noch als
Droge verboten, auch wenn in vielen Staaten über eine Legalisierung zu
therapeutischen Zwecken oder sogar zur Entspannung diskutiert wird.
In Deutschland sind THC-haltige Cannabis-Produkte in gewissem Umfang
bereits als Arzneimittel zugelassen. Die beantragte Bildmarke von „Canabis
Store Amsterdam“ sei abzulehnen, so die EU-Richter, weil sie „implizit,
aber zwangsläufig“ zum Kauf von Drogen anrege oder zumindest deren Konsum
banalisiere. Das Urteil gelte aber nur beim „derzeitigen Stand“ des
Betäubungsmittelrechts.
Die EuG-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ein Rechtsmittel ist
aber nur zulässig, wenn der EuGH eine grundsätzliche Bedeutung des Falles
annimmt.
Die Entscheidung über die Unionsmarke hat keine Bindungswirkung für
nationale Markenrechte. Beim deutschen Patent- und Markenamt in München ist
kein Fall bekannt, dass eine ähnliche Marke eingetragen oder abgelehnt
wurde. (Az.: T-683/18)
12 Dec 2019
## LINKS
[1] /Berliner-Cannabispolitik/!5614376
[2] /Kiffen-in-den-Niederlanden/!5468032
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Cannabis
Markenschutz
Sucht
CBD
Nachbarschaft
Cannabis
Drogenpolitik
Hanfparade
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